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StartseiteWann spricht man von Sonderkündigungsrecht?

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen

Strom- oder Gasverträge haben oft eine Mindestvertragslaufzeit und eine Kündigungsfrist. Doch wenn der Anbieter die Preise erhöht, hat der Kunde immer ein Sonderkündigungsrecht und kann sich so aus seinem alten Vertrag lösen.

Jeder Vertrag hat eine Kündigungsfrist, die normalerweise eingehalten werden muss. Bei Strom- oder Gasverträgen des Grundversorgers, in der Regel die örtlichen Stadtwerke, sind das meist vier Wochen zum Monatsende. Kündigungsfristen können aber auch deutlich länger sein, wenn man bei einem alternativen Anbieter ist oder einen Sondertarif bezieht.

Oftmals haben Gas- bzw. Stromverträge eine Mindestlaufzeit, dann kann es sein, dass man für ein halbes Jahr oder ein Jahr an seinen Anbieter gebunden ist. Will man vorzeitig aus dem Vertrag, kann man unter Umständen sein Sonderkündigungsrecht geltend machen.

In welchen Fällen hat man Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht?

Ein Sonderkündigungsrecht steht dem Stromkunden laut Gesetz dann zu, wenn der Anbieter die Preise erhöht. Hat man keinen Tarif mit Preisgarantie gebucht, kann das jederzeit passieren. Der Anbieter muss eine Preiserhöhung allerdings vorher ankündigen, sodass man sein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen kann. Die Frist, in der man sein Sonderkündigungsrecht nutzen kann, ist allerdings oft kurz, zum Teil beträgt sie nur zwei Wochen. Hier muss man also unter Umständen schnell handeln.

Stromrechnung Bei einer Preiserhöhung hat der Kunde stets ein Sonderkündigungsrecht (Foto / Abb.: Fotolia.de / Martin-S)

Bei Sonderkündigungsrecht selbst kündigen?

Nutzt man das Sonderkündigungsrecht, bietet es sich an, Verträge selbst zu kündigen. Dies gilt auch generell bei sehr kurzen Kündigungsfristen. Normalerweise übernimmt beim Anbieterwechsel der neue Anbieter die Kündigung beim alten Versorger. Beim Sonderkündigungsrecht kann es jedoch sein, dass diese kurze Frist schon abgelaufen ist, bevor der neue Anbieter den alten Vertrag kündigen kann. Dann ist es sicherer, selbst zu kündigen, um diese Frist nicht verstreichen zu lassen. Ein anderer Grund wäre eine besonders lange Laufzeit, an die man gebunden wäre, wenn man die Kündigungsfrist verstreichen lässt.

Was gibt es beim Sonderkündigungsrecht noch zu beachten?

Wie bei jeder Kündigung sollte auch beim Sonderkündigungsrecht die Form eingehalten werden. Das heißt, die Kündigung erfolgt in Schriftform und am besten per Einschreiben, damit man einen Beleg hat. Nutzt man sein Sonderkündigungsrecht und kündigt seinen Stromvertrag selber, sollte man dies ausdrücklich auf der Anmeldung beim neuen Lieferanten vermerken, damit alles reibungslos läuft.

Vorlagen: Stromvertrag kündigen bei Sonderkündigungsrecht

Sie möchten im Rahmen des Sonderkündigungsrechts Ihren Stromvertrag kündigen? Wir helfen Ihnen mit unseren Kündigungsvordrucken: Einfach ausfüllen und an den Anbieter schicken. Ist der gesuchte Anbieter nicht dabei, nehmen Sie einfach unsere Kündigungsvorlage und geben die Adresse Ihres Anbieters selbst ein.

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