Gas-News
Prozess geht weiterDer Energieversorger E.ON Hanse hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg im Verfahren über die Sammelklage von 54 Gaskunden eingelegt. Die Gaskunden hatten sich mit der Sammelklage gegen eine unrechtmäßige Klausel zur Erhöhung der Gaspreise durchgesetzt.
Hamburg (ddp-nrd/red) - Das Gericht hatte im Oktober entschieden, dass Gasanbieter Preiserhöhungen in den Vertragsbedingungen nicht allgemein mit der "Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt" begründen dürfen. Die Gaskunden hatten sich mit der Sammelklage gegen derart ungerechtfertigte Gaspreiserhöhungen durchgesetzt. Auch mit der Berufung werde der Konzern keinen Erfolg haben, sagte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann, am Donnerstag. Der Gasversorger hatte den Prozess am 27. Oktober verloren.
Unterdessen gebe es bei E.ON Hanse eine Klagewelle gegen Gaskunden, welche die Zahlung eines Teils ihrer Rechnung verweigert hätten, teilte die Verbraucherzentrale weiter mit. All dies geschehe bei für den Konzern aussichtsloser Rechtslage, betonte Hörmann. So weise das zuständige Amtsgericht den Gasanbieter inzwischen in einem Standardschreiben darauf hin, dass das Gericht davon ausgehe, dass die Preisanpassungsklausel unwirksam sei und dem Unternehmen nur die Tarife zustünden, die bis zum Widerspruch erhoben wurden.
Die Verbraucherzentrale schätzt, dass 5000 Kunden die Zahlung der erhöhten Preise seit Jahren verweigern und weitere 25.000 Kunden dies nach Widerspruch nur unter Vorbehalt getan haben.
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Der Bundesgerichtshof prüft erstmals, ob Energieversorger eine Erhöhung des Gaspreises an die Preisentwicklung beim Heizöl koppeln dürfen. Der 8. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe verhandelte am Mittwoch in zwei Verfahren darüber, ob entsprechende Preisanpassungsklauseln in Erdgassonderverträgen zulässig sind.
Nach dem Urteil zu E.ON Hanse haben auch Gasverbraucher in Bremen mit einer Sammelklage Erfolg gehabt. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Klage gegen Preiserhöhungen des Bremer Energieversorgers swb statt. Zur Begründung hieß es, die Preisanpassungsklauseln seien wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam.
Beim Bundesgerichtshof wird untersucht, ob die Gaspreiserhöhungen von zwei Versorgern zulässig sind. Da die Versorger nur geregelt haben, dass sie die Preise erhöhen dürfen, aber keine Pflicht vorschreibt, dass die Preise wieder gesenkt werden müssen, könnte die Gaspreiserhöhung gekippt werden.
Der Bundesgerichtshof hat eine von zahlreichen Gasversorgern genutzte Preisanpassungsklausel wegen Benachteiligung der Verbraucher für unwirksam erklärt. Der Passus sei unverständlich, weil er nicht verdeutliche, wie sich Gaspreise ändern, entschied das Gericht. Verbraucher können nun mit einer eigenen Klage womöglich Geld von ihrem Gasanbieter zurückerhalten. Gaspreise vergleichen
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