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Flexstrom AGBS vom 01.04.2011 | ärger mit flexstrom
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RE: Sonderkündigungsrecht
Hier die Kopie der Mail vom 02.08.2011. Persönliche Daten durch XXX ersetzt.
Folgt man den Link der 4x gleich ist, erscheint eine Seite wo man
den Zählerstand eingeben kann und gleichzeitig ein Häckchen setzen kann (mit XX gekenzeichnet). Beim Ersten stimmt der Kunde der Tarifänderung zu.
Das Tarifblattfür Bestandskunden ist solange sinnlos, bis man die
Zuordnung zu den Postleitzahlenbereichen kennt. Die veröffentlicht FlexStrom aber nicht.
Wie schon richtig ausgeführt besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Es handelt sich immer um eine Tarifänderung. Der Bestandskunde erhält
einen anderen Tarif als bei Vertragsabschluss.
Durch den Widerspruch zur Tarifänderung gebe ich dem Unternehmen erst einmal die Gelegenheit den Vertrag zu den alten Bedingungen fortzusetzen.
Ist das Unternehmen dazu nicht bereit, kann es den Vertrag beenden.
Danach muss der Kunde aber aufpassen das er die ordentliche Kündigung
nicht verpasst, den die nächtste Tarifänderung folgt bestimmt bald.
Gerade für Jahreszahler ist es von entscheidender Bedeutung nicht
unterjährig zu kündigen. Sie könnten Geld verlieren.
mfg
stromer55
1. Teil Mail an Bestandskunden vom 02.08.2011:
Zählerstand und neues Preisblatt für
Ihren Vertrag
Sehr geehrter Herr XX,
es ist soweit:
Ihr Zählerstand muss abgelesen werden. Bitte nehmen Sie diese Zwischenablesung bis allerspätestens zum 30. September 2011 vor, da ab dem Folgetag ein neues Preisblatt gilt.
Besonders schnell und einfach geben Sie Ihren Zählerstand online ein:
www.FlexStrom.de/ablesung/?h=d30b3cf7c8f...XXXXXXXXXXXXXXX
Warum diese Zwischenablesung und neue Tarife?
Sicher haben Sie die öffentliche Diskussion um die Zukunft unserer Energieversorgung verfolgt. Diese Diskussion hat sich auch unmittelbar auf die Strompreise ausgewirkt. Allein nach dem Unglück im japanischen Fukushima ist der Strompreis in Deutschland um mehr als 15 Prozent gestiegen. Die aktuelle Marktsituation zwingt auch einen unabhängigen Versorger wie FlexStrom zur Reaktion. Dazu übersenden wir Ihnen anbei unser Preisblatt
http://download.flexstrom.de/2011/07/FS_...Privat_0711.pdf
das zum 01.10.2011 gültig wird. Welche Auswirkungen die künftigen Preise für Sie haben, ist abhängig von Ihrem Tarif, Ihrer Region und davon, ob Sie sich für den Ökostrom-Tarif entscheiden. Ihr Angebot sichern Sie sich hier: www.FlexStrom.de/ablesung/?h=d30b3cf7c8fcXXXXXXXXXXXXXX
Wie kommt der Zählerstand zu FlexStrom?
Am einfachsten nutzen Sie unsere Eingabemaske: www.FlexStrom.de/ablesung/?h=d30b3cf7c8fcXXXXXXXXXXXXXXXX
Wie teuer wird die Energiewende für die Stromkunden? Derzeit gibt es unterschiedlichste Angaben zu den Kosten für die Energiewende. Einige Experten gehen von rund 200 Milliarden Euro zusätzlichen Kosten aus. Einige politische Parteien halten diese Zahlen für übertrieben. Fakt ist: Bislang sind noch nicht alle Details für die künftige Energiewende bekannt. Deswegen lässt sich die die Frage nach den Kosten nur schwer beantworten. Allerdings wird eindeutig mit steigenden Kosten für die Stromversorgung zu rechnen sein. Mit dem Wechsel zu unserem Ökostrom-Angebot treffen Sie aber in jedem Fall die richtige Wahl. Den Tarif sichern Sie sich hier: www.FlexStrom.de/ablesung/?h=d30b3cf7c8fcXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Künftig Ökostrom zum attraktiven Preis?
