RE: Klage
Zitat:
Original von 50Hz
Egal wer noch klagt, letztendlich werden Unternehmen mit derartigen Gesch„ftspraktiken ber kurz oder lang vom Markt verschwinden, gut so !!
Auf Dauer funktioniert diese Masche nicht !
Hallo 50Hz,
ich finde es nicht egal, dass die VZ Berlin gegen FlexStrom klagt, da diese Klage einen deutlichen Schritt in Richtung Rechtssicherheit und Verbraucherschutz darstellen kann!
Auf Dauer betreibt Flexstrom ohnehin keine "Masche" unverändert, da die Geschäftspraktiken offensichtlich stetig verfeinert und den Notwendigkeiten angepasst werden. So ist Flexstrom bislang ja - leider - als erfolgreich zu bezeichnen. Trotz aller Berichte, Warnungen und Unkenrufe steigt die Zahl der Kunden weiterhin und der erstmals 2009 erzielte operative Gewinn kann scheinbar weiter ausgebaut werden.
Offtopic: Gerne wird auf gewisse "Selbstreinigungskräfte" des Kapitalismus und/oder die "Macht der Verbraucher" gebaut. Ich meine dazu, dass diese zunehmend mehr Wunschdenken als Realität sind! Unsere Gesellschaft muss, vertreten durch unseren Staat (und die EU), dem Kapitalismus klare Grenzen setzen und ihn nicht zunehmend zügellos galoppieren lassen - also nicht noch ruchloser werden lassen. Die "Macht der Verbraucher" verblasst leider im "Raubtierkapitalismus" nicht nur hinter der Macht der (eigenen) Gier und sogar hinter den Manipulationsmöglichkeiten durch geschicktes Vermarkten. Aber das ist hier ja nicht Thema. 
Die Klage der VZ Berlin ist wohl ohne Zweifel aus Verbrauchersicht - und vor allem aus Sicht aller Kunden, denen FlexStrom trotz 12monatiger Belieferung den "Neukundenbonus" verweigert (Verträge vor AGB mit Stand 24.06.2011) - zu begrüßen. Eine entsprechende Verurteilung kann nur im Interesse aller "geprellten" Kunden liegen - jedoch leider auch u.U. die Vorkassezahlung aktueller Kunden gefährden (Insolvenzrisko durch etwaige Zahlungspflicht?). Doch erstmal abwarten und Tee trinken, was das LG Berlin zur Klage sagt.
Für alle Interessierten habe ich die AGB, auf die sich o.g. Klage der VZ Berlin bezieht, in einem Archiv zusammengestellt:
FlexStrom AGB 10.07.2009 - 20.04.2011.rar
(Das Rar-Archiv enthält die AGB mit Stand: 10.07.2009, 28.09.2009, 02.11.2009, 02.02.2010, 20.05.2010, 18.11.2010 und 20.04.2011.)
Was die angesprochene Beschwerde auf Reclabox angeht, stromer55, so bleiben hier wichtige Hintergrundinformationen und Aspekte unbeleuchtet, die für eine sachorientierte Kommentierung erforderlich sind. So stellt sich mir z.B. die Frage, ob Reclabox sich aufgrund von Verstößen gegen die eigenen Richtlinien bzw. Gesetze oder durch eine etwaige anwaltliche Aufforderung seitens der Löwenzahn Energie GmbH und/oder der FlexStrom AG zur Löschung des Beitrags entschlossen hat - oder der Nutzer selbst ihn gelöscht hat. Für mich persönlich wäre es nicht weiter verwunderlich, wenn die Löschung aufgrund einer entsprechenden anwaltlichen "Mängelrüge" durch Flexstrom unterbunden worden wäre, zumindest wäre das, wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann, kein Einzelfall. Doch das ist letztlich Spekulation. Diese Angelegenheit ist, nicht zuletzt aufgrund der fehlenden Hintergrundinformationen, hier wohl nicht weiter diskutabel. Aufgreifen wollte ich sie dennoch. 
Grüße aus Berlin
Kurzzitate zu FlexStrom:
LG Heidelberg im Urt. v. 29.12.2010, 12 O 76/10 KfH: "versuchte Bauernfängerei", "mehr als Augenwischerei"