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Verbrauch zu hoch ? | Anfangszählerstand "0" Aktualler Jahresverbrauch "25.841,5" Stand August 2011
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mathse
Starter
Dabei seit: 25.08.2010
Beiträge: 5
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Kein Verbrauch - Rechnung bezahlen?
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Am 01.11.2009 habe ich einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Aus privaten Gründen bin ich aber nicht eingezogen
und habe auch keinen Strom verbraucht.
Der Mietvertrag endete zum 31.03.2010, der Stromzähler wurde abgelesen und zeigt auch einen Verbrauch von 0 kWh.
Nun möchte der Grundversorger von mir Geld für diese Monate.
Ich habe mich beim GV nicht angemeldet, weil ich ja gar nicht da wohnen konnte. Es muss der Vermieter gewesen sein, der dort angerufen hat.
Der GV verlangt nun pro Monat einen Grundpreis, obwohl ich keine Verbrauch hatte.
Ist das rechtens? Mitlerweile kommen dann ja gleich noch pro Monat Mahnkosten oben drauf.
Danke für die Hilfe
mathse
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RE: Kein Verbrauch - Rechnung bezahlen?
Moin,
da hilft ein Blick in die Grundversorgungsverordnung:
Zitat: (1) Der Grundversorgungsvertrag soll in Textform abgeschlossen werden. Ist er auf andere Weise zustande gekommen, so hat der Grundversorger den Vertragsschluss dem Kunden unverzüglich in Textform zu bestätigen.
(2) Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Elektrizität aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird, über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Elektrizität unverzüglich in Textform mitzuteilen. ...
Du hast keinen ausdrücklichen Vertrag mit dem Grundversorger geschlossen, weil Du Dich ja gar nicht bei ihm gemeldet hast. Ein Vertragsabschluss nach (1) liegt nicht vor.
Und wie am Zählerstand erkennbar ist, hast Du keinen Strom entnommen. Damit ist auch kein Stromlieferungsvertrag durch konkludentes Handeln nach (2) zustande gekommen.
Aus meiner Sicht hattest Du keinen Stromlieferungsvertrag mit dem Grundversorger. Das wird dieser zwar bestreiten, in einem Mahnverfahren vor Gericht aber nicht belegen können. Er kann Dir ja nicht mal den Zugang der Vertragsbestätigung belegen.
Unterhalte Dich mal mit den Grundversorger darüber. Vielleicht machen die ja einen Rückzieher. Einen Versuch ist es Wert.
Die harte Tour wäre nicht zu zahlen und die Klage im gerichtlichen Mahnverfahren abzuwarten. Birgt aber ein gewisses Risiko, denn auf hoher See und vor Gericht......... .
So long
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mathse
Starter
Dabei seit: 25.08.2010
Beiträge: 5
Themenstarter 
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RE: Kein Verbrauch - Rechnung bezahlen?
Danke für die Antwort Mix.
Das hilft mir sehr viel weiter.
Ich werde mit dem Grundversorger noch einmal den Kontakt aufnehmen,
obwohl er bisher immer stur war und mit Ihm kein Reden war.
mathse
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RE: Kein Verbrauch - Rechnung bezahlen?
Moin,
gern geschehen. Laß´ uns wissen, wie es weitergeht 
So long
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Sause
Starter
Dabei seit: 16.09.2010
Beiträge: 2
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RE: Kein Verbrauch - Rechnung bezahlen?
Für den schriftlichen Kontakt mit dem Grundversorger empfiehlt sich immer ein Einschreiben mit Rückschein. Dann hast du mit dem Rückschein den Beweis, dass die andere Partei dein Schreiben auch tatsächlich erhalten hat.
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sparfuchs_1

Gelegenheits-User
Dabei seit: 09.09.2010
Beiträge: 24
Herkunft: Deutschland
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Re
Nix verbraucht, nix gezahlt. Ganz einfach, mache das deinem Stromanbieter am Besten schriftlich klar.
