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Glühbirnenverbot - das Aus für die Glühlampe

Als Glühlampen- oder Glühbirnenverbot wird umgangssprachlich das Herstellungs- und Vertriebsverbot bezeichnet, das die EU-Kommission für Glühbirnen beschloss. Im Dezember 2008 wurde bekanntgegeben, dass die herkömmliche Glühlampe oder Glühbirne vom Markt genommen werden soll.

Der Grund dafür liegt im hohen Stromverbrauch, der reduziert werden soll. Ein Großteil der Energie, die Glühbirnen produzieren, geht an Wärme verloren, nur ein vergleichsweise geringer Anteil fließt in die Lichterzeugung. Dem will die EU nun mit dem Glühbirnenverbot ein Ende setzen.

Glühbirnenverbot wird schrittweise umgesetzt

Die Umsetzung des Glühbirnenverbots erfolgt schrittweise. Zwischen 2009 und Ende 2012 werden nach und nach Glühbirnen und Halogenlampen verschiedener Leistungsstufen abgeschafft. Halogenlampen mittlerer Effizienz sollen bis 2016 vom Markt genommen werden. Mattglasbirnen und Glühbirnen mit 100 Watt wurden 2009 aus dem Handel genommen, 2010 die Birnen mit 75 Watt. 2011 erfolgt dann das Glühbirnenverbot für 60-Watt-Modelle und 2012 sind die restlichen Glühbirnen fällig.

EU: Schrittweises Glühbirnenverbot Das schrittweise Glühbirnenverbot bis 2016 (Foto / Abb.: MEGAMAN EnergieSparLampen)

Das Glühbirnenverbot regelt auch die Verpackungskennzeichnung

Ebenfalls vom Glühbirnenverbot betroffen sind aber auch Energiesparlampen und LED-Lampen mit geringer Effizienz. Die Glühbirnen, die der Händler noch auf Lager hat, darf er auch weiterhin verkaufen. Doch verbotene Produkte dürfen nicht mehr in die EU importiert werden, innerhalb der EU in Verkehr gebracht oder an Händler ausgeliefert werden. Was mit dem Glühbirnenverbot auch neu geregelt wird, ist die Kennzeichnung auf der Verpackung. Dort müssen jetzt unter anderem Lichtfarbe, Lichtstärke und Lebensdauer aufgeführt werden.

Was bedeutet das Glühbirnenverbot für den Verbraucher?

Hat jemand zu Hause noch alte Glühbirnen auf Lager, darf er diese natürlich trotz Glühbirnenverbot weiter benutzen. Ansonsten muss auf Energiesparlampen, Leuchtdioden (LED) oder effiziente Halogenlampen umgesattelt werden. Energiesparlampen sind wesentlich länger haltbar, verbrauchen viel weniger Strom und weisen damit eine bessere Ökobilanz auf als Glühbirnen. Aber auch Energiesparlampen sind nicht ganz problemlos. Sie enthalten Quecksilber, was heißt, dass sie nicht im normalen Haushaltsmüll entsorgt werden dürfen. Zerbricht eine solche Lampe, muss man bei der Reinigung sehr vorsichtig sein und gut lüften.

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