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Stromrechnung | Stromnachzahlung jetzt folgt sperre
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Stromsperre
Guten Tag,
im Mai diesen Jahres sperrte mir der hiesige Anbieter den Stromzähler wegen Schulden der vergangenen Jahren aus der alten Wohnung. Hier muss gesagt werden das der Anbieter ca. 10 Jahreden Verbrauch von Strom, Gas und Wasser nur geschätzt hat. Eine einstweilige Verfügung vor dem hiesigen Gericht hat ergeben das der Anbieter sich nicht auf eine Stundung einlassen muss und erst dann wieder Energie ( in diesem Fall nur Strom ) liefern muss wenn der Gesamt Betrag von ¤ 3100 begliechen wurde.
Nun habe ich einen Antrag bei einem anderen Stromanbieter gestellt und dieser wurde gehnemigt, der hiesige Anbieter hat der Kündigung zugestimmt. Nun wollte ich beim hiesigen Anbieter einen Termin vereinbaren damit der Zähler wieder ankeklemmt wird. Hier wurde mir jedoch gesagt das das Unternehmen in keinster Weise bereit wäre, solange diese Schulden nicht beglichen seinen, den Zähler wieder anzuklemmen. Ja man würde sogar den neuen Anbieter davon unterrichten dann würde dieser von dem Vertrag sowieso zurücktreten.
Nun meine Frage ist das Rechtens, denn nicht ich bin mehr Kunde sondern der neue Anbieter.
cu
Onkel Heini
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Re:
Ich denke mal das dein jetziger Anbieter deinen neuen Anbieter sowieso darüber informierten wird, da dein bisheriger Anbieter erst die Kosten für die Öffnung haben will. Meist wird dann der neue gefragt ob er die Widereinschaltkosten trägt. Und dann wars das.
Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen der allgemeinen Erheiterung
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RE: Stromsperre
Ausstehende Entgelte berechtigen nach entsprechenden Mahnungen, Einstellungsandrohungen und Inkassogängen bei Nichterfolg zur Unterbindung der Lieferung. Wenn Ihr Lieferant aber die Kündigung dem neuen Lieferant ohne Einschränkung der vorherigen Begleichung der Schulden zustimmt, kann er seine Forderung ab dem Zeitpunkt der Zuordnung zum neuen Lieferanten in den Wind schreiben. Er hat dann ohne Kostenausgleich einer Versorgung durch einen neuen Lieferanten zugestimmt. Das gilt natürlich nur für den Stromanteil. Da der neue Lieferant ab dem Lieferdatum die Entgelte für die Zählernutzung an den Netzbetreiber über das Netznutzungsentgelt zahlt, muss der Netzbetreiber die Messung wieder inbetriebsetzen.
Allerdings sollten Sie Ihre Schulden dem Netzbetreiber unter Verwendung eines korrekten Zählerstandes zahlen. Wenn Sie nämlich einmal wieder durch den alten Lieferanten, z.B. bei einer Notversorgung durch Insolvenz Ihres aktuellen Lieferanten, versorgt werden, erlangt der Anspruch auf Zahlung der Altschulden unter Berücksichtigung von Verjährungsfristen wieder Gültigkeit.
Tritt der Altversorger seine Forderung an den neuen Versorger ab (weil sie sich gut vertragen), sind Sie wieder an Zug. Keiner will Schuldner haben, auch wenn die Hintergründe eine andere Sichtweise verlangen könnten.
CU
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Mix
Super-User
Dabei seit: 21.02.2003
Beiträge: 1149
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Stromsperre
Tach,
welcher Versorger will denn noch liefern, wenn er eine Kündigungsbestätigung erhält, bei der ein Vorbehalt bezüglich der Altschuldenbegleichung anhängt oder die Frage kommt, ob er die Wiederöffnungsgebühren übernimmt?
Der Rest ist Theorie.
