szmtag
21.09.2009, 16:12 Uhr

Gas-News

Netzentgelte

Kartellamt nimmt Preise von Gasversorgern ins Visier

Das Bundeskartellamt hat überhöhten Preisen von Kommunen und Stadtwerken einen Riegel vorgeschoben. Ein Gasversorger hatte überhöhte Netzgebühren von anderen Gasanbietern verlangt, nun muss das Unternehmen die zu viel gezahlten Gebühren für das Gasnetz zurückzahlen.

Frankfurt/Main (afp/red) - In einer Musterentscheidung verbot die Wettbewerbsbehörde dem stadteigenen Anbieter GAG Gasversorgung aus Ahrensburg in Schleswig-Holstein, von anderen Gasversorgern überhöhte Gebühren für die Nutzung des Gasnetzes zu verlangen, wie das Kartellamt am Montag in Bonn mitteilte. Demnach muss der Versorger die überhöhten Gebühren zurückerstatten. Die Entscheidung ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig.

In dem Verfahren ging es um die sogenannten Konzessionsabgaben. Dabei handelt es sich um Gebühren, die Gasnetzbetreiber an Städte und Gemeinden für die Verlegung und den Betrieb von Gasleitungen zahlen müssen. Sie sind also ein Entgelt für die Nutzung kommunaler Straßen und Wege. Die Gasnetzbetreiber reichen diese Gebühren in aller Regel an Gasversorger weiter, die wiederum mehr Geld vom Endkunden verlangen. Wie hoch diese Konzessionsabgaben ausfallen dürfen, wird durch eine entsprechende Versordnung festgelegt. Die Abgaben sind in Verträgen zwischen Kommunen und Gasnetzbetreibern festgelegt.

Städte wollen Energieversorger zurück

In Deutschland gibt insgesamt 20.000 solcher Konzessionsverträge, von denen in den kommenden beiden Jahren 2000 auslaufen. Nach Angaben des Kartellamts ist derzeit die Bestrebung vieler Kommunen zu beobachten, die neuen Konzessionen an kommunale Unternehmen zu vergeben. Nachdem in den vergangenen Jahrzehnten viele Kommunen ihre Stadtwerke an große Energiekonzerne verkauft haben, versuchen die Städte und Gemeinden nun, diese Einnahmequelle wieder zurückzugewinnen und kaufen ihre Stadtwerke zurück oder gründen neuen Unternehmen.

Die Kartellwächter befürchten, dass Kommunen und kommunale Gasversorger ihre Stellung ausnutzen und überhöhte Konzessionsgabgaben verlangen. Dadurch könne die Konkurrenz von lokalen Märkten ferngehalten werden und der Wettbewerb unter den Anbietern zu Lasten der Verbraucher beeinträchtigt werden, erklärte das Kartellamt. So hätten sich für die Stadt Ahrensburg nach Übernahme des Gasnetzes durch die GAG Gasversorgung Ahrensburg im Jahre 2006 die Einnahmen aus Konzessionsabgaben versechsfacht. Hintergrund davon waren Vertragsänderungen für die Nutzer des Gasnetzes.

Kartellamt behält Gasversorger weiter im Blick

Das Bundeskartellamt kündigte an, die Preispolitik kommunaler Gasversorger weiter zu verfolgen. Die Behörde werden "die missbräuchliche Praxis der Gemeinden und kommunalen Versorger weiter prüfen und gegebenenfalls weitere Verfahren einleiten", erklärte das Kartellamt.

Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE) begrüßte die Entscheidung der Kartellwächter als "wegweisend". Kommunale Gasnetzbetreiber dürften ihre Monopolstellung nicht zu Lasten der Wettbewerber ausnutzen. Dies benachteilige die neuen Energieanbieter und belaste am Ende die Verbraucher. Der BNE vertritt die Interessen von Energieerzeugern und -lieferanten, die für die Versorgung ihrer Kunden auf die Netze Dritter angewiesen sind.

© 2001-2012 strom-magazin.de

Diesen Artikel empfehlen

Der Newsletter von Strom-Magazin.de

Ähnliche Nachrichten zur News "

Kartellamt nimmt Preise von Gasversorgern ins Visier

"
  • TelDaFax erweitert Vertriebsgebiet - 2 Monate Gas kostenlos
    TelDaFax Energy TelDaFax erweitert seine Liefergebiete für Erdgas und ist damit nun in etwa auf einer Fläche 70 Prozent von Deutschland verfügbar. Wer noch bis zum 30. September einen Gasliefervertrag mit TelDaFax abschließt, erhält bis zu zwei Monate Gas kostenlos.
  • Bundeskartellamt nimmt Fernwärme-Preise unter die Lupe
    Geld Das Bundeskartellamt hat die Preispolitik der Fernwärme-Branche in Deutschland ins Visier genommen. 30 Versorger müssen ihre Preisgestaltung offenlegen. Sollte dabei der Verdacht auf Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht aufkommen, würden Kartellverfahren gegen die betroffenen Fernwärme-Anbieter eingeleitet.
  • Kunde klagt erneut gegen Gasversorger Gasag
    gasag; Ein Berliner Privatmann, der Mitte Juli ein wegweisendes Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) gegen den Gasversorger Gasag erstritten hatte, will erneut gegen das Unternehmen klagen und das zu viel gezahlte Geld zurückfordern. Laut Verbraucherschützern müsste jeder Kunde der Gasag rund 150 Euro zurück erhalten.
  • Rhein Energie express will Strom- und Gaspreise unterbieten
    Energieversorger Rhein Energie Der Kölner Energieversorger Rhein Energie erweitert sein Versorgungsgebiet und beitet unter der Marke Rhein Enerige express künftig auch in Dortmund, Hagen, Lünen, Schwerte, Witten und Herdecke Strom und Gas an. Dabei verspricht das Unternehmen, auf jeden Fall günstiger als der örtliche Grundversorgungstarif zu sein.
  • Senatorin: Gaskunden sollten gegen Gasag klagen
    gasag; Kunden der Berliner Gasag sollten wegen der unrechtmäßigen Preiserhöhungen im Jahr 2008 auf Rückzahlung klagen, rät die Berliner Verbraucherschutzsenatorin Karin Lompscher (Linke). Die Verbraucherzentrale unterstütze Bürger dabei. Der Berliner Gasversorger hatte zuvor Rückzahlungen abgelehnt.
Gasanbieterwechsel
Gaspreise Infos
Energiekosten senken
Heizen mit Gas
?>