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Vattenfall-BeschwerdeDer Bundesgerichtshof wird am 14. August ein Grundsatzurteil zur Berechnung der Gebühr verkünden, die Energiekonzerne von anderen Stromversorgern für die Nutzung ihrer Netze fordern. Das teilte der BGH am Mittwoch in Karlsruhe mit. Der Kartellsenat des BGH entscheidet unter anderem über eine Rechtsbeschwerde von Vattenfall.
Karlsruhe (ddp.djn/sm) - Die Bundesnetzagentur hatte Vattenfall im Juni 2006 die Senkung des Netzentgeltes um 18 Prozent auferlegt. Für die Verbraucher hat der Streit weitreichende Auswirkungen, da eine Herabsetzung der Netzgebühr in der Regel auch sinkende Strompreise zur Folge hat.
Die Bundesnetzagentur hielt verschiedene Kostenansätze, die das Unternehmen Vattenfall zur Begründung des damals beantragten Netzentgeltes in seine Berechnung eingestellt hatte, für nicht umlagefähig. Dazu zählte Vattenfall etwa die Investitionskosten für einen noch nicht fertig gestellten Ausbau des Netzes. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden, dass im Bau befindliche Anlagen bei der Ermittlung des zu verzinsenden betriebsnotwendigen Eigenkapitals nicht berücksichtigt werden dürften.
Die Netzagentur hatte Vattenfall zudem auferlegt, ihre von November 2005 bis Juni 2006 erzielten Mehrerlöse kostenmindernd in der nächsten Kalkulationsperiode zu berücksichtigen. Diese Mehrerlösauflage hatte das OLG Düsseldorf allerdings aufgehoben. Dagegen wendet sich die Bundesnetzagentur ihrerseits mit einer Beschwerde vor dem BGH.
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