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Flexstrompleite: darf ich Bonus mit Schlußrechnung verrechnen? | Flexstrom vorbei?
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Goriwyn
Starter
Dabei seit: 25.04.2012
Beiträge: 5
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Re:Flexstrom verweigert Bonus
@tomstone: Hast du denn auch etwas nachzahlen müssen und das damit schon verrechnet oder hast du nur den Bonus geltend gemacht?
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Ailton
Routinier
Dabei seit: 24.02.2012
Beiträge: 123
Herkunft: L.E.
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Bonus
Hallo liebe Leidensgemeinde,
nach unzähligen (leider wirkungslosen) E-Mails, elf Telefaxen, fünf Einschreiben mit Rückschein, zwei falschen Abrechnungen (die korrekte Schlussrechnung liegt mir noch immer nicht vor...) und EINEM (letztlich tatsächlich gerichtlich erlassenem) Mahnbescheid, habe ich heute meinen Neukundenbonus (200 EUR) sowie sämtliche Auslagen und Gebühren von der FlexStrom AG erhalten.
Auch ich musste schlussendlich feststellen, dass man sein Recht erst mithilfe des Mahnbescheides durchsetzen kann. Sofern Ihr also glaubt, eine berechtigte Forderung gegenüber FS zu haben, empfehle ich Euch genau diesen Weg zu gehen. Dafür wünsche ich Euch ganz viele Nerven und noch mehr Erfolg.
Ohne diesen "flexiblen Strom" wäre alles schön!
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tomstone1
Starter
Dabei seit: 26.04.2012
Beiträge: 2
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RE: Re:Flexstrom verweigert Bonus
Nein es handelte sich um keine Verrechnung des Bonusses oder sonstiges. Da ich ein Strompaket gekauft hatte und ich weniger verbraucht habe als ich gekauft hatte ging es mir nur um den Bonus. Macht FS da einen Unterschied bei der Vorgehensweise??
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KKS
Starter
Dabei seit: 27.04.2012
Beiträge: 2
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RE: Flexstrom verweigert Bonus
@tomstone1: Ich habe leider exakt das gleiche Problem, dass Flexstrom dem Mahnbescheid ohne Angabe von Gründen widersprochen hat. Ich habe jetzt die weiteren Gebühren überwiesen, damit das gerichtliche Verfahren eingeleitet wird und dann mal weitersehen... Im Notfall muss dann doch der Anwalt herhalten...
Ist jemand schon einen Schritt weiter und kann sagen, wie Flexstrom dann im Verfahren reagiert? Das scheint dann wohl die neue Masche zu sein?
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Goriwyn
Starter
Dabei seit: 25.04.2012
Beiträge: 5
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RE: Flexstrom verweigert Bonus
Das klingt ja ätzend.
Ich habe heute meine Nachzahlung überwiesen, allerdings ohne jegliche Mahnzuschläge usw. Ich hoffe, dass damit auch das Inkasso Ruhe gibt, da man mir ja mehrfach zugesichert hatte, dass ich verrechnen könne, weiß ich nicht, wieso Flexstrom das Inkasso beauftragt hat.
Ich habe hier so viele Emails mit widersprüchlichem Inhalt, dass ich mir den Schuh echt nicht anziehen möchte. Heute schreiben Sie mir, ich hätte auf das "Mahnverfahren" nicht reagiert- zum einen habe ich nur eine Mahnung hier rumfliegen, zum Anderen habe ich aus der gleichen Woche der Mahnung noch eine Email, dass ein Guthaben zu meinen Gunsten besteht (und nicht umgekehrt!) Und ich habe immer allem widersprochen, im Gegenteil reagiert Flexstrom auf meine Mails einfach nicht.
Anstrengend ist das. Naja, ich bins ja selbst Schuld, ich hätte mich vorher besser informieren müssen.