Alternativ bieten wir Ihnen ganz exklusiv einen günstigen Ökostrom-Tarif:
Für nur 0,005 EUR pro Kilowattstunde mehr (gegenüber dem vergleichbaren konventionellen Stromtarif) bekommen Sie ab dem 01.10.2011 einen Strommix aus 100 Prozent Ökostrom. Den Tarifwechsel veranlassen Sie ganz einfach hier: www.FlexStrom.de/ablesung/?h=d30b3cf7c8fcXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Selbstverständlich sind Sie nicht verpflichtet, dem neuen Preisblatt zuzustimmen. Haben Sie noch Fragen - oder benötigen Sie Beratung zu Ihrem Stromtarif? Dann sprechen Sie mit unserem Serviceteam: Kostenlos anrufen unter der Nummer 0800 90 80 402. Jeden Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr (Feiertage ausgenommen) sind wir für Sie da!
Freundliche Grüße
FlexStrom Aktiengesellschaft
Der Vorstand
2. Teil, wenn man auf den Link klickt:
Herzlich Willkommen
Meine Vertragsnummer: XXXXXXX
Mein aktueller Tarif:
FlexStrom 1200er Single Regio (Zone 6) 01/2011
Mein Zählerstand (HT)
Mein Zählerstand (NT)
Persönlich abgelesen am
Wir bitten um Ihre Antwort (siehe E-Mail vom 02.08.2011)
XX Die Stromlieferung soll künftig auf der Basis des Preisblattes ab 01.10.2011 weiterhin mit dem bisherigen Strommix erfolgen.
XX Ich nehme das exklusive Angebot für Ökostrom an. Unser Strommix aus garantiert 100 Prozent Ökostrom kostet nur 0,005 Euro pro Kilowattstunde mehr als der Tarif gemäß Preisblatt 01.10.2011.
stromer55
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von stromer55 am 07.08.2011 11:33.
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GUMPi1407
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RE: Kündigung?
Hallo Siwej,
was die Kündigungsmöglichkeit in Folge der angekündigten Preiserhöhung angeht sehe ich schwarz; Begründung bitte meinem vorstehenden Beitrag entnehmen. Versuch macht klug, doch wird auch dein Versuch wohl mittels der Standardantwort von FS ablehnend beantwortet werden. Ein Widerspruch macht zumindest die neuerliche Erhöhung hinfällig, ändert jedoch halt leider nichts an den ohnehin schon akzeptierten schlechten Konditionen für das zweite Belieferungsjahr. Sollte sich nicht wider Erwarten doch noch die Gelegenheit zur Nutzung des Sonderkündigungsrechts oder zur außerordentl. Kdg. aus wichtigem Grund, wird es wohl auf eine ordentliche Kündigung zum Ende des aktuellen Belieferungsjahres hinauslaufen "müssen".
Der Bonus sollte, so wie auch in dem Angebot von FS für das zweite Belieferungsjahr zur Verrechnung (Schönung der Konditionen) aufgeführt sein dürfte, bereits vom Paketpreis für dieses zweite Jahr abgezogen worden sein, somit die Vorauszahlung bereits entsprechend um den Bonus gekürzt sein.
@ stromer55: Vielen Dank für das Veröffentlichen der vollständigen Mail von FS. Kann echt nur wieder mit dem Kopf schütteln über FS, beinahe unglaublich. Hast du getestet, ob man auch ohne eine der Auswahlmöglichkeiten und dem damit verbundenen Akzeptieren des neuen Preisblatts fortfahren kann - sprich auch ohne ausdrücklichem Widerspruch das neue Preisblatt abwenden kann?
Zitat: Original von stromer55Durch den Widerspruch zur Tarifänderung gebe ich dem Unternehmen erst einmal die Gelegenheit den Vertrag zu den alten Bedingungen fortzusetzen.
Ist das Unternehmen dazu nicht bereit, kann es den Vertrag beenden.
Hier hat sich wohl ein Fehler bzw. eine missverständl. Formulierung eingeschlichen:
FlexStrom kann nicht in Folge des Widerspruchs kündigen, ist an den Vertrag gebunden und muss ihn zu den vereinbarten Konditionen fortführen.
Grüße aus Berlin
Kurzzitate zu FlexStrom:
LG Heidelberg im Urt. v. 29.12.2010, 12 O 76/10 KfH: "versuchte Bauernfängerei", "mehr als Augenwischerei"
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50Hz
 
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Hallo,
also ich hatte den Widerspruch zu Preisblatt und AGB`s abgeschickt, Flexstrom hat eingelenkt und mir mitgeteilt, dass ich zu den bisherigen Konditionen weiter beliefert werde.
