szmtag
24.10.2011, 11:44 Uhr

Gas-News

Gasrechnungen

E.on muss wegen zu hoher Rechnungen Geld zurückzahlen

Gute Nachricht für Gaskunden der E.on Hanse: Sie bekommen rund 75.000 Euro zurück, wenn das jetzt ergangene Urteil rechtskräftig wird. Der Gasanbieter hatte aus Sicht von Verbraucherschützern überhöhte Beträge verlangt. Über 50.000 Kunden hatten deshalb ihre Rechnungen nur unter Vorbehalt gezahlt.

Gasanbieter

Hamburg (dapd/red) - Wegen überhöhter Rechnungen muss der Gasanbieter E.on Hanse Vertrieb rund 75.000 Euro zurückzahlen. Die Verbraucherzentrale hatte nach eigenen Angaben vom Montag im Namen von 55 Gaskunden vor dem Hamburger Landgericht um die aus ihrer Sicht seit 2004 zu viel gezahlten Beträge gestritten. Die E.on-Kunden hatten wie etwa 50.000 weitere ihre Zahlungen ausdrücklich unter Vorbehalt geleistet.

Gasanbieter kann in Berufung gehen

Der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann, hofft nun, dass E.on nicht in "eine aussichtslose Berufung geht". Nach Erhalt der Zahlung werde das Geld abzüglich der eigenen Kosten von den Verbraucherschützern an die Kunden weitergeleitet.

© 2001-2012 strom-magazin.de

Diesen Artikel empfehlen

Der Newsletter von Strom-Magazin.de

Ähnliche Nachrichten zur News "

E.on muss wegen zu hoher Rechnungen Geld zurückzahlen

"
  • Mappus' EnBW-Deal war nicht verfassungsgemäß
    Rechtsprechung Der Staatsgerichtshof hat entschieden: Der Kauf des Energiekonzerns EnBW durch die frühere schwarz-gelbe Regierung von Baden-Württemberg im vergangenen Dezember am Landtag vorbei war nicht verfassungsgemäß. Das Haushaltsrecht des Parlaments sei verletzt worden.
  • Mieter muss funkbasierte Verbrauchszähler dulden
    Heizkörper Die technische Neuerung wiegt schwerer als die Angst vor Strahlung: Mieter müssen den Einbau von funkgestützten Heizungs-Ablesegeräten in der Wohnung dulden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Die Richter wiesen darauf hin, dass sich dadurch auch der Wert der Wohnung erhöhe.
  • Energieversorger halten sich oft nicht an die Regeln
    Stromrechnung Viele Energieversorger halten sich hinsichtlich ihrer Preisänderungsklauseln nicht einmal annähernd an die gesetzlichen Regeln zur Preisanpassung. Dabei sind die Mindestanforderungen des Bundesgerichtshofs alles andere als hart. Gegen unrechtmäßige Erhöhungen hilft nur, Widerspruch einzulegen.
  • Stromkunden von E.ON Hanse bekommen ihr Geld zurück
    Stromrechnung Der Stromanbieter E.ON Hanse muss seinen Kunden ihr Geld zurückzahlen. Diese hatten gegen Stromzahlungen geklagt, die aufgrund unzulässiger Preiserhöhungen zu hoch angesetzt waren - so die Sichtweise des Landgerichts. Doch der Konzern verweigerte offenbar bisher die Rückerstattung.
  • Windenergie muss auf kurzem Weg ins Stromnetz
    Offshore Windkraft Das Oberlandesgericht im Hamm hat ein Urteil zur Einspeisung von Windkraft gefällt. Demnach muss ein Stromnetzbetreiber eine Windkraftanlage an die nächstgelegene Verknüpfungsstelle in seinem Netz anschließen und macht sich bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Pflicht schadenersatzpflichtig.
Gasanbieterwechsel
Gaspreise Infos
Energiekosten senken
Heizen mit Gas
?>