Im Übrigen weiß ich persönlich nicht, ob ich nach einem Einspruch im Mahnverfahren in ein Klageverfahren gehen würde oder es nicht auf sich beruhen lassen würde. In meiner Stadt entscheidet das Amtsgericht für Flexstrom, das Prozessrisiko wäre also recht hoch.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Goriwyn am 27.04.2012 14:58.
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klondaik
Starter
Dabei seit: 26.04.2012
Beiträge: 2
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brauche Hilfe....
DANKE KCH !! erledigt....
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von klondaik am 29.04.2012 00:27.
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KCH

Fachmann
Dabei seit: 10.11.2007
Beiträge: 207
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RE: brauche Hilfe....
Hallo klondaik,
Zitat: Original von klondaik
Liebe Mitstreiter, ich brauche Hilfe, wer kann dafür 2-3 min investieren.Ich wäre Ihnen sehr dankbar
Ich fasse nochmal kurz zusammen:
Auch ich habe nach 12 Monaten (01.03.2011 bis 29.02.2012)meinen Vertrag gek§îndigt und nat§îrlich mit der Schlussrechnung keinen 200 Euro Bonus erhalten. Auf meinen schriftlichen Hinweis erhielt ich das Standard Anwort Schreiben mit dem Hinweis auf die AGB.
Ich habe leide keine Erfahrung bei Online Mahnbescheid deswegen wollte ich fragen:
1. Ansprüch - muss ich da 200 Euro Bonus eingeben ?
2. Katalogisierbarer Anspruch - Katalog ¹42 und Mitteilungsform: Stromrechnung oder was anderes schreiben muss (wie z.B. Bonus auszahlüng)??? Betrag: 200 Euro
3.Auslagen / Nebenforderungen: Vordruck/Porto: 2,60 - 3,50 Euro??
4.Allgemeine Angaben war 3 verschiedene schriftarten:
1. Ich erkläre, das der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, diese aber bereits erbracht ist. ??? oder eine von andere zwei ??
Hoffe auf die schnelle Antwort.
Danke im Voraus.
Also soviel Faulheit habe ich auch schon lange nicht mehr erlebt. Anstatt, wie Ihnen angeraten, ein paar Seiten zurückzublättern, stellen Sie ihre Frage hier zum zweiten mal!
Aber sei`s drum: http://www.strom-magazin.de/forum/board-...347-page-1.html mal lesen, was garribaldi am 28.03.2012 schrieb!
Gruß KCH
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KKS
Starter
Dabei seit: 27.04.2012
Beiträge: 2
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RE: Flexstrom verweigert Bonus
@Goriwyn: Ich muss jetzt noch mal ganz doof nachfragen... du hattest geschrieben, dass die Amtsgerichte in deiner Stadt für Flexstrom entscheiden würden. Weißt du da näheres? Ich wüsste nämlich gar nicht mit welchem Grund, da ich die Jahresfrist zwar nicht im Zeitpunkt der Kündigung eingehalten habe, dafür aber erst zum Ablauf des Jahres gekündigt habe (und die anderen Betroffenen wahrscheinlich auch)... oder habe ich da ein findiges Schlupfloch übersehen?
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Goriwyn
Starter
Dabei seit: 25.04.2012
Beiträge: 5
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@kks
Also ich hatte dazu mal ein paar Urteile gelesen. Und aus einigen ergibt sich eben, dass die Klausel, dass kein Bonus anfällt, wenn die Kündigung innerhalb des ersten Bezugsjahres erfolgt, es sei denn, die Kündigung wird erst danach wirksam", doch eindeutig heißen würde, dass es eben DANACH sei und eben nicht genau ein Jahr. Eben genau das, was Flexstrom auch so gerne dazu vorbringt.
Ich finde die Sache von daher eigentlich eindeutig, als dass im Gesetz steht, zweifelhafte AGB gingen zu Lasten des Verwenders - aber es gibt eben auch Gerichte, die finden, dass die AGB gerade nicht zweifelhaft sind. Wie sie auf diese Idee kommen, ist mir unklar, ich kann mir nur vorstellen, dass bei den kleinen Geldbeträgen nicht so sorgfältig geprüft wird.