Mein Belieferungszeitraum von 12 Monaten endet am 1. M„rz 2012, wo ich sowieso gekndigt h„tte, ich sehe also im Moment keinen weiteren Handlungsbedarf ( zumindest nicht bis zu einer weiteren Preiserh”hung ). Ich bezahle also nicht mehr, wie vertraglich vereinbart und den Bonus hole ich mir natrlich auch !
Ich wrd`sagen, im Moment alles im grnen Bereich.
Gráe
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Bedwir
Starter
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Beiträge: 6
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Re: ***
stromer 55 schrieb: "Wie schon richtig ausgeführt besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Es handelt sich immer um eine Tarifänderung. Der Bestandskunde erhält
einen anderen Tarif als bei Vertragsabschluss."
Was ist den der Unterschied zwischen Preiserhöhung und Tarifänderung?
Ich bin bisher im Tarif "3600er YoungFamily" und nach dem neuen Preisblatt auch, nur mit höherem Arbeitspreis. Für mich als juristischen und fachlichen Laien: gleicher Tarif, höherer Arbeitspreis = Preiserhöhung.
stromer 55 schrieb:" Ist das Unternehmen dazu nicht bereit, kann es den Vertrag beenden. Danach muss der Kunde aber aufpassen das er die ordentliche Kündigung nicht verpasst, den die nächtste Tarifänderung folgt bestimmt bald."
Warum muss ich wenn FS nach meinem Widerspruch den Vertrag beendet aufpassen die ordentliche Kündigung nicht zu verpassen?
stromer 55 schrieb: "Gerade für Jahreszahler ist es von entscheidender Bedeutung nicht unterjährig zu kündigen. Sie könnten Geld verlieren."
Warum, wegen der Endabrechnung mit Hilfe des sogenannten Standardlastprofils des VDEW? Wie wird das eigentlich bei unterjähriger Kündigung mit dem Mehrverbrauch gehandhabt? Wird der mit dem Standardlastprofils des VDEW abgeschätzt?
Frage: soll oder muss nach Widerspruch und Fortsetzung des Vertrages zu den alten Bedingungen der Zahlerstand noch abgelesen werden?
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Bedwir am 07.08.2011 16:57.
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GUMPi1407
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Re: ***
Zitat: Original von BedwirFrage: soll oder muss nach Widerspruch und Fortsetzung des Vertrages zu den alten Bedingungen der Zahlerstand noch abgelesen werden?
Gute Frage, das liegt wohl im Ermessen von FlexStrom, denen somit diese Frage gestellt werden sollte. 
Laut Ziffer 7.5 der FS-AGB ist FS zur Bestimmung des Abrechungszeitraums berechtigt, woraus sich sich i.V.m. Ziffer 6.2 das Recht zum Ablesungsverlangen ergeben kann.
@ 50Hz: Freut mich, da hat sich der Widerspruch ja gelohnt, so wie es sein sollte. 
Kurzzitate zu FlexStrom:
LG Heidelberg im Urt. v. 29.12.2010, 12 O 76/10 KfH: "versuchte Bauernfängerei", "mehr als Augenwischerei"
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von GUMPi1407 am 07.08.2011 18:32.
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Re: ***
Hallo GUMPi1407,
der Link unter Nummer 2 endet mit dem Button "Abschicken"
Das Abschicken hat nur Sinn wenn der Kunde die neuen Preise will.
Das mit dem Zählerstand eingeben ist nur ein Trick. Jetzt wäre das viel zu zeitig. Richtig wäre die Eingabe im Kundenportal mit Stand vom 01.10.2011.
Es gibt keine Auswahlmöglichkeit, entweder Abschicken oder es sein lassen.
Wenn Kunde nicht reagiert, liegt keine Zustimmung vor. Was macht
Flexstrom dann ab 01.10.2011?
Sie haben Recht, bei Widerspruch muss das Unternehmen den Vertrag
zu den alten Bedingungen fortsetzen, könnte aber zum Ablauf der
Vertragslaufzeit kündigen.
Hallo Bedwir,
Flexstrom erhöht keine Preise. In den AGBs gibt es seit 10.07.2009
keine Preisveränderungsklauseln mehr (die neuen AGBs lassen auch nur
staatlich verordnete Preisänderungen zu).
