Die Auffassung, der Staat sei für eine günstige Versorgung aller mit Energie (Stichwort: Daseinsvorsorge) zuständig, ist weit verbreitet. Das ist auch der Grund für die - in Zeiten stetiger Strompreiserhöhungen - permanente Forderung nach billigeren Strompreisen für sozial Schwache, die sogenannten Sozialtarife. Einkommensschwache Verbraucher sollen durch vergünstigte Tarife oder Rabatte bei ihren örtlichen Stromversorgern finanziell entlastet werden.
Derartige Forderungen sind nicht ganz unberechtigt, immerhin müssen Hartz IV-Empfänger ihre Stromkosten im Gegensatz etwa zu den Heizkosten vom monatlichen Regelsatz (351 Euro) selbst begleichen. Ein weiteres Indiz dafür, dass eine lückenlose Stromversorgung nicht für jeden selbstverständlich ist: Jährlich verhängen die Versorger knapp 800.000 Strom- und Gassperren wegen verzögerter oder ausbleibender Zahlungen, das entspricht etwa zwei Prozent aller Anschlüsse.
Prominentester Befürworter von Sozialtarifen ist der aktuelle Bundesumweltminister Siegmar Gabriel. Seiner Meinung nach stehen die Energieversorger hier in der Pflicht und sollten sogar zugunsten bedürftiger Verbraucher auf einen Teil ihrer Gewinne verzichten. Die Energieversorger andererseits lehnen staatlich verordnete Strompreise natürlich ab und verweisen darauf, dass Sozialpolitik eine Aufgabe des Staates sei. Unterstützung bekommen sie dabei von Matthias Kurth, Chef der Bundesnetzagentur und oberster Stromkontrolleur. Seine Argumentation: Zu knapp 40 Prozent besteht der Strompreis aus staatlichen Abgaben und Steuern, die z.T. ausdrücklich als Anreize zum Energiesparen eingeführt worden seien. Diese politisch gewollten Abgaben nun durch Subventionen zu verwässern, sei seiner Meinung nach nicht sinnvoll und würden zudem den Wettbewerb unter den Stromanbietern behindern. Und auch der Paritätische Wohlfahrtsverband lehnt Sozialtarife ab und plädiert stattdessen für weitere Änderungen des Wohngeldgesetzes.
Der Knackpunkt
Der Knackpunkt bei der Sache: Sozialtarife können per se nur vom örtlichen Netzbetreiber angeboten werden. Seit der Liberalisierung gibt es aber in jeder Region mehr als einen Stromanbieter - sie alle müssten gezwungen werden, einen Sozialtarif anzubieten um weiterhin einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Das lässt nun aber nicht mehr so einfach bewerkstelligen, weshalb es deutschlandweit zwar in einigen Regionen Sozialtarife gibt, die aber u.U. immernoch teurer sind als das Online-Angebot eines Wettbewerbers. Hinzu kommt, dass die Versorger momentan noch selbst bestimmen, wer als "bedürftig" gilt und wer nicht.
Ein Rechenbeispiel
Bei einigen E.ON-Töchtern gibt es seit 2006 Sozialtarife für Verbraucher, die eine Befreiung von den Rundfunkgebühren nachweisen können. Bei E.ON Mitte in Kassel und Umgebung beispielsweise muss in diesem Fall die Grundgebühr des Basis- bzw. Komfort-Tarifs nicht bezahlt werden. Eine einkommensschwache Familie mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 4000 kWh zahlt ab 1.2.2009 im Basis- oder Komfort-Tarif mit Sozialrabatt insgesamt 874,80 Euro pro Jahr. Die entfallene Grundgebühr beträgt je nach Tarif 65,40 Euro (Komfort) oder 76,56 Euro (Basis). Ganz unabhängig vom Sozialrabatt bietet der Energieversorger jedoch auch den Sondertarif "Vario" an, der pro Kilowattstunde knapp einen halben Cent weniger kostet als die Standardtarife. Nutzt ein kostenbewusster Geringverdiener aus dem E.ON-Mitte-Gebiet jedoch mal einen Strom-Tarifrechner wird er schnell feststellen, dass es auch in seiner Region noch Stromangebote gibt, die preislich unter dem vermeintlich günstigen Sozialtarif von E.ON Mitte liegen. So zahlt er etwa mit dem Online-Tarif des Konkurrenten Vattenfall bei gleichem Verbrauch momentan nur 760 Euro pro Jahr, bei Anbietern mit Vorauskasse sogar noch weniger.
Tipp: Tarifrechner benutzen!
Fazit: Im Markt werden die sogenannten Sozialrabatte des örtlichen Grundversorgers bereits unterboten. Eine einkommensschwache Familie wäre in diesem Fall besser beraten, sich nach den günstigeren Stromangeboten umzuschauen, als sich für einen Sozialrabatt anzumelden.