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Hilfe beim Wechsel - Consumerpool | Umfrage für meine Masterthesis - Online-Stromtarife
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RE: Stromwechsel wegen schlechter Bonität abgelehnt
Hallo Mix,
so ganz kann ich deine Sichtweise nicht verstehen.
Der Endverbraucher macht in der Regel nichts mit dem Netzbetreiber.
Ich bin aus dem Privatkundengeschäft ne Weile raus, aber wenn Blümchen mit dem Lieferanten von Inso die Ummeldung macht, sollte doch der Lieferant die Abmeldung von Inso schicken und die Anmeldung für Blümchen.
Da Inso abgemeldet wurde ist für den VNB Leerstand auf der Verbrauchsstelle. Anschließend kommt die Anmeldung von Blümchen.
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Hugo
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Dabei seit: 22.06.2011
Beiträge: 8
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RE: Stromwechsel wegen schlechter Bonität abgelehnt
@ströming
so sehe ich das auch bzw. so läuft es auch ganz normal auf eine Abmeldung kommt eine Anmeldung! und der Endverbraucher hat auch nichts mit dem Netzbetreiber zu tun da das Vertragsverhältnis zwischen Netzbetreiber und Lieferant ist und nicht mit dem Kunden.
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RE: Stromwechsel wegen schlechter Bonität abgelehnt
Moin strömling,
Blümchen kann den Vertrag von Inso nicht kündigen oder verändern. Und einen (hier vorliegenden) Grundversorgungsvertrag umschreiben macht sowieso keinen Sinn. Inso muss den Vertrag beenden und so den Weg freimachen für Blümchen. Das funktioniert aber nur über eine Umzugsmeldung.
Nehmen wir mal an Inso ist nicht in der Grundversorgung und sein Lieferant meldet ihn ab. Was passiert? Es gibt für Inso keinen neuen Lieferanten also wird er dem Grundversorger zur Belieferung gemeldet. Der VNB hat nicht "Leerstand"( dieser müsste dann auf den Eigentümer umgemeldet werden - auch wieder beim VNB). Vielmehr hat er Inso in der GV.
Kommt dann ein Lieferant und meldet Blümchen ist beim VNB keine Übereinstimmung des Namens in der EDIFACT-Nachricht und die Anmeldung wird abgelehnt, weil die Belieferung nicht sauber zugeordnet werden kann.
In der Praxis führen genau diese Konstellationen immer wieder zu Problemen. Und die so entstandene Ablehnungen werden dann von den wechselnden Kunden auch noch allzugern als Vorsatz und Wettbewerbsbehinderung ausgelegt.
Ich bleibe dabei - die sauberste Lösung für JEDEN Kundenwechsel ist:
1.) Kündigung des Liefervertrages beim Lieferanten
2.) Auszugsmeldung beim Verteilnetzbetreiber
3.) Zählerstandsmitteilung an Verteilnetzbetreiber und Lieferanten (und zwar beiden den selben Wert!).
4.) Lieferanten auswählen für die neue Verbrauchsstelle mit Hinweis auf Neueinzug.
5.) Einzugsmeldung beim zuständigen VNB für die neue Verbrauchsstelle
6.) Meldung der Anfangsstände an Lieferanten und VNB (wieder beiden den selben Wert!)
Nur dann sind die Verträge sauber geregelt und die korrekte Zuordnung zu den Verbrauchsstellen gewährleistet.
So long
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Hugo
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Dabei seit: 22.06.2011
Beiträge: 8
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RE: Stromwechsel wegen schlechter Bonität abgelehnt
Woher soll der NB den neuen Namen kennen wenn der noch nicht in dem Netzgebiet versorgt gewesen ist? Ausschlagekräfig ist immer noch die Adresse Zählernummer und Zählpunktbezeichnung für einen Reibungslosen Wechsel bzw. Ein-Auszug!
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RE: Stromwechsel wegen schlechter Bonität abgelehnt
Moin,
Zitat: Woher soll der NB den neuen Namen kennen wenn der noch nicht in dem Netzgebiet versorgt gewesen ist?
Darum geht es. Und das sogar unabhängig davon, ob Du irgendwoanders im Netzgebiet schon mal versorgt warst oder nicht.
