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15.03.2010, 16:16 Uhr

Strom-News

Endlagertauglichkeit

Atommülllager Gorleben wird weiter als Endlager erkundet

Die Erkundung des geplanten Endlagers Gorleben soll zügig wieder aufgenommen werden. Dies kündigte Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) an. Noch in diesem Monat sollten die ersten Schritte eingeleitet werden. Damit endet ein zehnjähriges Moratorium, das die rot-grüne Bundesregierung ausgesprochen hatte.

Berlin (ddp/red) - Nach den Plänen des Umweltministers soll in einer ersten Phase die Frage geklärt werden, ob ein atomrechtliches Verfahren überhaupt eingeleitet werden kann. Dafür solle eine vorläufige Sicherheitsanalyse erstellt werden. Teil dieser Vorbereitungsphase sei auch die Begleitung der Erkundungen durch internationale Experten. Dieser Schritt werde voraussichtlich am Ende der nächsten Legislaturperiode 2017 abgeschlossen sein, insgesamt werde der gesamte Prozess sicherlich 20 Jahre in Anspruch nehmen.

Röttgen betonte, "das Ergebnis des gesamten Verfahrens ist offen". Es bestehe die Möglichkeit, dass am Ende der Vorbereitungsphase festgestellt werde, dass Gorleben als Endlager nicht geeignet sei. Parallel zur Erkundung sollten daher alternative Lagermöglichkeiten geprüft werden sollten.

Röttgen: Gorleben hat Priorität

"Gorleben hat Priorität, aber nicht notwendigerweise Exklusivität", sagte Röttgen. Priorität habe Gorleben im Vergleich zu anderen möglichen Endlagern deswegen, weil es bereits einen Zwischenstand gebe. Röttgen verwies auch darauf, dass bereits viel Geld und Zeit in die Erkundung Gorlebens geflossen seien. Nach Ministeriumsangaben handelt es sich um etwa 1,5 Milliarden Euro.

Öffentlichkeit soll umfassend informiert werden

Der Minister sicherte zu, die Öffentlichkeit in jeder Phase umfassend informieren zu wollen. Zwar greife das Atomrecht, das im Gegensatz zum Bergrecht eine weitgehendere Bürgerbeteiligung vorsieht, erst nach Abschluss der ersten Phase, er sei jedoch an einer "permanenten Begleitung" interessiert. Falls Gorleben Endlager werden sollte, werde es zuvor eine Umweltverträglichkeitsprüfung, eine umfassende Bürgerbeteiligung sowie eine gerichtliche Überprüfung gegeben haben.

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