Ist auch Ihnen eine Gaspreiserhöhung angekündigt worden? Keine Sorge: Trotz steigender Gaspreise können Sie Geld sparen, indem Sie zu einem günstigsten Gasanbieter wechseln. Lesen Sie hier, was Sie bei einer Gaspreiserhöhung und beim Gasanbieterwechsel beachten sollten.
Einer Gaspreiserhöhung können Gaskunden einfach entgehen, indem sie Ihren Gasanbieter wechseln. Gerade in den letzten Jahren gibt es aufgrund der unterschiedlichen Beschaffungsstrategien der Gasanbieter immer größere Preisunterschiede zwischen den einzelnen Versorgern, so dass sich gerade bei einer Gaspreiserhöhung ein Wechsel lohnt.
Die Sorge, bei einem Wechsel zeitweise nicht mehr mit Gas beliefert zu werden, ist dabei völlig unbegründet, denn die Gasversorgung ist gesetzlich garantiert. Sollte es beim Wechsel zu einer kurzen Verzögerung kommen, springt der örtliche Versorger ein und Sie werden – natürlich nur übergangsweise – nach dem Grundversorgungstarif beliefert.
Flattert eine Gaspreiserhöhung ins Haus, ist es also höchste Zeit für einen Gasanbieterwechsel. Um einen günstigen Gasanbieter zu finden, nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Gaspreisvergleich: Geben Sie hier einfach Ihre Postleitzahl und ihren Gasverbrauch pro Jahr ein, unser Rechner findet dann die für Sie passenden Tarife. Zudem zeigt unser Tarifvergleich an, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen können.
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Im Falle einer Gaspreiserhöhung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, so dass ein Anbieterwechsel immer möglich ist. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kündigungsfrist meist sehr kurz ist. Oft hat man nach der angekündigten Gaspreiserhöhung nur zwei Wochen Zeit, den Vertrag zu kündigen. Daher ist es hier ratsam, den Gas selbst zu kündigen. In der Regel übernimmt der neue Gasanbieter die Kündigung des alten Vertrages, doch wenn dieser aufgrund der kurzen Frist die Kündigung zu spät einreicht, ist der Kunde möglicherweise noch für mehrere Monate an den alten Gastarif gebunden.
Daher sollten Sie bei einer Gaspreiserhöhung selbst den alten Tarif für Gas kündigen. Ausnahme: Wenn Sie nach dem Grundversorgungstarif bzw. Allgemeinen Tarif des örtlichen Versorgers beliefert werden, ist eine Kündigung nicht nötig, da diese Tarife in der Regel ohnehin monatlich gekündigt werden können. Dann können Sie auch bei einer Gaspreiserhöhung dem neuen Gasanbieter die Kündigung des alten Tarifes überlassen.
Wer nach dem Anbieterwechsel vorerst vor weiteren Gaspreiserhöhungen geschützt sein will, sollte einen Anbieter mit Preisgarantie wählen. Somit können Sie zumindest für einige Monate mit stabilen Gaspreisen rechnen. Natürlich haben Sie aber ein Sonderkündigungsrecht und können erneut den Versorger wechseln, wenn der neue Anbieter eine Gaspreiserhöhung vornimmt.
Besonders günstig sind meist Gastarife mit Vorauskasse. Dabei bezahlen Kunden Ihr Gas mehrere Monate im Voraus. Verbraucherschützer raten oft von solchen Angeboten ab, letztendlich muss jeder Kunde für sich entscheiden, ob der für die Ersparnis zu einer Vorauszahlung bereit ist. Natürlich kann man auch eine Menge Geld sparen, wenn man einen Tarif mit monatlichen Abschlagszahlungen wählt. Mit unserem Gaspreisvergleich können Sie die verschiedenen Angebote vergleichen und so den für Sie passenden Gastarif finden.