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Den Beförderungsantrag hatte die Firma Nuclear Cargo + Service GmbH (NCS) bereits Ende Juli 1999 gestellt und danach mehrfach geändert. Einen Antrag der NCS, den Transport wegen einer zur Zeit nicht befahrbaren Brücke bei Dannenberg noch im Jahr 2000 über Arendsee (Sachsen-Anhalt) umzuleiten, hatte das BfS wegen Problemen bei der polizeilichen Sicherung nicht genehmigt. Der dann am 30.10.2000 von der NCS beantragten Frist für einen Transport bis zum 31. Oktober 2001 gab das BfS nicht statt, sondern beschränkte die Gültigkeit der Genehmigung unmittelbar auf den frühest möglichen Zeitraum innerhalb der 13. und 14. Kalenderwoche 2001. Zur Begründung verweist das BfS darauf, dass die französische Regierung gegenüber der Bundesregierung auf einen kurzfristigen Abtransport der Glaskokillen aus La Hague bestehe. Aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Frankreich habe die Bundesrepublik für einen ungestörten Abtransport der bei der Wiederaufarbeitung anfallenden Abfälle Sorge zu tragen, heißt es in der Genehmigung. Das Bundeskanzleramt hat dementsprechend der französischen Regierung zugesagt, den Transport in dem genannten Zeitraum durchzuführen.
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