| Beitrag | EnBW beurlaubt Yello-Geschäftsführer | Rechnung viel zu hoch, Stromzähler defekt? |
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Rechnungskorrektur
lt. Yello Strom wurde ich seit Vertragsbeginn nur mit geschätzen Zählerständen abgerechnet. Mit Schreiben vom 14.7.2004 wurden die Rechnungen für 2001, 2002 und 2003 korrigiert und eine neue Rechnung vom 1.4.2000 - 31.3.2004 mit einer Nachforderung von 1.645 Euro gestellt. Den Vertrag mit Yello habe ich in 2004 gekündigt. Die EnBW hat mir eine letzte außergerichtliche Mahnung mit Fristsetzung 19.1.05 zugestellt. Ist die nachträgliche Abrechnung zulässig. Die Zählerstandskarten habe ich an die Bewag und Yello geschickt. |
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Rechnungskorrektur
Hi, |
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MoinMoin, |
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