szmtag
19.06.2012, 11:10 Uhr

Gas-News

Urteil

Kunde muss höheren Gaspreis nicht immer hinnehmen

Dieses Urteil wurde am Montag bekannt und dürfte Verbraucher freuen: Klärt ein Gasanbieter seine Kunden nur unzureichend über deren Kündigungsrecht bei Preiserhöhungen auf, müssen diese die höheren Gebühren nicht zahlen. Hintergrund ist eine europarechtliche Vorgabe.

Düsseldorf (dapd/red) - Das entschied der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil. Eine Kundin eines Gasversorgers in Viersen hatte den höheren Gaspreis nicht gezahlt und war daraufhin vom Unternehmen auf die Zahlung von 5.000 Euro verklagt worden.

Hammer;Gericht;Richter;Rechtsprechung;Urteil Europäisches Recht gibt vor, dass Kunden ausreichend auf ihr Kündigungsrecht bei Preiserhöhungen hingewiesen werden müssen.

Höherer Gaspreis zieht Kündigungsrecht nach sich

Die Richter entschieden für die Frau. Gemäß europarechtlicher Vorgaben müssten Kunden bei Preiserhöhungen auf ihr Kündigungsrecht hingewiesen und die Gebührenerhöhung zudem rechtzeitig bekanntgegeben werden. Das sei jedoch nicht der Fall gewesen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich.

© 2001-2013 strom-magazin.de

Diesen Artikel empfehlen

Der Newsletter von Strom-Magazin.de

Ähnliche Nachrichten zur News "

Kunde muss höheren Gaspreis nicht immer hinnehmen

"
  • Kein Privileg für freistehende Photovoltaikanlage
    Solar Die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einer Freifläche genießt kein gesetzliches Privileg. In einem Gerichtsurteil wurde einem Grundstücksbesitzer nun die Baugenehmigung für eine freistehende Photovoltaikanlage verwehrt, denn die Solarnutzung in Dachanlagen sei dieser vorzuziehen. Der Photovoltaik-Rechner zeigt, wie.
  • RWE erhöht die Strom- und Gaspreise
    RWE Zum August erhöht RWE für rund 1,5 Millionen Kunden sowohl die Strom- als auch die Gaspreise. Ausgenommen von den Preiserhöhungen sind Kunden mit Preisgarantien sowie Fernwärme- und Stromheizungskunden. Monatlich machen beide Preisanhebungen rund 13,50 Euro pro Haushalt aus.
  • Strom- und Gaskunden drohen neue Preisaufschläge
    Geld Den Strom- und Gaskunden in Deutschland drohen weitere Preisaufschläge. Das hängt mit einem neuen Gerichtsurteil zusammen, das rund 300 Versorger gegen die Netzagentur erwirkt haben. Diese hatten geklagt, weil aus ihrer Sicht der Wert ihrer Netze falsch berechnet worden sei.
  • Heizstromkunden bekommen Geld zurück
    Geld Nach einem gewonnenen Rechtsstreit gegen E.ON Hanse zahlt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein nun etlichen Stromkunden Geld zurück - und zwar genau die Beträge, die laut Urteil zu Unrecht kassiert worden waren. Dabei ging es um Preiserhöhungen in Heizstromverträgen.
  • Jetzt feste Gaspreise für den Winter sichern
    Gaspreise Das Ende der Heizperiode deutet sich mit den ersten Frühlingstagen an. Jetzt lohnt es sich für Besitzer von Gasheizungen in vielen Fällen, einen Festpreis für den nächsten Winter zu buchen. Verbraucher können sich durch eine einjährige Preisgarantie einen solchen Tarif sichern.
Gasanbieterwechsel
Gaspreise Infos
Energiekosten senken
Heizen mit Gas
?>