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UrteilDer Bundesgerichtshof (BGH) hat die ausschließliche Gaspreisbindung an Heizöl gekippt. Das Grundsatzurteil könnte nun zu kurzfristigeren Verträgen mit Festpreisen und damit zu mehr Wettbewerb führen. Von dem Urteil sind weite Teile des Marktes betroffen.
Karlsruhe (afp/red) - Diese Preisbindung für Kunden mit längeren Vertragslaufzeiten ermögliche den Energieversorgern unzulässige Profite, etwa wenn Netz- und Vertriebskosten sinken, entschied der BGH am Mittwoch. So könnten über die Abwälzung konkreter Kosten hinaus zusätzliche Gewinne erzielt werden.
In den beiden Ausgangsverfahren standen Preisanpassungsklauseln der Stadtwerke Dreieich und der Rheinenergie AG auf dem Prüfstand. Sie hatten ihre Erdgaspreise für Privatkunden mit längeren Vertragslaufzeiten allein an die Entwicklung des Preises für extra leichtes Heizöl gebunden, der monatlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird.
Der BGH sah in diesem einzigen Richtwert für Preisanpassungen eine unangemessene Benachteiligung der Kunden: Die Energieversorger könnten mit der Klausel die Verbraucherpreise selbst dann erhöhen, wenn sie steigende Bezugspreise durch Kostensenkungen in anderen Bereichen, etwa bei Netz- und Vertriebskosten oder Personaleinsparungen, auffangen können.
Nach Ansicht des Geschäftsführers der Stadtwerke Dreieich, Wolfgang Lammeyer, stehen die Energieversorger nun vor dem Problem, Preisanpassungsklauseln zu entwickeln, die zum Gasbezugspreis weitere Elemente wie Netz-, Vertriebs- und Personalkosten für Kunden nachvollziehbar abbilden müssen. Diese Klauseln drohten aber so kompliziert zu werden, dass sie womöglich wegen Intransparenz gekippt werden könnten. Der Rechtsvertreter und Anwalt der Stadt, Armin Dienst, geht deshalb davon aus, dass es künftig Sonderverträge mit kurzer Laufzeit und festen Gaspreis geben könnte.
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) und Politiker von FDP, Grünen und SPD begrüßten das Urteil. Mit ihm "werden die Preistransparenz und der Wettbewerb auf dem Gasmarkt gefördert", erklärte Aigner. Der Energieexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Klaus Breil, kündigte an, dass die Gasnetzzugangsverordnung "in Kürze" neu gefasst werde, um mehr Wettbewerb zu ermöglichen.
Der Bund der Energieverbraucher empfahl allen Kunden, ihre Verträge auf die gekippte Preisbindungsklausel zu überprüfen. Betroffene könnten vom Versorger Geld zurückfordern, dazu müssten sie aber womöglich klagen. Verbandschef Aribert Peters zufolge hat allerdings nur eine Minderheit der Verbraucher solche Preisklauseln in den Verträgen.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband erwartete aufgrund des Urteils ebenso wie Peters keine sinkenden Gaspreise. "Entscheidend ist, dass wir mehr Wettbewerb in den Markt bekommen" erklärte Verbandschef Gerd Billen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärte, dass der Wettbewerb bereits zunehme. Mittlerweile hätten sich 25 Prozent der Gaskunden für ein anderes Produkt ihres Versorgers oder für einen neuen Anbieter entschieden. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes werden in Deutschland 48,5 Prozent aller Wohnungen mit Erdgas beheizt.
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Für Gas müssen Kunden in Baden-Württemberg künftig voraussichtlich mehr bezahlen als bislang. Einen "überschaubaren" Anstieg der Gaspreise erwartet nach eigenen Angaben jedenfalls Wirtschaftsminister Ernst Pfister, der im gleichen Zuge zu Tarifwechseln riet.
Für Erdgaskunden ist im vergangenen Jahr die Steuer- und Abgabenlast leicht gestiegen. 2009 habe sie 30 Prozent und damit einen Prozentpunkt mehr als 2008 betragen, wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) am Dienstag in Berlin mitteilte.
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Ein weiteres Mal hat der Bundesgerichtshof die Rechtsposition von Gaskunden deutlich verbessert. Der BGH entschied am Mittwoch in Karlsruhe, dass der brandenburgische Gasversorger Erdgas Mark Brandenburg (EMB) fünf Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr verwenden darf. Diese benachteiligten Kunden unangemessen.
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