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Flexstrompleite: darf ich Bonus mit Schlußrechnung verrechnen? |
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Ailton
Routinier
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FlexStrom: Ohne die wäre alles fein!
Auch ich streite (momentan noch ohne Anwalt) gerade mit Flexstrom über die Auszahlung des Neukundenbonus`. Seit einigen Jahren war ich alle zwei Jahre (...immer wieder ) Neu-Kunde. Ein Jahr günstiger Strom (2400 kWh-Paket als Vorauszahlung), danach musste ich wieder kündigen, weil der Preis zu hoch wurde, usw..
[von der Redaktion gelöscht] Und solange hier der Gesetzgeber oder dessen Behörden nicht im Sinn der Verbraucher einschreiten, wird sich nicht viel an diesem Geschäftsgebaren ändern.
Und es ist keinesfalls sinnlos, die Stromaufsichtsbehörde einzuschalten. Zuletzt habe ich dies bereits einmal erfolgreich gegen FS praktiziert. Nachdem mein Vertragsjahr am 31.12.11 um 24 Uhr endete (und ich aus der Wohnung ausgezogen bin), sollte ich plötzlich für meinen Nachmieter, der ebenfalls FS-Kunde geworden ist und bereits die Vorauszahlung für das aktuelle Kalenderjahr 2012 geleistet hatte, noch die Stromkosten für den Januar 2012 bezahlen. Mein Nachmieter sollte plötzlich erst ab 01.02.12 Neukunde bei FS sein, obwohl er - wie oben geschrieben - bereits als Vorkasse bezahlt hatte. Nachdem in dieser Richtung keine Weg zur Klärung führte, ich dafür die Inkompetenz und Unsachlichkeit einiger FS-MitarbeiterInnen kennenlernen musste, schaltete ich nach fünf Wochen die Schlichtungsstelle Strom ein. Und siehe da: Flexstrom musste 350 € an die Behörde entrichten und entschuldigte sich anschließend bei mir und meinem Nachmieter. Ursache war, dass man es bei FS "verpennt" hatte, mich rechtzeitig beim Netzbetreiber ab- und meinen Nachmieter anzumelden (nur ein Beweis für die vorab beschriebene Inkompetenz)! Der Netzbetreiber roch den Braten und wollte meinen Nachmieter mindestens für einen Monat als Grundversorgungskunden, was sich finanziell für den Netzbetreiber ja immer richtig lohnt...!
So, nun warte ich noch die von mir an FS gestellte Frist bis zum Mittwoch ab, danach geht der Mahnbescheid raus und die Staatsanwaltschaft wird verdachtsmäßig hinzugezogen.
Als aktueller Neukunde kann man natürlich beinahe vergessen, dass man den Bonus nach einem Jahr der Belieferung erhalten wird. Nachdem FS das Info-Schreiben zur Bonuszahlung auf seine Homepage gestellt hat, wird es schwierig. Was aber das Jahr 2011 betrifft, da sollte man nicht so leicht aufgeben. Warten wir es ab, es bleibt spannend!
Ohne diesen "flexiblen Strom" wäre alles schön!
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Ailton am 24.02.2012 17:37.
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musebrod
 