Jeder neue Preis nach oben ist auch immer mit einer Tarifänderung verbunden. In ihrem Fall galt ihr Pakettarif 3600er Young Family
im ersten Jahr in ganz Deutschland. Jetzt erhalten sie einen Zusatz
mit Regio (Zone 16) zum Beispiel. Also einen von 16 Regionaltarifen.
Ein weiters Beispiel:
Abschluss: 1. Jahr 2400er Partner Winteraktion
2. Jahr 2400er Partner Regio (Zone 7)
ab 01.10.20011 2400er Partner Regio ??
Schauen sie die Tarifliste an, es geht erst bei 10 los und endet bei 25.
Welcher Tarif gilt nun ab 01.10.2011?
Zum Geld bei unterjähriger Kündigung.
Es hat Fälle gegeben bei denen dann nicht der Paketpreis anteilmäßig abgerechnet wurde, sondern nach dem Flexstrom Standardtarif.
Solle ein Guthaben übrig bleiben müssen sie eventuell lange auf Rückzahlung warten.
Was einen anteilmäßigen Mehrverbrauch angeht, kann ich keine Aussage machen. Wird nach dem Standardtarif abgerechnet ergibt sich ja schon ein satter Gewinn fürs Unternehmen.
Bei Widerspruch muss der Zählerstand nicht abgelesen werden.
Nach 12 Monaten sollte der Zählerstand auch immer dem örtlichen Versorger mitgeteilt werden, bei Vertragsende sogar Pflicht sonst gibt es keine Schlussrechnung.
mfg
stromer55
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von stromer55 am 07.08.2011 22:15.
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50Hz
 
Aufsteiger
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Tarifzone
Zitat: Original von stromer55
Schauen sie die Tarifliste an, es geht erst bei 10 los und endet bei 25.
Welcher Tarif gilt nun ab 01.10.2011?
mfg
Die neue Tarifzone ermittelt man am einfachsten, indem man auf der Hauptseite von Flexstrom, gleich rechts unten ein Angebot fr seinen PLZ- Bereich abfragt .
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Dexter11
Starter
Dabei seit: 08.08.2011
Beiträge: 3
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Annahme der Mail
Hallo 
Ich habe am 2.8. per Mail die "Aufforderung zur Zählerablesung" bekommen. Nach 10 Stunden Arbeit und nebenbei dem Windelwechseln haeb ich einfach schnell schnell die Sache erldigt. Leider ist mir mein Fauxpas heute erst aufgefallen... 
Ein erstes Telefongespräch mit FS brachte keinen Erfolgt. "Ich solle es schriftlich machen und ich hätte besser lesen müssen und Pech gehabt". Nun frage ich mich, wass soll ich tun??? grrrr. Könnte mich schwarz ärgern! Alleine die Preisanhebung über 100% für den Grundpreis und der Arbeitspreis nahezu 50%.
Hat jemand einen Tipp??
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RE: Annahme der Mail
Original von 50Hz:
Die neue Tarifzone ermittelt man am einfachsten, indem man auf der Hauptseite von Flexstrom, gleich rechts unten ein Angebot fr seinen PLZ- Bereich abfragt.
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Das ist mir natürlich bekannt, als Stromexperte.
In der FlexStrom Mail vom 02.08.2011 heist es in Fußnote 1 :
1) Die angebotenen Tarife bezeichnen den Stromverbrauch innerhalb von 12 Monaten (Mindestvertragslaufzeit) und sind nur für die Postleitzahlen der genannten Region verfügbar. Die Jahresverbrauchsabrechnung
bzw. Schlussrechnung erfolgt anhand Ihres tatsächlichen Verbrauchs für den jeweiligen Abrechnungszeitraum.
Flexstrom hat also ein Tarifblatt zugesendet, aber in der Mail nicht
erklärt wie die Zuordnung zu den Postleitzahlen zu erreichen ist.
Ich halte das für eine unwirksame Preismitteilung.
Der Kunde kann an Hand der Mail nicht sofort erkennen, das ist mein
Preis ab 01.10.2011, sondern müsste weitere Recherchen unternehmen
(die nicht aufgezeigt werden) um zu dem für ihn zutreffenden Preis zu kommen.
