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koba ist offline koba


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25.05.2011 15:53 Zum Anfang der Seite springen
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das grenzt an erpressung

Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ich beziehe über die Stadtwerke Strom und muss Grundgebühr für einen Gaszähler bezahlen den ich nicht nutze und auch seit längerer Zeit nicht bezahlt habe. Mein Vermieter weigert sich diesen ausbauen zu lassen und nun soll mir der Strom aufgrund der Rückstände beim Gas gesperrt werden, ist das überhaupt legal? Ich habe 2 seperate Verträge für Strom und Gas.

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Gridpem ist offline Gridpem Gridpem ist männlich


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25.05.2011 17:54 Zum Anfang der Seite springen
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das grenzt an erpressung

Hallo Koba,

Du schreibst im letzten Satz, dass Du zwei separate Verträge (einen für Strom und einen für Gas) hast. Also bist Du auch verpflichtet für beide Verträge, zumindest die Grundgebühr, zu zahlen.

Das mit dem Strom sperren bei Rückständen aus dem Gasvertrag ist nicht zulässig, da es zwei verschiedene Verträge sind, die nicht gegeneinander aufgerechnet werden dürfen.

Dann muss das Stadtwerk klagen oder kann den Gasanschluss sperren lassen, wenn die Rücksände mehr als 100 EURO betragen. Das steht in der Grundversorgungsverordung und ist gesetzlich so geregelt.

Das Ausbauen des Gaszählers ist tatsächlich Sache des Vermieters. Wenn der Vermieter für die Wohniung einen Gasanschluss hat installieren lassen, gibt es doch bestimmt auch Geräte, die genutzt werden können, auch wenn Du diese nicht nutzt. Dass wäre Sache des Mietvertrages und muss mit dem Vermieter verhandelt werden, da dieser die Kosten für den Zähleraus- und -einbau tragen muss.

Gruß aus Meck-Pomm

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26.05.2011 07:50 Zum Anfang der Seite springen
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RE: das grenzt an erpressung

Moin,

sofern der Strom für die selbe Verbrauchsstelle gesperrt werden soll, für welche die Aussenstände der Gasversorgung bestehen, ist eine solche Sperre wegen dem wirtschaftlichen Zusammenhang der Verträge zulässig (Urteil des LG Neubrandenburg vom 09.08.2006 - 14S199/05).

Das der Vermieter den Ausbau des Zählers verweigert kann ich verstehen. Der Aufwand bei einem Wiedereinbau ist wegen der Anlangenprüfung erheblich und daher teuer.

Du könntest aber versuchen, einen Anbieter zu suchen, der keine Grundgebühr verlangt sondern nur den Verbrauch abrechnet. Ich würde allerdings vermuten, dass der Dich so bald wie möglich kündigt, nachdem er festgestellt hat, dass Du keinen oder einen sehr geringen Verbrauch hast. Denn in der Netznutzung muss der Lieferant für den Zähler und die Meßdienstleistung Gebühren bezahlen.

So long

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columbus1111 ist offline columbus1111


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26.05.2011 08:14 Zum Anfang der Seite springen
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RE: das grenzt an erpressung

Hallo,
ein querer Gedanke: kochen mit Gas spart durchschnittlich 50€ pro Jahr (1kwh Gas kostet z.Z.ca. 5,2ct, Strom 20). Wenn Du noch lange da wohnen willst, könntest Du darüber nachdenken. Den Zähler wirst Du wahrscheinlich nicht los.
Grüße

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