Aufsteiger
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RE: FlexStrom: Ohne die wäre alles fein!
Hallo Leute,
bei meinem ersten Beitrag unter Mahnungen wurde mir ja richtig eingedulft, aber es gab auch gute und persönliche Meinungen. Vielleicht wurde auch das ein oder andere als Hammermethode aufgefasst.
Aber ein altes Sprichwort sagt: der Feind liest mit.
Nun gut, alles vergessen.
Erst das Aktuelle: FS geht also Gerichtlich gegen mich vor, Aufgrund der AGB 11/2009 Punkt 7.3 mit dem ominösen "es sei denn". Meine Klageerwiderung muss bis Montag im Gerichtskasten sein. Meine 2 Fragen die ich nicht eingestellt hatte, wurden inzwischen beantwortet. Ich muss leider sagen, dass die von mir eingeschalteten Verbraucherzentralen von Rheinland-Pfalz, Berlin und Hamburg keine Auskunft gaben, da diese nicht in laufende Verfahren eingreifen dürfen, oder wollen. Eine Umschreibung hätte mir auch gereicht.
Einzeige Antwort kam aus NRW:
da Sie mich persönlich ansprechen, möchte ich Ihnen kurz antworten. Ohne Kenntnis aller relevanten Unterlagen ist eine verbindliche Einschätzung der Rechtslage leider nicht möglich. Die nachfolgende Auskunft erfolgt also unverbindlich.
1. Auch wenn Sie den mit Ihrer Ehefrau geschlossenen Stromliefervertrag gekündigt haben, könnte die Kündigung Ihrer Ehefrau im Rahmen des § 1357 BGB zuzurechnen sein, da es sich um ein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs der Familie handelt. Zum anderen könnte Ihrer Ehefrau die Kündigungserklärung auch über eine Anscheins- oder Duldungsvollmacht (§§ 177, 178 BGB) zuzurechnen sein.
2. Sie beanstanden eine Differenz von 0,13 € bei der quartalsmäßigen Abbuchung. Ob diese Differenz - unabhängig von der Rechtslage - einen gerichtlichen Streit lohnt, halten wir für fraglich.
Die Suche nach einem Rechtsanwalt ging auch daneben, wegen Fasching geschlossen, oder keine Termine frei, oder....
Nun stehe ich alleine da.
Ich habe zwei Möglichkeiten, entweder gebe ich nach und ziehe zurück, oder ich ziehe voll durch. Die Verfahrenskosten kommen fast auf das Gleiche raus. Ob mit oder ohne Anwalt ist auch fast egal. Warten kann ich Aufgrund des Termines nicht.
Wenn der eine oder andere der Meinung ist, FS bekommt Aufgrund des Gegenwindes kalte Füße, oder die Schlichtungsstelle Energie hilft, der wird postwendend auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt.
Meine Entscheidung steht, ich ziehe durch.
Aber eins gleich vorweg und als Warnung, ohne reifliche Überlegung nicht vorschnell handeln. Ich befinde mich seit 3 Jahren in Insolvenz (bitte keine Kommentare selbst dran schuld) und habe gewissermaßen Kampferfahrung. Ich habe auch meine 7 seitige Klageerwiderung umgeändert und auf das wichtigste reduziert. Jeder Einzelfall ist
individuell und nicht gleich gelagert und FS ist mit allen Wassern gewaschen.
Geholfen hat mir WIKIPEDIA Flexstrom und zwar NICHT mit den Urteilen GEGEN FS, sondern die Urteile FÜR FS.
37.‘ a b Gerichtsurteilsübersicht. Flexstrom Internetpräsenz. Abgerufen am 5. Januar 2012. Die Umleitung erfolgt auf die FS Homepage und hier steht:
Sämtliche der genannten Urteile beziehen sich auf die FlexStrom-Bonusklausel mit dem genauen Wortlaut:
„Falls Ihnen FlexStrom einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss an seinem Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam.“
Also viele Urteile für FS, für den oberflächlichen Betrachter beeindruckend.
Ich habe die Urteile mal verglichen, zugegeben es waren auch einige mit
"ES SEI DENN" dabei, aber nicht alle. Die Abweisungsgründe der Gerichte waren unterschiedlich, hier spielt "ES SEI DENN" eine Nebenrolle, denn die raffinierten Punkte der FS Anwälte zielen auf:
Kündigung unter dem Jahr, Kündigung während des Jahres, Kündigung bis Ende des Jahres, hat fristgerecht gekündigt zum, hat keine relevanten Gegenargumente vorgelegt.
Und weitere verschiedene nicht auf, es sei denn, ausgelegte Argumente.
Das Berufungsurteil des LG Berlin 56 S 58/11 habe ich auch nach 3 maligem Lesen nicht verstanden, ob hier eine Bürokraft schuld war.
Nur schade, dass bei mir das vereinfachte Verfahren nach § 495a ZPO durchgeführt wird und die Gegenseite eine Abschrift meiner Klageerwiderung erhält und danach noch reagieren kann. Eine sofortige Gerichtsentscheidung wäre mir lieber gewesen.
Dann wäre der Sack nämlich zu.
Gruß aus de Palz.
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kalle320
Starter
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Beiträge: 6
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Erfolg mit Mahnbescheid
Hallo Leidensgenossen,
bei mir auch die übliche Flexstrom Story, Mondpreise für das 2. Jahr angekündigt, ordnungsgemäß gekündigt, Bonus verweigert mit dem üblichen Blabla.
Also nach der Anleitung hier Mahnbescheid veranlasst, 23€ gelöhnt und innerhalb von 5 AT war die korrigierte Abrechnung inkl. Bonus da :-)
Also, Flexstrom-Geschädigte: lasst euch nicht von den Drohbriefchen einschüchtern sondern wehrt euch und fordert euer Geld ein, notfalls per Mahnbescheid! Der ist ein 10 Minuten online erstellt und dann gehen die Dinge ihren Gang!
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Ailton
Routinier
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Herkunft: L.E.
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Mahnbescheid
Glückwunsch zu Deinem Erfolg gegen Flexstrom!
Darf ich erfahren, wann Du den Mahnbescheid erlassen bzw. beantragt hast (Erstellungsdatum)? Vielen Dank im Voraus.
Ohne diesen "flexiblen Strom" wäre alles schön!
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Ailton am 28.02.2012 21:12.
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kalle320
Starter
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Beiträge: 6
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Mahnbescheid
Zwischen Beantragung des Mahnbescheids und Eingang der korrigierten Rechnung lagen genau 5 Arbeitstage. Am 2. AT war die Zahlungsaufforderung des Amtsgerichts da, die ich sofort bezahlt habe.
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musebrod
 