So long
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onkel heini
Starter
Dabei seit: 11.08.2003
Beiträge: 3
Themenstarter 
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RE: Stromsperre
hallo,
selbstverständlich will ich die noch offen stehende rechnung begleichen, die aus den jährlichen schätzungen (davon 90% aus dem gasbezug) entstanden sind. der neue anbieter hat mir auch mitlerweile die auftragsbestätigung zugeschickt, aber trotzdem weigert man sich weil man den betrag in einer summe haben will. nun habe ich am mittwoch einen termin beim rechtsanwalt, bis dahin kann ich nur abwarten.
cu
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Mix
Super-User
Dabei seit: 21.02.2003
Beiträge: 1149
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RE: Stromsperre
Tach,
dann sollten die sich nicht so anstellen. Du hast zwar keinen Anspruch auf eine Ratenzahlungsvereinbarung, sie ist allerdings gängige Praxis. Zur Zeit sollte jeder über eine eintreibbare Forderung froh sein.
Wahrscheinlich wäre es kein Problem, wenn Du nicht den Anbieter wechseln würdest. Mit dem Wechsel bis Du nämlich aus dem Zugriff des Netzbetreibers raus.
Wieviele Raten wären es denn. Vielleicht kannst Du für die Dauer der Zahlungsvereinbarung einen kurzfristigen Vertrag abschliessen.
Andere Möglichkeit:
Wohnst Du mit jemanden zusammen, der Vertragspartner für die Stromlieferung sein kann (z. B. Freundin)? Da es sich dann um ein neues Vertragsverhältnis handelt, kann eine Wiederöffnung nicht verweigert werden. Also kündigen und "neuen" Kunden anmelden. Unter Umständen funktioniert das sogar mit der Ehefrau. Übrigens muss der Strom-/Gaskunde nicht zwingend in der Verbrauchsstelle wohnen.
So long.
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RE: Stromsperre
Wenn Du nicht alles auf einmal zahlen kannst, zahlwillig bist (sehr gut !), folgender Vorschlag (Anwaltskosten kannst Du sparen). Du bleibst weiter bei Deinem Versorger (der sich mit dem neuen Versorger über die Weiterbelieferung einigt).
Deine monatlichen Abschläge werden um einen für Dich verkraftbaren, aber auch angemessenen Betrag erhöht und der Wechsel erfolgt nach Begleichung der letzten Forderungen einschließlich laufender Kosten. Einem eigenen Kunden wird diese Art der Ratenzahlung sicher nicht verwehrt, vor allem dann nicht, wenn Du für diese Variante eine Einzugsermächtigung erteilst. Also nochmal im Servicecenter melden.
CU
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onkel heini
Starter
Dabei seit: 11.08.2003
Beiträge: 3
Themenstarter 
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Stromsperre
und genau da liegt der knackpunkt, der versorger will den betrag nicht stunden sondern kompl. auf einen schlag haben und das kann ich nicht da ich arbeitslos bin. der versorger hat sogar eine kopie des bescheids über die arbeitslosenhilfe von mir bekommen. sogar das gericht ( hatte eine einstweilige verfügung beantragt ) steht auf dem standpunkt das ist dem versorger nicht zu zumuten. also blieb mir nur die alternative mich nach einem anderen anbieter umzuschauen, da der alte versorger nun mal mit der kündigung einverstanden war ( denn ansonsten hätte ich keine auftragsbestätigung vom neuen versorger bekommen ) muss ich das jetzt nicht verstehen. habe morgen einen termin bein anwalt, mal sehen was dabei rauskommt.
tatsache ist jedoch das man der überzeugung in deutschland ist das der mensch ohne strom leben kann und das in einem rechtsstaat, aber der kleine mann bekommt ja sowieso nie recht.
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Mix
Super-User
Dabei seit: 21.02.2003
Beiträge: 1149
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RE: Stromsperre
Tach,
Energielieferanten sind Unternehmen der freien Wirtschaft. Sie sind Ihren Anteilseigner wie Ihren Mitarbeitern gegenüber zur ergebnisorientierten Arbeitsweise verpflichtet.
Im Normalfall bekommst Du an keiner Tankstelle Benzin, bei keiner Bäckerei Brot und bei keinem Metzger Fleisch, wenn Du nicht zahlst. Strom ist da nichts anderes.
Das hat nichts mit Ungerechtigkeit oder "der kleine Mann bekommt nie Recht" zu tun. Das ist ein Grundprinzip des Handels - Ware gegen Geld.
