Gas-News
RückforderungDie Berliner Verbraucherzentrale reicht eine Klage gegen den Gasanbieter Gasag ein, um die Rückzahlung überhöhter Entgelte einzufordern. Das sei die Konsequenz aus zwei gescheiterten Schlichtungsgesprächen mit Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher (Linke), teilte die Verbraucherzentrale am Donnerstag in Berlin mit.
Berlin (ddp-bln/red) - Hintergrund der Klage ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes BGH, wonach eine von der Gasag in den Jahren 2005 und 2006 verwendete Preisanpassungsklausel unwirksam war. Am 13. Oktober beschloss der BGH, dass er ein Urteil des Berliner Kammergerichts vom Oktober 2008 nicht zur Revision zulassen wird. Die Verbraucherzentrale vertrat die Auffassung, dass allen GASAG-Kunden, deren Verbrauch nach den Tarifen "Aktiv" oder "Vario" abgerechnet wurde, Rückzahlungsansprüche zustehen.
Die Gasag weigert sich nach Angaben der Verbraucherschützer, die einbehaltenen überhöhten Entgelte an die Verbraucher zurückzuzahlen. Nun habe sich die Verbraucherzentrale von 194 Personen die Rechte abtreten lassen, beim Amtsgericht Mitte und beim Landgericht Berlin Einziehungsklagen einzureichen. Dabei gehe es um rund 193.000 Euro.
Weil Monate vergehen werden, bis über die Klage entschieden ist, appellieren die Verbraucherschützer an die betroffenen Kunden, ihr Recht bis zum 31. Dezember 2009 per gerichtlichem Mahnbescheid oder per Klage einzufordern. Es reiche nicht, weitere Zahlungen an die Gasag unter Vorbehalt zu leisten oder den Energieversorger selbst zur Rückzahlung aufzufordern, hieß es weiter.
Bei der Verbraucherzentrale gebe es zudem ein Informationspaket für Gasag-Kunden, dass die notwendige Vorgehensweise erläutere und 24 der in diesem Zusammenhang am häufigsten gestellten Fragen beantworte.
Der Newsletter von Strom-Magazin.de
Bekommen Sie kostenlos jeden Mittwoch aktuelle News vom Strom- und Gasmarkt direkt in Ihr Postfach! Jetzt anmelden:
Experten halten die Strompreise sowie die Gaspreise in Deutschland für überhöht. Um später evtl. zu viel gezahlte Preise zurückfordern zu können, ist die Jahresrechnung der letzte Termin zum Widerspruch. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt daher, aktuellen Preiserhöhungen schriftlich zu widersprechen.
Trotz drastisch gestiegener Preise für Gas und Öl können Mieter an den Nebenkosten sparen. Einfacher als man denkt, ist es, den Energieanbieter zu wechseln, so der Mieterschutzbund. Auch die steigenden Strompreise zum Jahreswechsel lassen sich so kompensieren.
Die Landeskartellbehörde in Bayern hat offenbar Senkungen bei Gas- und Heizstrompreisen mehrerer bayerischer Energieversorger erreicht. Wie Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) sagt, schloss die Behörde Untersuchungen gegen verschiedene Energieversorger in Bayern wegen des Verdachts überhöhter Gas- und Heizstrompreise ab.
Der VEA kritisiert die Ölpreisbindung der Gasversorgungsunternehmen und fordert deren Abschaffung. Der Grund dafür sei, dass der Gaspreis an den Energiebörsen zwar in den Keller geht, Gasanbieter jedoch aufgrund der Ölpreisbindung ihre Gaspreise erhöhen. Experten sprechen sogar von einem Preisverfall bei Erdgas.
Da viele Gasanbieter zum Jahreswechsel steigende Gaspreise angekündigt haben, ruft der Deutsche Mieterbund (DMB) Vermieter dazu auf, ihre aktuellen Verträge zu prüfen. Denn der Vermieter habe die Pflicht, günstige Konditionen für seine Mieter zu erreichen. Dazu gehört nach Ansicht des DMB auch ein Gasanbieterwechsel.Gaspreise vergleichen
Geben Sie einfach Postleitzahl und Gasverbrauch (kWh pro Jahr) ein und wir finden günstige Gastarife für Sie!