Aufsteiger
Dabei seit: 20.02.2012
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RE: Mahnbescheid
Hallo, Glückwunsch und abhaken. Je mehr die eins eingefahren bekommen um so besser.
Meine Sache dauert noch, aber ich bin zuversichtlich und dann krachts richtig.
Gruß aus de Palz.
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madamchen

Gelegenheits-User
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Beiträge: 12
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Gratulation
Kalle, Gratulation!
ich gehe voller Neugier täglich an den Briefkasten.
Mienen Onlinemahnbescheid habe ich vor 7 Werktagen erstellt, die rechnung dazu kam vor 3 Werktagen und die habe ich am gleichen Tag bezahlt und nun wirds spannend.
Habe sicherheitshalber schon mit einem Anwalt per Mail aus Berlin gemailt. Sinnvoll wäre es bei Problemen einen zu wählen der sich mit FS auskennt.
Erstmal macht Kalle Hoffnung.
Ich halte alle auf dem Laufenden.
gruß
Madamchen
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Ailton
Routinier
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Herkunft: L.E.
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RE: Mahnbescheid
Zitat: Original von kalle320
Zwischen Beantragung des Mahnbescheids und Eingang der korrigierten Rechnung lagen genau 5 Arbeitstage. Am 2. AT war die Zahlungsaufforderung des Amtsgerichts da, die ich sofort bezahlt habe.
Ich wollte gern wissen, mit welchem Datum Du den Mahnbescheid erlassen hast!? Hintergrund ist, dass FS inzwischen eine andere Strategie einzuschlagen scheint.
Ohne diesen "flexiblen Strom" wäre alles schön!
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madamchen

Gelegenheits-User
Dabei seit: 11.02.2012
Beiträge: 12
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neuer Slogan
Hallo,
ich hole heute Post von Flexstrom aus dem Kasten - leider. Nicht die erhoffte Korrektur: 2 Mahnung von denen, daß ich zahlen soll. Ein Text, den verstehe ich nicht:
Damit Sie ihre Stromkosten gegenüber ihrem Altversorger bei uns reduzieren und wir Ihnen preiswerten Strom liefern können, ist es notwendig, daß Sie ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
Was ist das denn für ein Deutsch? Und der neue Slogan heißt: FS- verboten günstig.
Ailton: was ist die neute Strategie?
Gruß
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kalle320
Starter
Dabei seit: 28.02.2012
Beiträge: 6
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Mahnbescheid
Also bei mir ist das in der 2. Februarhälfte 2012 über die Bühne gegangen.
@madamchen: die 2. Mahnung kann sich ja auch mit der Zustellung des Mahnbescheids zeitlich überschnitten haben. Das wird schon noch klappen. Ich drück die Daumen!
Lustig auch, dass in dem Korekturschreiben keinerlei Bezug geommen wird auf die vorherigen Schriftwechsel und den Mahnbescheid.
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Emmi

Gelegenheits-User
Dabei seit: 22.07.2011
Beiträge: 19
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Cool bleiben
Hallo madamchen,
schon als Flexstrom mein Mahnbescheid zugegangen war (ich hatte ja Nachricht vom Mahngericht Uelzen bekommen über die Zustellung) bekam ich weiterhin noch ein oder zwei Mahnungen und dann sogar noch ein sehr "aufgemotztes" dreiseitiges Schreiben aus deren sog. Rechtsabteilung.
Bei mir hat Flexstrom fast bis zum Ablauf der zweiwöchigen Frist, die mit der Zustellung eines Mahnbescheids beginnt, gewartet und versucht, mich noch zum Einlenken - sprich: Rücknahme des Mahnbescheids und Zahlung deren Phantasieforderung - zu bringen.
Und das halt dadurch, mich einfach weiterhin Anzumahnen und sogar direkt mit Rechtsschritten gegen mich zu drohen...halt der Versuch, mich einzuschüchtern.
Das ist jedenfalls meine Vermutung.
Und hat mich zwar nicht kalt gelassen, aber: mit mir nicht, wenn ich mich wehre, dann zieh ich das auch durch 
Warte einfach in Ruhe ab. Nach zwei Wochen kannst du ja den Vollstreckungsbescheid beantragen, wenn du möchtest.
Ich hätte das sofort getan - aber siehe da, genau auf den letzten - oder vorletzten - Tag hatte ich Post von Flexstrom mit voller Anerkennung meiner Forderungen (und dazu zählten auch Auslagen für Briefpapier ).
Also, Nerven behalten -> mit dem Weg des Mahnbescheids bist du nun ja sowieso auf dem Rechtsweg unterwegs (ich bin jur. Laie - nur zur Sicherheit), da darfste nu nicht einknicken - meine Meinung.
Alles Gute
Emmi
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Emmi am 01.03.2012 11:36.
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madamchen

Gelegenheits-User
Dabei seit: 11.02.2012
Beiträge: 12
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re emmi
hi Emmi,
danke fürs Mutmachen. Mich verunsichert etwas das neue Urteil vom 14.2. (Landgericht Berlin) aber ich halte durch.
Gruß
madamchen
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