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mathse
Starter
Dabei seit: 25.08.2010
Beiträge: 5
Themenstarter 
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RE: Re
Hallo,
ich habe eprimo auch darauf hingewiesen, dass kein Strom verbraucht wurde. Die Sache geht aber weiter.
Nachdem ich nun keine Post mehr von einem Inkassounternehmen bekomme, habe ich Post von einer Anwaltskanzlei erhalten.
Es ist traurig, das Recht ist immer das Recht des Stärkeren.
Am Ende muss ich alles zahlen...
Ich gebe den Status dann hier durch, wie es weiter geht.
mathse
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RE: Re
Moin,
nicht einschüchtern lassen. Rechtsanwälte haben auch nicht immer Recht. Sie vertreten die Interessen ihres Klienten und sind nicht der Gerechtigkeit verpflichtet.
Wenn alles so ist wie Du es geschildert hast, wird es auch einem Anwalt nicht gelingen, das Zustandekommen eines Vertrages zu belegen.
So long
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knusenkarl
Starter
Dabei seit: 09.10.2008
Beiträge: 6
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Re: Zählergrundgebühr
Hallo,
in Deinem Fall hätte eigentlich irgendwann mal ein Schreiben vom Grundversorger bei Dir landen müssen, mit einer Vertragsbestätigung. Weiterhin schreibst Du, dass eprimo mit Dir geschrieben hat. Da eprimo eine online Tochter der RWE ist, ist eprimo nicht Dein Grundversorger. Mit denen kannst Du sozusagen keinen Grundversorgungsvertrag haben.
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Re: Zählergrundgebühr
Hallo,
der Mietvertrag bestand 5 Monate. Für diese Zeit wäre nur die Grundgebühr fällig. Das aber nur wenn es einen Vertrag gibt. Die ersten 3 Monate wären im Rahmen der Ersatzversorgung ,sprich Versorgung ohne Vertrag, ewtl. auch so zu bezahlen.
Grundlage ist aber immer das sich der Grundversorger gemeldet hat und versucht hat Ihnen einen gültigen Vertrag anzubieten. Grundversorger ist der, der in einem Gebiet die meisten Abnehmer hat. Meist hilft schon die Eingabe der Postleitzahl in einem Preisrechner.
Für den Fall, das Schreiben des Grundversorgers nicht zustellbar waren,
weis ich momentan auch keine Lösung. 5 Monate Grundgebühr ist ja nicht die Welt. Da lohnt sich
schon über eine Zahlung nach zu denken.
mfg
stromer55
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von stromer55 am 20.10.2010 19:40.
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mathse
Starter
Dabei seit: 25.08.2010
Beiträge: 5
Themenstarter 
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RE: Zählergrundgebühr
Hallo,
natürlich würde ich die Grundgebühr von 5 Monaten zahlen, damit die Sache aus der Welt ist. Aber mit der zweiten Abschlagsrechnung im Dezember 2009 kamen schon Mahngebühren für die erste Rechnung mit, obwohl ich schon von Anfang an um Klärung des von mir nicht geschlossenen Vertrages bat.
Der Grundversorger ist eprimo, ich habe jetzt mal nach gesehen.
Ob das gut oder schlecht ist?
Schönen Abend
mathse
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RE: Zählergrundgebühr
Moin,
@stromer55
Mit Ersatzversorgung hat das hier nichts zu tun. Das ist klar ein Fall von Grundversorgung - aber nur dann, wenn tatsächlich Strom bezogen wurde, also konkludentes Handeln vorliegt und §2 GVV greift.
Wenn hier aber kein Verbrauch vorliegt, gibt es auch keinen Vertrag durch ebendieses schlüssige Handeln.
@mathse
Wenn Du die Grundgebühr akzeptierst hast Du sowieso kein Problem. Dann hast Du vermutlich so um die 30 EUR zu zahlen und alles wäre erledigt. Die Mahngebühr buch eprimo vermutlich dann aus, wenn sie die nicht bekommen.
Aber die Option hast Du immer noch, um sie später als Kompromiss anzubieten...
Liegt bei Dir, wie Du vorgehst.
So long
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