ich brauch kompetente Hilfe die möglicherweise über die üblichen Verbrauchertipps hinausgeht. Es handelt sich bei mir um Probleme zwischen Energiversorgern und Netzbetreibern sowie rechtliche Probleme nach GPKE.
Fall 1: Ein Kunde (Energieversorger) bekommt vom Netzbetreiber nach dem Kundenwechsel eines Endverbrauchers den aktuellen Zählerstand nicht direkt beim Wechsel des Kunden , da der Netzbetreiber seine eigenen Ableseperioden hat. Somit muss unser Kunde(Energieversorger) warten bis der Netzbetreiber den Zählerstand abliest. Alternativ kann er den beim Netzbetreiber gegen Gebühr eine extra Ablesung beantragen.
Dazu die Frage: Ist diese Gebühr rechtens, und wenn ja, gibt es festgelegte Preise die der Netzbetreiber für die Ablesung verlangen darf? Im EnWG und dem WettMesswSGG hab ich dazu nichts gefunden.
Fall 2: Bis zum 01.10.2008 müssen die EVU´s nach GPKE die Mandantentrennung vollzogen haben. Vermutlich werden es nicht alle EVU´s rechtzeitig schaffen
Frage: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, dass die Umsetzung im Status „angefangen“ ist, und damit kein Malus droht. Reicht es das der Projektvertrag unterschrieben ist, muss das Projekt begonnen sein, gibt es dazu Gerichtsurteile?
Über nützliche Antworten würde ich mich sehr freuen. Bitte nehmt es mir nicht übel wenn ich erst ab Montag wieder Bezug darauf nehmen kann.
Danke und Gruß
Swoorot
Keine hohen Strompreise mehr: eprimo ist der Energiediscounter.