Gas-News
NetzentgelteDas Bundeskartellamt hat überhöhten Preisen von Kommunen und Stadtwerken einen Riegel vorgeschoben. Ein Gasversorger hatte überhöhte Netzgebühren von anderen Gasanbietern verlangt, nun muss das Unternehmen die zu viel gezahlten Gebühren für das Gasnetz zurückzahlen.
Frankfurt/Main (afp/red) - In einer Musterentscheidung verbot die Wettbewerbsbehörde dem stadteigenen Anbieter GAG Gasversorgung aus Ahrensburg in Schleswig-Holstein, von anderen Gasversorgern überhöhte Gebühren für die Nutzung des Gasnetzes zu verlangen, wie das Kartellamt am Montag in Bonn mitteilte. Demnach muss der Versorger die überhöhten Gebühren zurückerstatten. Die Entscheidung ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig.
In dem Verfahren ging es um die sogenannten Konzessionsabgaben. Dabei handelt es sich um Gebühren, die Gasnetzbetreiber an Städte und Gemeinden für die Verlegung und den Betrieb von Gasleitungen zahlen müssen. Sie sind also ein Entgelt für die Nutzung kommunaler Straßen und Wege. Die Gasnetzbetreiber reichen diese Gebühren in aller Regel an Gasversorger weiter, die wiederum mehr Geld vom Endkunden verlangen. Wie hoch diese Konzessionsabgaben ausfallen dürfen, wird durch eine entsprechende Versordnung festgelegt. Die Abgaben sind in Verträgen zwischen Kommunen und Gasnetzbetreibern festgelegt.
In Deutschland gibt insgesamt 20.000 solcher Konzessionsverträge, von denen in den kommenden beiden Jahren 2000 auslaufen. Nach Angaben des Kartellamts ist derzeit die Bestrebung vieler Kommunen zu beobachten, die neuen Konzessionen an kommunale Unternehmen zu vergeben. Nachdem in den vergangenen Jahrzehnten viele Kommunen ihre Stadtwerke an große Energiekonzerne verkauft haben, versuchen die Städte und Gemeinden nun, diese Einnahmequelle wieder zurückzugewinnen und kaufen ihre Stadtwerke zurück oder gründen neuen Unternehmen.
Die Kartellwächter befürchten, dass Kommunen und kommunale Gasversorger ihre Stellung ausnutzen und überhöhte Konzessionsgabgaben verlangen. Dadurch könne die Konkurrenz von lokalen Märkten ferngehalten werden und der Wettbewerb unter den Anbietern zu Lasten der Verbraucher beeinträchtigt werden, erklärte das Kartellamt. So hätten sich für die Stadt Ahrensburg nach Übernahme des Gasnetzes durch die GAG Gasversorgung Ahrensburg im Jahre 2006 die Einnahmen aus Konzessionsabgaben versechsfacht. Hintergrund davon waren Vertragsänderungen für die Nutzer des Gasnetzes.
Das Bundeskartellamt kündigte an, die Preispolitik kommunaler Gasversorger weiter zu verfolgen. Die Behörde werden "die missbräuchliche Praxis der Gemeinden und kommunalen Versorger weiter prüfen und gegebenenfalls weitere Verfahren einleiten", erklärte das Kartellamt.
Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE) begrüßte die Entscheidung der Kartellwächter als "wegweisend". Kommunale Gasnetzbetreiber dürften ihre Monopolstellung nicht zu Lasten der Wettbewerber ausnutzen. Dies benachteilige die neuen Energieanbieter und belaste am Ende die Verbraucher. Der BNE vertritt die Interessen von Energieerzeugern und -lieferanten, die für die Versorgung ihrer Kunden auf die Netze Dritter angewiesen sind.
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