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01.06.2010, 09:24 Uhr

Gas-News

Grundsatzfrage

Klage im Namensstreit um "Stadtwerke" abgewiesen

Im Streit um den Namen des Bremer Gaslieferanten swb hat das Landgericht Bremen nun gegen den Kläger goldgas entschieden. Dieser wollte den Namen verbieten lassen, da er den Verbraucher in die Irre führe. Goldgas geht es dabei um eine grundsätzliche Entscheidung: Dürfen private Gasanbieter sich "Stadtwerke" nennen?

Bremen (red) – Nach einigem Hin und Her sprach das Landgericht Bremen am Freitag nun sein Urteil in erster Instanz: Die swb Bremen darf ihren Namen behalten. Das Gericht wies damit die Klage von goldgas ab. Der süddeutsche Gasanbieter hatte beanstandet, ein privates Unternehmen dürfe mit seinem Namen nicht den Eindruck erwecken, es handle sich um einen kommunalen Versorger.

Darf jeder Anbieter sich "Stadtwerke" nennen?

Goldgas selbst hieß früher "goldgas Stadtwerke GmbH" und darf sich mittlerweile nicht mehr so nennen, nachdem mehrere Stadtwerke geklagt hatten. Der Unterschied: Goldgas ist von Anfang an ein privates Unternehmen gewesen, während die Bremer swb aus den kommunalen Stadtwerken hervorgingen. Diese Privatisierung ist bereits zehn Jahre her, mittlerweile gehört die swb der Oldenburger EWE. Nun will die Geschäftsführung von goldgas klären lassen, unter welchen Bedingungen ein Energieversorger das Wort "Stadtwerke" im Namen führen darf. Geschäftsführer Michael Notzen geht es dabei um eine grundsätzliche Frage: Soll es allen privaten Gasanbietern verboten werden, die Bezeichnung "Stadtwerke" im Namen zu führen?

Der Streit geht weiter

Beide Unternehmen sind nicht bereit aufzugeben. "Unsere Überzeugung, dass die Verwendung unserer Namens keine wettbewerbswidrige Irreführung bedeutet und wir die Firmierung swb auch in Zukunft werden führen dürfen, sehen wir durch die Entscheidung des Landgerichts bestätigt," sagt Vorstandsmitglied Torsten Köhne in einer Presseinformation der swb. Auch goldgas ist entschlossen, den Streit weiterzuführen.

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