Gas-News
PreiserhöhungenKunden der Berliner Gasag sollten wegen der unrechtmäßigen Preiserhöhungen im Jahr 2008 auf Rückzahlung klagen, rät die Berliner Verbraucherschutzsenatorin Karin Lompscher (Linke). Die Verbraucherzentrale unterstütze Bürger dabei. Der Berliner Gasversorger hatte zuvor Rückzahlungen abgelehnt.
Berlin (ddp-bln/red) - Nach der Entscheidung des Unternehmens bleibe den betroffenen Berlinern nur noch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Rückzahlungen vor Gericht geltend zu machen, sagte Lompscher am Dienstag in Berlin. Sie rate den Verbrauchern daher, zu klagen und dabei die Unterstützung der Berliner Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen.
Die Gasag hat am Montag mitgeteilt, dass das Unternehmen mögliche Rückzahlungsforderungen von Kunden zurückweise. Im Verfahren um die Wirksamkeit einer Preiserhöhung der Gasag aus dem Jahr 2005 habe der BGH keine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob dem Kunden Rückzahlungen zustünden. Die Richter hätten lediglich entschieden, dass die bis Anfang 2007 in Verträgen des Produktes "Gasag-Aktiv" verwendete Preiserhöhungsklausel unwirksam sei. Rückforderungsansprüche seitens der Kunden bestünden nicht.
Dagegen stehen den Kunden nach Auffassung der Berliner Verbraucherzentrale Rückzahlungen der Gasag zu. Es komme nicht darauf an, ob das Unternehmen die geforderten Preise für angemessen halte oder nicht. "Ohne wirksame Preiserhöhungsklausel durfte die Gasag die Preise nicht erhöhen", argumentierte die Verbraucherzentrale.
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Während die Gaspreise bei vielen Anbietern sinken, bleiben die Strompreise in Deutschland weiter auf hohem Niveau. Jedoch gibts es enorme Preisunterschiede zwischen den Bundesländern, auch die Sparpotenziale unterscheiden sich regional deutlich.
Zum 1. September und 1. Oktober haben 196 Gasanbieter Preissenkungen von durchschnittlich 9 Prozent angekündigt. Seit Januar 2009 haben insgesamt 1403 Versorger ihre Gaspreise gesenkt. Allerdings wären noch stärkere Preissenkungen möglich gewesen, würden die Anbieter die kompletten Einsparungen weitergeben.
Der Berliner Gasversorger Gasag weisen mögliche Rückzahlungsforderungen von Kunden zurück. Im Verfahren um die Wirksamkeit einer Preiserhöhung der Gasag aus dem Jahr 2005 habe der Bundesgerichtshof (BGH) keine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob dem Kunden Rückzahlungen zustünden, so das Unternehmen.
Die Gasversorger in Deutschland kassieren von ihren Kunden im Jahr pro Haushalt durchschnittlich 90 Euro zuviel. Zu diesem Ergebnis kommt nach einem Bericht der WAZ-Gruppe eine Studie im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion. Danach geben die Energieunternehmen in diesem Jahr Preissenkungen nur zu zwei Dritteln weiter.
Der Berliner Gasversorger Gasag prüft nach Informationen des "Tagesspiegel" (Samstagsausgabe) eine mögliche Rückzahlung an mehr als 300.000 Sondervertragskunden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes.Gaspreise vergleichen
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