Zitat: Ausschlagekräfig ist immer noch die Adresse Zählernummer und Zählpunktbezeichnung
Eben nicht allein. Und wieviele Kunden kennen ihre Zählpunktbezeichnung? Auf wievielen abgeschlossenen Verträgen hast Du die schon gesehen?
So long
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Hugo
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Dabei seit: 22.06.2011
Beiträge: 8
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RE: Stromwechsel wegen schlechter Bonität abgelehnt
Auf keinem Vertrag aber auf der Rechnung muss es ab jetzt oben stehen! Und deshalb nochmal:
Wenn ein Kunde auszieht und eine Abmeldung kommt zum NB dann erstellt das System automatisch eine Ersatzversorgung auf dem Eigentümer. Sollte aber eine Anmeldung kommen wird automatisch eine Zwangsabmeldung für den Vormieter bei dem jeweiligem Lieferanten gemacht! Und somit steht dem Wechsel nichts mehr im Wege.
Sollte aber der Name gleich bleiben und nur der Lieferant ändert sich ist das mit Ein -Auszug nicht erlaubt da ein Lieferantenwechsel somit übergangen wird! Und da gibt es halt nun mal d (noch) die 4 Wochenfrist!
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RE: Stromwechsel wegen schlechter Bonität abgelehnt
Moin,
Zitat: Auf keinem Vertrag aber auf der Rechnung muss es ab jetzt oben stehen! Und deshalb nochmal:
Wie Du schon selbst schreibst - ab jetzt muss sie aufgeführt werden. Und wenn der Lieferant mit der ZP-Bezeichnung anmelden möchte, muss er sie doch schließlich wissen. Also muss sie dafür auf dem Vertrag stehen, oder? Und ich zweifle daran, dass es sich durchsetzt, eine 32stellige Ziffernzahlenkombination fehlerfrei auf die Verträge zu übertragen.
Zitat: Wenn ein Kunde auszieht und eine Abmeldung kommt zum NB dann erstellt das System automatisch eine Ersatzversorgung auf dem Eigentümer.
Was ist für Dich eine Abmeldung und von wem kommt sie? Kommt sie vom Lieferanten? Woher weiß dann der VNB, dass es ein Auszug sein soll und nicht einfach nur ein Ende des Liefervertrages? Oder kommt sie vom Kunden selbst? Dann wären wir bei dem was ich geschrieben habe.
NEbenbei: das ist ein wirklich tolles System, dass zuverlässig automatisch den Eigentümer erkennt 
Zitat: Sollte aber eine Anmeldung kommen wird automatisch eine Zwangsabmeldung für den Vormieter bei dem jeweiligem Lieferanten gemacht!
Nochmal - es kommt doch gar nicht so weit, weil der VNB die Verbrauchsstelle ohne die Namensgleichheit nicht zweifelsfrei identifizieren kann und die Anmeldung ablehnt. Daran wird auch die Zählpunktbezeichnung nichts ändern.
Aber nehmen wir mal an das klappt. Der VNB nimmt den Auftrag an und informiert den alten Lieferanten über die Zwangsabmeldung. Der wird dieser Abmeldung widersprechen. Er hat einen bestehenden und ungekündigten Liefervertrag für diese Verbrauchsstelle und weiß nichts von einem Auszug. Der neue Lieferant kann diesen Vertrag nicht kündigen, weil er dafür keine Vollmacht hat. Der neue Vertrag läuft ja auf einen anderen Kunden.
Ich bleibe dabei - ein Anruf beim zuständigen Netzbetreiber sorgt dafür, dass der Kundenwechsel problemlos funktioniert.
Was kommen wird ist für den vorliegenden Fall nicht von Belang. Es ist richtig, dass es nächstes Jahr in den Prozessen eine Verkürzung auf drei Wochen geben wird. Und auch der Datenaustausch wird sich verändern. Aus meiner persönlichen Sicht ist das aber zu einer Verschlechterung der Zuverlässigkeit des Systems führen. Und ob sich ein untermonatlicher Vertragsbeginn/Vertragsende am Markt durchsetzt bleibt abzuwarten. Aber wie gesagt, das ist eine andere Baustelle.
So long
So long
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