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26.08.2009, 09:39 Uhr

Gas-News

Preiserhöhungen

Senatorin: Gaskunden sollten gegen Gasag klagen

Kunden der Berliner Gasag sollten wegen der unrechtmäßigen Preiserhöhungen im Jahr 2008 auf Rückzahlung klagen, rät die Berliner Verbraucherschutzsenatorin Karin Lompscher (Linke). Die Verbraucherzentrale unterstütze Bürger dabei. Der Berliner Gasversorger hatte zuvor Rückzahlungen abgelehnt.

Berlin (ddp-bln/red) - Nach der Entscheidung des Unternehmens bleibe den betroffenen Berlinern nur noch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Rückzahlungen vor Gericht geltend zu machen, sagte Lompscher am Dienstag in Berlin. Sie rate den Verbrauchern daher, zu klagen und dabei die Unterstützung der Berliner Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen.

Gasag weist Forderungen von Kunden zurück

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Die Gasag hat am Montag mitgeteilt, dass das Unternehmen mögliche Rückzahlungsforderungen von Kunden zurückweise. Im Verfahren um die Wirksamkeit einer Preiserhöhung der Gasag aus dem Jahr 2005 habe der BGH keine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob dem Kunden Rückzahlungen zustünden. Die Richter hätten lediglich entschieden, dass die bis Anfang 2007 in Verträgen des Produktes "Gasag-Aktiv" verwendete Preiserhöhungsklausel unwirksam sei. Rückforderungsansprüche seitens der Kunden bestünden nicht.

Verbraucherschützer: Gaspreise durften nicht erhöht werden

Dagegen stehen den Kunden nach Auffassung der Berliner Verbraucherzentrale Rückzahlungen der Gasag zu. Es komme nicht darauf an, ob das Unternehmen die geforderten Preise für angemessen halte oder nicht. "Ohne wirksame Preiserhöhungsklausel durfte die Gasag die Preise nicht erhöhen", argumentierte die Verbraucherzentrale.

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