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Erste Schritte beim Gasanbieterwechsel

Genau wie auf Sie schon seit Jahren Ihren Stromanbieter wechseln können, so funktioniert auch der Gasanbieterwechsel, so dass Sie mit einem neuen Lieferanten eine Menge Geld sparen können. Wie Sie bei einem Gasanbieterwechsel vorgehen, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber!

Weiterführende Links zum Gasanbieterwechsel

Grundsätzlich kann jeder seinen Gasanbieter wechseln, der einen eigenen Gaszähler Zuhause hat und ein direktes Vertragsverhältnis zu seinem Gasanbieter hat. Wer in einer Mietwohnung lebt und keinen eigenen Gaszähler hat, in der die Energiekosten vom Vermieter auf die Miete umgelegt werden, kann den Anbieter nicht selbst wechseln. Sie können jedoch ihren Vermieter auf die Möglichkeit des Gasanbieterwechsels aufmerksam machen.

Gasanbieterwechsel: Neuen Gasanbieter finden

Zunächst einmal können Sie für den Gasanbieterwechsel in unserem Gasrechner nach Alternativen zu ihrem derzeitigen Gasanbieter suchen. Dazu geben Sie einfach ihre Postleitzahl, Ihren Jahresverbrauch sowie die Leistung des Gasanschlusses an. Ihren Jahresverbrauch entnehmen Sie ihrer letzten Jahresabrechnung. Sollten Sie keine aktuelle Rechnung zur Hand haben oder in eine neu Wohnung bzw. ein neues Haus einziehen, können Sie hier Ihren ungefähren Gasverbrauch ermitteln.

Die benötigte Leistung für Ihren Gasanschluss finden sie ebenfalls auf der Rechnung. Dabei rechnet man für Gasheizungen etwa 0,05 kW (für Neubauten mit guter Wärmedämmung) bis 0,12 kW (für Altbauten ohne besondere Dämmung) pro Quadratmeter Wohnfläche. Wird das Wasser ebenfalls mit Gas erwärmt, kommen etwa 0,25 kW pro Person hinzu. Darüber hinaus können sie im Gasrechner auf Strom-Magazin.de weitere Optionen auswählen. Möchten Sie beispielsweise nach dem Gasanbieterwechsel erstmal vor einer Preiserhöhung geschützt sein, wählen Sie nur Tarife mit Preisgarantie. Auch können Sie einstellen, ob auch Tarife mit Vorauskasse berücksichtigt werden sollen.

Wechseln Energiekosten zu hoch? Dann: Gasanbieterwechsel - jetzt! (Foto / Abb.: toki / Fotolia)

Unterlagen für den Gasanbieterwechsel anfordern

Haben Sie sich nach dem Gasvergleich für einen neuen Anbieter entschieden, steht dem Gasanbieterwechsel nichts mehr im Wege. Fordern Sie bei ihrem gewählten Gasanbieter ein Vertragsformular an. Bei vielen Gastarifen können Sie die Unterlagen auch direkt bei uns herunterladen, noch schneller geht es, wenn Sie den Gasanbieterwechsel direkt online vornehmen. Natürlich bekommen Sie bei der Online-Anmeldung am Ende eine Druckversion, um sich die Daten vom Gasanbieterwechsel für Ihre Unterlagen auszudrucken.

Den alten Vertrag müssen Sie nicht selbst kündigen, das übernimmt der neue Versorger für Sie. (Ausnahme: Sonderkündigungsrecht) Schauen Sie in ihrem alten Vertrag nach der Kündigungsfrist, dann wissen Sie, wie lange es dauern wird, bis Sie von Ihrem neuen Gasanbieter beliefert werden.

Welche Angaben brauche ich für den Gasanbieterwechsel?

Beim Gasanbieterwechsel müssen Sie ihren alten Anbieter sowie Ihre dortige Kundennummer angeben. Den jährlichen Gasverbrauch und die Leistung finden Sie auf der letzten Jahresabrechnung. Keine Sorge: Wenn Sie nun weniger Gas verbrauchen – beispielsweise durch eine Heizungsmodernisierung – wird die Höhe der Abschlagszahlungen nach der nächsten Jahresabrechnung entsprechend angepasst. Darüber hinaus wird nach der Zählernummer gefragt. Auch diese finden Sie auf ihrer letzten Jahresabrechnung oder natürlich auf dem Zähler selbst.

Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung

Erhöht ihr bisheriger Gasversorger die Preise, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist für eine Kündigung ist hier meist sehr kurz bemessen. Daher ist es in solch einem Fall ratsam, den Vertrag selbst zu kündigen, denn wenn der neue Versorger die nur kurze Frist verpasst, verlängert sich der bestehende Vertrag meist um mehrere Monate.

Nach dem Gasanbieterwechsel plötzlich ohne Gas?

Egal ob Sie den Vertrag selbst kündigen oder der neue Versorger das erledigt: Es ist nicht möglich, dass Ihnen der Gashahn abgedreht wird. Der örtliche Versorger ist dazu verpflichtet, Sie mit Gas zu beliefern.

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