In Deinem Fall wurde geliefert aber Du hast nicht gezahlt. Es kommt dann immer darauf an, in welcher Form man bei wem versucht, über Zahlungsbedingungen zu verhandeln. Da hier schon eine gerichtliche Entscheidung vorliegt, ist das mit der friedlichen Einigung schon schief gegangen - warum auch immer.
Nochmal: Geh zu Deinem EVU und hake nach, ob eine Ratezahlung möglich ist, wenn Du für die Dauer der Zahlungsvereinbarung einen Vertrag über Stromlieferung abschliesst. Danach kannst Du immer noch wechseln.
Wenn das alles nichts nutzt, bleibt nur der Wechsel des Vertragspartners als Lösung übrig.
Und noch etwas: die Zustimmung zur Kündigung kann das EVU nicht so ohne weiteres verweigern. Das hat also nichts zu bedeuten.
Bekannt schlechte Zahler werden die gern an Mitbewerber abgeben. Die Netzbetreiber verdienen dann an der Netznutzung und haben ein kleiners Risiko. Und wenn Du beim neuen Händler nicht zahlst, haben sie Dich nach drei Monaten wieder zurück.
So long.
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atommafia
Starter
Dabei seit: 28.09.2003
Beiträge: 1
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RE: Stromsperre
Tach
Zitat
Andere Möglichkeit:
Wohnst Du mit jemanden zusammen, der Vertragspartner für die Stromlieferung sein kann (z. B. Freundin)? Da es sich dann um ein neues Vertragsverhältnis handelt, kann eine Wiederöffnung nicht verweigert werden. Also kündigen und "neuen" Kunden anmelden. Unter Umständen funktioniert das sogar mit der Ehefrau. Übrigens muss der Strom-/Gaskunde nicht zwingend in der Verbrauchsstelle wohnen.
das nennt man Deckungsgeschäft und die EVUs
kennen das aus jahrzehntelanger Praxis sehr gut.
Das wird nicht funktionieren
Dann besser den Anbieter wechseln und bei denen
ausnahmsweise pünktlich zahlen
PS: ohne Gas keine Heizung ?
also übergangsweise mit elektrischen Heizlüftern
heizen ?
MfG
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Mix
Super-User
Dabei seit: 21.02.2003
Beiträge: 1149
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RE: Stromsperre
Tach Atommafia,
dass der Versorgerwechsel nicht funktioniert ist ja das eigentliche Problem.
Und da es hier um Strom geht, ist das mit den Heizlüftern so eine Sache. Mal abgesehen von den Kosten.
Dass die EVU das Deckungsgeschäft kennen bedeutet nicht, dass sie etwas dagegen unternehmen können.
So long.
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JoJO
 
Aufsteiger
Dabei seit: 25.05.2000
Beiträge: 45
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RE: Stromsperre
Hallo,
die Geschichte wäre ja eigentlich recht amüsant, wenn nicht ein grundsätzliches Problem dahinterstehen würde.
1. Wer kann vernünftig argumentieren, warum ein neuer Händler einen Kunden ablehenen darf, der Vor-Ort-Versorger aber nicht. Das ist so, als ob man bei ALDI ohne Geld nix bekommt, beim PLUS daneben müssendie mir aber meinen Frühstücksquark auch ohne Bezahlung geben. Ist das verständlich?
2. Anmelden auf Ehefrau: nach dem Prinzip der "Schlüsselgewalt" schließt ein Partner Verträge des täglichen Lebens nicht nur für sich selbst, sondern auch für den Ehegatten mit ab. Dieser haftet sogar dafür. Daher is nix mit eben mal auf die Ehefrau anmelden und die alten Schulden vergessen. Viele Lieferanten nicht nur im Strombereich machen von dieser Möglichkeit des Übergreifens der Haftung Gebrauch.
Übrigens, vergiss das mit den Heizlüftern, sonst kannst Du bald nicht nur Dein Gas nicht bezahlen, sondern auch Deinen Stromverbrauch. Heizen mit Strom ist nämlich nicht ganz billig.
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von JoJO am 29.09.2003 15:04.
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