Gas-News
Neues Urteil zu GaspreisenDer Bundesgerichtshof hat erneut einer Klage von Gaskunden gegen Preiserhöhungen des Gasversorgers Stadtwerke Essen stattgegeben. Mehrere Gaspreiseerhöhungen zwischen 2004 und 2006 wurden für unwirksam erklärt. In der Vorinstanz waren die Essener Gaskunden mit ihrer Klage noch gescheitert
Karlsruhe/Essen/Berlin (ddp/red) - Die 180 Kläger hatten sich gegen Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen der Essener Stadtwerke gewandt. Der BGH entschied am Mittwoch in Karlsruhe, dass die umstrittenen Gaspreiserhöhungen unwirksam sind. Die Stadtwerke hatten die Preise zum 1. Oktober 2004, 1. April 2005, 1. Oktober 2005, 1. Januar 2006 und zum 1. Oktober 2006 erhöht.
Die verwendeten Preisanpassungsklauseln benachteiligten die Kunden unangemessen, betonte der 8. Zivilsenat des BGH. Denn sie sähen nur das Recht des Versorgers vor, Änderungen der Gasbezugskosten an die Kunden weiterzugeben, nicht aber die Verpflichtung, bei gesunkenen entsprechenden Kosten den Preis zu senken. Eine Preisanpassungsklausel dürfe dem Gasversorger aber "nicht die Möglichkeit geben, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen". In der Vorinstanz - dem Oberlandesgericht Hamm - waren die 180 Kläger noch gescheitert. Ihre Revision hatte nun Erfolg. Mit unserem Gasvergleich finden Sie schnell und einfach günstige Gastarife.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) betonte in Berlin, das BGH-Urteil habe keine branchenweite Bedeutung. Die Versorgungsunternehmen verwendeten unterschiedliche Preisanpassungsklauseln. "Daher ist das aktuelle Verfahren auch nicht auf andere Unternehmen und die jeweiligen Haushaltskunden-Verträge übertragbar", unterstrich der Verband.
Die Unternehmen der deutschen Gaswirtschaft hätten mit den Preisanpassungen der vergangenen Jahre auf steigende und auch auf sinkende Beschaffungskosten reagiert. "Im Durchschnitt sind die Gaspreise mittlerweile auf dem niedrigsten Stand seit dem zweiten Halbjahr 2006", betonte der BDEW.
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In einem Rechtsstreit um Gaspreiserhöhungen hat der Gasanbieter E.ON Hanse erneut eine Niederlage gegen die eigenen Kunden einstecken müssen. Aufgrund einer unzulässigen Preisklausel sei die Erhöhung der Gaspreise in 2004 und 2005 nicht rechtens gewesen, urteilte das Amtsgericht.
Die Berliner Verbraucherzentrale reicht eine Klage gegen den Gasanbieter Gasag ein, um die Rückzahlung überhöhter Entgelte einzufordern. Das sei die Konsequenz aus zwei gescheiterten Schlichtungsgesprächen mit Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher (Linke), teilte die Verbraucherzentrale am Donnerstag in Berlin mit.
Der Energieversorger E.ON Hanse hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg im Verfahren über die Sammelklage von 54 Gaskunden eingelegt. Die Gaskunden hatten sich mit der Sammelklage gegen eine unrechtmäßige Klausel zur Erhöhung der Gaspreise durchgesetzt.
Der Bundesgerichtshof prüft erstmals, ob Energieversorger eine Erhöhung des Gaspreises an die Preisentwicklung beim Heizöl koppeln dürfen. Der 8. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe verhandelte am Mittwoch in zwei Verfahren darüber, ob entsprechende Preisanpassungsklauseln in Erdgassonderverträgen zulässig sind.
Nach dem Urteil zu E.ON Hanse haben auch Gasverbraucher in Bremen mit einer Sammelklage Erfolg gehabt. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Klage gegen Preiserhöhungen des Bremer Energieversorgers swb statt. Zur Begründung hieß es, die Preisanpassungsklauseln seien wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam.Gaspreise vergleichen
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