Gas-News
Nordrhein-WestfalenSeit Januar gilt auch in Nordrhein-Westfalen die bundeseinheitliche Gebührenordnung für Schornsteinfeger. Das führt dazu, dass einige Heizungsbesitzer bis zu 60 Prozent mehr zahlen müssen. Für viele wird der Besuch des Schornsteinfegers aber auch günstiger als bisher. Wer wie viel zahlen muss, richtet sich nach der Art der Heizung.
(Foto / Abb.: Fotolia.de / Gourmeca)
Essen/Düsseldorf (red) - Eine neue Gebührenordnung sorgt derzeit in Nordrhein-Westfalen bei Heizungsbesitzern für Ärger, wie das Nachrichtenportal DerWesten berichtet. Seit Anfang des Jahres gelten auch hier die bundeseinheitlichen Schornsteinfeger Gebühren.
Im gesamten Bundesgebiet gelten nun die gleichen Fristen und Gebühren für die Tätigkeiten des Schornsteinfegers. Wie viel man zu zahlen hat, richtet sich nach der Art der Heizung. Direkte Vergleiche mit den Vorjahren sind nun kompliziert, weil hunderte neuer Bezeichnungen und Gebührensätze gelten. Die Häufigkeit der Überprüfung durch den Schornsteinfeger hat sich ebenfalls geändert. Kann man mehrere verschiedene Arbeiten zusammenlegen, kann das die Kosten senken.
Mehr als bisher zahlen Besitzer einer Heizung, die feste Brennstoffe wie Holz oder Kohle verfeuert. Günstiger kommt weg, wer nur eine einzige Abgasanlage und nur eine Ölheizung oder Gasheizung hat. Deren Wartung ist vergleichsweise einfach. Laut Schornsteinfegerinnung Düsseldorf bezahlen zwei Drittel der Verbraucher nun zehn bis 15 Euro weniger. Die Rechnung fürs gleiche Haus kann auch aufgrund der unterschiedlichen Wartungsintervalle im einen Jahr anders ausfallen als im nächsten.
Ob der Schornsteinfeger mehr Geld verlangt oder nicht: Besitzer von Gasheizungen können mit einem Gaspreisvergleich herausfinden, ob sich nicht ein Anbieterwechsel finanziell lohnt.
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