Wenn Sie in absehbarer Zeit "auf gepackten Kisten" sitzen sollten, dann informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig über einen etwaigen Stromanbieterwechsel - das gilt für Mietwohnungen wie auch für Eigenheime.
Wenn Sie umziehen möchten und nicht den in der Regel teuren Standardtarif des Regionalversorgers zahlen möchten, dann sollten Sie sich zeitig VOR dem Umzug um einen neuen Stromanbieter kümmern. Denn nach dem Umzug ist ein Wechsel erst nach Ablauf eines Jahres möglich ist.
Denken Sie bei einem Umzug rechtzeitig an die Beauftragung des neuen Stromanbieters!
(Foto / Abb.: bilderbox - Fotolia.com)
Grund: Nach §32 Abs.1 der AVBeltV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden) ist die Kündigung frühestens nach Ablauf eines Jahres möglich. Der Paragraph gilt auch, wenn Sie bisher keinen Vertrag unterschrieben haben. Er gilt ab der Sekunde, in der Sie zum ersten Mal den Lichtschalter anknipsen.
Die Kündigung ist also erstmals zum Ablauf eines Jahres zulässig.
Wenn Sie demnächst umziehen, dann können Sie natürlich schon jetzt den Stromtarifrechner von Strom-Magazin.de nutzen und sich nach einem neuen Stromversorger umschauen.
Wenn Sie die Postleitzahl des Ortes kennen, in den Sie ziehen, dann können Sie den Tarifrechner sofort nutzen. Legen Sie dazu einfach den jährlichen Stromverbrauch Ihrer jetzigen Wohnung zu Grunde. Wenn Sie den Kauf zusätzlicher Elektrogeräte planen, schlagen Sie ein paar Kilowattstunden drauf. Wollen Sie beispielsweise Ihren alten Kühlschrank durch einen neuen ersetzen, ziehen Sie ein paar Kilowattstunden ab, da der neue Kühlschrank vermutlich weniger verbraucht.