Im übrigen empfehle ich auf die Mail nicht zu reagieren oder gleich
einen Widerspruch gegen die Tarif/Preisänderung ab 01.10.20111 im Kontaktformular oder über info(at)flexstrom.de zu
versenden.
mfg
stromer55
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GUMPi1407
Routinier
Dabei seit: 04.12.2010
Beiträge: 104
Herkunft: Berlin
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RE: Annahme der Mail
Zitat: Original von Dexter11
Hallo 
Ich habe am 2.8. per Mail die "Aufforderung zur Zählerablesung" bekommen. Nach 10 Stunden Arbeit und nebenbei dem Windelwechseln haeb ich einfach schnell schnell die Sache erldigt. Leider ist mir mein Fauxpas heute erst aufgefallen... 
Ein erstes Telefongespräch mit FS brachte keinen Erfolgt. "Ich solle es schriftlich machen und ich hätte besser lesen müssen und Pech gehabt". Nun frage ich mich, wass soll ich tun??? grrrr. Könnte mich schwarz ärgern! Alleine die Preisanhebung über 100% für den Grundpreis und der Arbeitspreis nahezu 50%.
Hat jemand einen Tipp??
Hallo Dexter11,
das ist natürlich dumm gelaufen. Alle vertrags- und rechtsrelevanten Angelegenheiten, wirken sie auch noch so einfach, sollten stets mit Bedacht behandelt werden! Doch ich sehe hier Hopfen und Malz noch nicht verloren:
Unverzüglich die irrtümlich abgegebene Willenserklärung nach §119 BGB bei FlexStrom schriftlich anfechten und sogleich den Widerspruch gegen das neue Preisblatt mitsenden.
Da Anfechtungen oftmals problematisch sind, muss die Anfechtungserklärung selbstverständlich "sitzen" - ggf. sollte man sie daher von einem RA vornehmen lassen (wichtig: Frist = unverzüglich ab Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes!). Ferner sollte man sich ggf. bereits auf die Ablehnung der Anfechtung durch FlexStrom und das Beschreiten des Rechtswegs vorbereiten. Spätestens für das Beschreiten des Rechtswegs sollte man sich grds. eines versierten RA bedienen, da hier weitere Aspekte, z.B. die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung, zu berücksichtigen sind.
Wenn man die Anfechtung nicht vornimmt und u.U. "durchprügelt", so bleibt nur für den Irrtum zu zahlen und für die Zukunft daraus zu lernen. Viel Erfolg und Glück, Dexter11.
@ stromer55: Das Kontaktformular von FS taugt gar nichts, da man nach dem Absenden den Text nicht noch einmal angezeigt bekommt. Somit ist grds. keine hinreichende Dokumentation als Beweismittel für einen eventuellen Rechtsstreit möglich.
Grüße aus Berlin
Kurzzitate zu FlexStrom:
LG Heidelberg im Urt. v. 29.12.2010, 12 O 76/10 KfH: "versuchte Bauernfängerei", "mehr als Augenwischerei"
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Dexter11
Starter
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?
Ist es hier nicht möglich nach dem Fernabsatzgesetz, hier Internet, innerhalb von 14 Tagen seine Entscheidung zum neuen Tarif rückgängig zu machen?
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GUMPi1407
Routinier
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Re: ?
Zitat: Original von Dexter11
Ist es hier nicht möglich nach dem Fernabsatzgesetz, hier Internet, innerhalb von 14 Tagen seine Entscheidung zum neuen Tarif rückgängig zu machen?
Hallo,
zunächst einmal ist das Fernabsatzgesetz bereits seit 01.01.2002 außer Kraft, die entsprechenden Regelungen sind seitdem im BGB (§§355 BGB) zu finden.
Ein Widerrufsrecht nach §355 BGB ist hier strikt zu verneinen, da es sich (sofern es gesetzl. vorgeschrieben ist) ausschließlich auf Willenserklärungen bezieht, die auf den Abschluss eines (neuen) Vertrages gerichtet sind, nicht jedoch auf Willenserklärungen zu Änderungen an bestehenden Verträgen.
Einzig und allein kommt hier nach Abgabe einer entsprechenden Willenserklärung eine Anfechtung selbiger in Betracht.
Grüße aus Berlin
Kurzzitate zu FlexStrom:
LG Heidelberg im Urt. v. 29.12.2010, 12 O 76/10 KfH: "versuchte Bauernfängerei", "mehr als Augenwischerei"
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von GUMPi1407 am 09.08.2011 13:51.
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