Wenn man sich die Rechtsprechung im Land so anguckt, wird eben recht unterschiedlich entschieden - weswegen ich nicht glaube, dass ich das Prozessrisiko tragen würde, so sehr es mich auch ärgert. Mit Rechtsschutzversicherung würde ich mir das aber mal überlegen.
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RE: Flexstrom verweigert Bonus
Zitat: In meiner Stadt entscheidet das Amtsgericht für Flexstrom, das Prozessrisiko wäre also recht hoch.
Naja, die Entscheidung wird ja vom jeweiligen Richter getroffen. Aber ich kann die Bedenken verstehen.
Grundsätzlich scheint es die beste Idee zu sein - wenn möglich und nötig - vor das AG Tiergarten (zuständiges Gericht am Firmensitz FS) zu gehen. Über jeden widersprochenen Mahnbescheid würde dort entschieden - sicherlich einer der Gründe, warum Mahnbescheide in Sachen Bonus meist von Flexstrom bezahlt werden.
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Aktueller Stand
Auch von mir mal wieder etwas Neues, wenn auch leider wenig Erfreuliches. Nachdem ich FS erneut zur Zahlung des Bonus aufgefordert und ein gerichtliches Mahnverfahren angedroht hatte, habe ich nun ein weiteres Schreiben der Rechtsabteilung erhalten.
Ellenlange Ausführungen dazu, warum mir der Bonus nicht zusteht, unterfüttert mit entsprechenden Gerichtsurteilen. Soweit sicherilch nichts Neues. Aber ... mir war nicht bekannt, dass es zu dem vielzitierten Urteil des AG Tiergartens mittlerweile ein Berufungsurteil vom LG Berlin gibt und dass auch der Rechtsstreit mit Verivox mittlerweile einvernehmlich (und zugunsten FS) beendet wurde. Das entkräftet insofern schon einige meiner Argumente. Des weiteren am Ende des Schreibens ein Satz, der auch für viele andere Forumsmitglieder interessant sein dürfte:
"Sollten Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, kündigen wir bereits jetzt an, hiergegen Widerspruch einzulegen"
Lässt sich hieraus ein Wechsel der Taktik seitens FS erkennen oder handelt es sich um ein Standard Schreiben? Ich bin mir nicht sicher. Es kann auch sein, dass FS sich einfach aufgrund meines Wohnsitzes (SH) gute Chancen bei einem evtl. Rechtsstreit ausrechnet. Nun frage ich mich: soll ich die 23 Euro für ein Mahnverfahren investieren oder nicht?
Ich würde mich über ein paar aktuelle Erfahrungsberichte in puncto Mahnverfahren daher sehr freuen.
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RE: Aktueller Stand
@dat_paulinsche
Das ist doch alles kalter Kaffee und hier im Forum zur Genüge diskutiert worden.
Wenn Du die 23 EUR sparen möchtest - bitte schön! Aber dann mach Dir doch auch nicht weiter Gedanken über die Sache. Denn dann ist es für Dich gelaufen und Du musst ohne den Bonus weiterleben.
Ansonsten gibt es auch aus jüngster Zeit jede Menge Posts von Leuten (inklusive mir), die nach einem Mahnverfahren ihr Geld bekommen haben.
Antwort-Schreiben von Flexstrom sind meiner Meinung nach grundsätzlich als Altpapier zu betrachten. Unglaublich, dass sich viele trotz diverser Erfahrungsberichte hier im Forum immer noch einschüchtern lassen...
Natürlich KANN es sein, dass Flexstrom Widerspruch einlegt. Wenn Du Pech hast, kann es Dich treffen. Aber glaubst Du ernsthaft, dass Flexstrom täglich ein Paar Dutzend Verfahren vor dem AG Tiergarten führen möchte?! Da könnten die Richter ja auf die Idee kommen, die Klauseln wären doch nicht eindeutig. ;-)
Meine Empfehlung: Nicht weiter rumeiern, sondern endlich eine klare Entscheidung treffen!
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