Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik und anderen erneuerbaren Energiequellen ist im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geregelt. So erhalten z.B. Betreiber einer Photovoltaikanlage für jede erzeugte Kilowattstunde Solarstrom eine Vergütung.
(Foto / Abb.: stormpic / Fotolia.com)
Mit dem EEG soll der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland forciert werden, dazu soll u.a. die Einspeisevergütung für Ökostrom beitragen. Das Prinzip der Einspeisevergütung ist einfach: Wer Strom aus erneuerbaren Energien gewinnt – sei es mit einer Photovoltaik-Anlage oder auch einem Windrad oder Wasserkraftwerk – und diesen ins öffentliche Stromnetz einspeist, der erhält dafür eine sogenannte Einspeisevergütung.
Diese Vergütung erhalten Privatpersonen genauso wie auch Betreiber von Großanlagen, allerdings ist die Höhe der Einspeisevergütung dabei sehr unterschiedlich. So bekommt man z.B. für Solarstrom mehr Geld als für Windstrom. Die gezahlte Vergütung für sämtlichen Ökostrom wird auf alle Stromkunden umgelegt, man spricht hier von der EEG-Umlage. Mit ihrer Stromrechnung finanzieren Stromkunden also den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland.
Die Photovoltaik Einspeisevergütung betrug 2000 noch rund 50 Cent pro Kilowattstunde, dieser Betrag sinkt jedoch jährlich: Je früher man also eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb nimmt, desto höher ist die Einspeisevergütung. Dabei gilt: Den Vergütungssatz, der bei Inbetriebnahme der Anlage gültig ist, bekommt man über eine Laufzeit von 20 Jahren für jede Kilowattstunde Solarstrom gezahlt.
| Datum der Inbetriebnahme | Einspeisevergütung Photovoltaik (bis 30 kW) |
|---|---|
| ab 2009 | 43,01 Cent pro kWh |
| ab 01.01.2010 | 39,14 Cent pro kWh |
| ab 01.07.2010 | 34,05 Cent pro kWh |
| ab 01.10.2010 | 33,03 Cent pro kWh |
| ab 2011 | 28,74 Cent pro kWh |
| Quelle: Bundesnetzagentur Alle Angaben ohne Gewähr |
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Da aufgrund der lukrativen Solar-Einspeisevergütung zahlreiche neue Anlagen zugebaut wurden, kritisierten mehrere Politiker und Verbände eine Überförderung von Photovoltaik-Anlagen. So beschloss die Regierung aus Union und FDP 2010 eine Absenkung der Photovoltaik Einspeisevergütung, die über die jährliche Degression hinausgeht. Die aktuellen Vergütungssätze können Sie der nebenstehenden Tabelle entnehmen. Ob sich eine Solaranlage auf Ihrem Hausdach lohnt, lässt sich mit unserem Photovoltaik Rechner ermitteln.
Neben der Einspeisevergütung haben Besitzer einer Photovoltaik Anlage auch die Möglichkeit, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen und eine Eigenverbrauchsvergütung zu erhalten. Bei der Einspeisevergütung "verkauft" man seinen Solarstrom weiter, muss jedoch für den eigenen Bedarf wieder Strom "einkaufen".
Bei der Eigenverbrauchsvergütung nutzt man seinen Solarstrom selbst und ist somit weitestgehend von den aktuellen Preisen der Stromanbieter unabhängig. Zwar ist die Eigenverbrauchsvergütung niedriger als die Einspeisevergütung, jedoch spart man sich dabei die Stromkosten, die man an seinen Stromanbieter zahlen müsste. Hier sollte man also nachrechnen, mit welcher Vergütung man günstiger fährt.
Wer für den Strom aus seiner Photovoltaik-Anlage eine Einspeisevergütung vom örtlichen Stromversorger erhält, ist für seinen Haushaltsstrom natürlich nicht an dessen Stromtarife gebunden. Die Einspeisevergütung muss vom Netzbetreiber (meist der Grundversorger) gezahlt werden, unabhängig davon, bei welchem Stromversorger Sie Kunde sind. Es ist also völlig unproblematisch, trotz Photovoltaik-Anlage den Stromanbieter zu wechseln. Tipp: Mit unserem Strompreisvergleich finden Sie die günstigsten Stromtarife.