Erneuerbare Energien fördern, Strom effizienter erzeugen, Gebäude sanieren: Mit zahlreichen Gesetzen will die Bundesregierung auch im Energiebereich zum Vorreiter in Sachen Klimaschutz werden.
40 Prozent weniger Kohlendioxid als 1990 und 20 Prozent des benötigten Stroms aus erneuerbaren Energien - das sind die zwei großen Ziele, die sich die deutsche Klimaschutz- und Energiepolitik bis zum Jahr 2020 gesteckt hat.
Da den erneuerbaren Energien Wind, Wasser, Sonne und Biomasse aufgrund ihrer unendlichen Verfügbarkeit eine wichtige Rolle im Energieerzeugungssystem der Zukunft zugeschrieben wird, trat im Frühjahr 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft, mit dem Deutschland seine Klimaschutz-Bemühungen im Energiebereich legislativ umsetzte. Das Gesetz regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas und Biomasse. Auch wenn dadurch der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 5,2 Prozent im Jahr 1998 auf knapp 7,5 Prozent im Jahr 2001 stieg, so musste das Gesetz schon bald stärker den ökonomischen Effizienzkriterien angepasst werden, so dass es im Rahmen des ersten Klimaschutzpaketes im Sommer 2004 novelliert wurde.
Während ihrer EU-Ratspräsidentschaft brachte die Bundesregierung ein ganzes Gesetzespaket zum Klimaschutz auf den Weg. Es umfasst:
Kernelement der EEG-Novellierung sind die überarbeiteten Vergütungssätze. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 mindestens 20 Prozent betragen soll. So enthält das EEG etwa verschiedene Vergütungssätze für die unterschiedlichen Energiequellen, um den Ausbau der Technologien zu fördern. Beispielsweise wird der Bonus für die Kraft-Wärme-Kopplung beim Strom aus Biomasse von zwei auf drei Cent erhöht und im Gegenzug die Grundvergütung abgesenkt.
Ferner wurden die Rahmenbedingungen für das sogenannte Repowering - das Ersetzen alter durch neuere, moderne Windkraftanlagen - verbessert. Auch der Einstieg in die Windenergienutzung durch Offshore-Anlagen auf See wurde durch eine erhöhte Anfangsvergütung erleichtert. Bei der ohnehin degressiv gestalteten Förderung von Photovoltaikanlagen wurde der Vergütungssatz weiter abgesenkt, insbesondere bei größeren Anlagen. Um die Nutzung von Erdwärme zu fördern, ist für Energie aus Geothermie bis 2015 ein "Frühstarter"-Bonus von 4 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen.
Der Anteil regenerativer Energien an der Wärmebereitstellung soll bis 2020 auf 14 Prozent steigen. Dazu werden Eigentümer neuer Gebäude mit dem "Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz" verpflichtet, den Wärmebedarf der Immobilien anteilig aus erneuerbarer Energie zu decken. Die Pflicht soll sich auf Gebäude beschränken, die nach dem 31. Dezember 2008 fertiggestellt werden.
(Foto / Abb.: Daniel Schoenen / Fotolia.com)Um diese Nutzungspflicht zu erfüllen, können unterschiedliche Energiequellen wie Bioenergie, Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme zum Einsatz kommen. Ersatzweise können Maßnahmen ergriffen werden, die auf andere Weise zum Klimaschutz beitragen. Dazu zählen Kraft-Wärme-Kopplung, also die Erzeugung von Strom bei gleichzeitiger Wärmenutzung, Dämmmaßnahmen und die Nutzung von Wärme, die aus Nah- oder Fernwärmenetzen kommt. Die neue Nutzungspflicht wird durch eine aufgestockte Förderung in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro flankiert.
Gebäude, die vor Ende dieses Jahres fertiggestellt wurden, werden von dem Gesetz nicht erfasst. Die Bundesländer werden aber ermächtigt, eine entsprechende Nutzungspflicht auch für Immobilien einzuführen, die vor Anfang 2009 gebaut wurden. Auch erhalten Besitzer von Alt- und Neubauten, die nicht unter die Nutzungspflicht fallen, für den freiwilligen Einsatz erneuerbarer Energien künftig eine finanzielle Förderung vom Staat. 2009 bis 2012 will die Bundesregierung für solche Modernisierungsmaßnahmen bis zu 500 Millionen Euro jährlich bereitstellen.
Kraft-Wärme-Kopplung ist die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in einem Kraftwerk. Bei jeder Stromerzeugung aus Kohle, Gas oder Öl wird gleichzeitig auch Wärme freigesetzt, verpufft aber bei vielen Kraftwerken in der Umgebung. In KWK-Anlagen wird sie dagegen aufgefangen und als Heizungswärme - beispielsweise Fernwärme - oder für wärmeabhängige Produktionsprozesse in der Industrie genutzt.
KWK-Anlagen und Wärmenetze werden jährlich mit bis zu 750 Millionen Euro gefördert. Durch das neue Gesetz soll der Anteil der Stromerzeugung aus KWK-Anlagen von etwa 12 Prozent (Stand 2008) bis 2020 auf rund 25 Prozent steigen.
Gefördert wird ausschließlich der Bau von hocheffizienten Neuanlagen und Modernisierungen. Ferner soll die Markteinführung der Brennstoffzelle sowie der Aus- und Neubau von Wärmenetzen unterstützt werden, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird. Grundlage der Förderung ist wie bisher ein Zuschlag, den der Netzbetreiber zahlen muss und auf die Endverbraucher umlegen kann. Preiserhöhungen für die Verbraucher erwartet die Regierung aber nicht.
Weitere Klimagesetze hat die Bundesregierung im Juli 2008 auf den Weg gebracht:
Ab 2009 sollen Gebäude durchschnittlich 30 Prozent weniger Energie verbrauchen. Dieses Ziel muss auch verfolgt werden, wenn an bereits bestehenden Gebäuden "wesentliche Änderungen" vorgenommen werden. So muss der Wert etwa nach einer "grundlegenden Sanierung" erreicht werden.
Als "grundlegende Sanierung" gilt: Heizkesselaustausch plus mindestens zwei weitere Maßnahmen an der Gebäudehülle, also etwa der Einbau neuer Fenster, die Erneuerung der Dach- oder Fasadenisolierung.
Das Gesetz soll den beschleunigten Ausbau der Stromnetze sichern, der notwendig ist, um den Strom von Windparks an der deutschen Küste in die Verbrauchszentren zu transportieren. Damit Umwelt und Anwohner geschont werden, ist für Pilotstrecken in sensiblen Gebieten die Möglichkeit von Erdkabeln statt Freileitungen vorgesehen.
Mit der Verordnung werden die konkreten Bedingungen zur Einführung sogenannter intelligenter Zähler geregelt. Intelligente Zähler übermitteln die Verbrauchsdaten automatisch an den Versorger und machen den Energieverbrauch transparenter. So können die Verbraucher sehen, zu welcher Tageszeit ihr Stromverbrauch besonders hoch ist. Somit lässt sich der Verbrauch analysieren, um gezielt Energie zu sparen.
In Zukunft müssen in Mietgebäuden 70 Prozent der Heizkosten verbrauchsabhängig anstatt pauschal gleich verteilt werden (bisher: mindestens 50 Prozent). Damit soll ein weiterer Reiz zum Energiesparen gesetzt werden.
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