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Flexstrom AGBS vom 01.04.2011 | ärger mit flexstrom
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50Hz
 
Aufsteiger
Dabei seit: 03.08.2011
Beiträge: 46
Themenstarter 
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Hallo,
ganz unauff„llig hat Flexstrom anscheinend auch die Regionalzonen ge„ndert, ursprnglich hatte mein Vertrag die Regio 6, das neue Preisblatt beginnt aber erst mit Regio 10, man k”nnte also meinen, die Preiserh”hung gilt nur fr alle anderen. Erst auf Nachfrage habe ich erfahren, dass ich jetzt zur Regio 13 geh”re.
Ich habe jetzt per Einschreiben / Rckschein widersprochen und gleichzeitig zum Jahresablauf 2012 gekndigt, den gleichen Text nochmals per Email abgeschickt und wie im Forum beschrieben, Vertragsnummer und Grund in die Betreffzeile eingegeben. Eine Eingangsbest„tigung der Email liegt schon vor, mal schauen, ob das Einschreiben auch ankommt.
Bin gespannt, wie das alles so weitergeht 
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von 50Hz am 05.08.2011 08:47.
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Flexstrom lügt!
Hallo,
in der Woche vor Fukushima lag der Höchst-Preis einer MWH an der Strombörse Leipzig im Durchschnitt bei 64,48 €.
Im August bei 53,91.
Vielleicht habe ich in Mathe nicht aufgepaßt, aber bei mir sind das keine 15% Steigerung.
Nun können die Experten sagen, Frühling und Sommer kann man nicht vergleichen, aber auch im Jahresschnitt erkenne ich keine Steigerung.
Grüße
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TE610
Starter
Dabei seit: 05.08.2011
Beiträge: 7
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Wenn man die Onlineeingabemaske nutzen möchte bleibt einem nur die Wahl zwischen 2 Tarifen nach dem neuen Preisblatt.
Ich möchte weder den Einen noch den Anderen Tarif akzeptieren.
Also widerspreche ich dem Neuen Preisblatt und den neuen AGB, oder?
Hat jemand ein Musterschreiben?
Gruß Jörg
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von TE610 am 05.08.2011 13:28.
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Kündigung - Angebot von FS: Fortführung zu den alten Konditionen
Hallo zusammen,
habe mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen, worauf folgende Antwort innerhalb 24h kam:
"Sehr geehrter Herr ....
als unabhängiger Energieversorger bemühen wir uns stets, Ihnen einen optimalen Strompreis zu bieten. FlexStrom steht dafür, dass Energie in Deutschland auf Dauer bezahlbar bleibt. Doch auch wir müssen leider gestiegene Kosten an unsere Kunde weitergeben.
Mit Ihrem Schreiben vom ..... haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie einer Vertragsänderung nicht zustimmen und Sie den Vertrag daher außerordentlich beenden wollen. Ein Sonderkündigungsrecht ist allerdings nicht vorgesehen und natürlich möchten wir, dass Sie unser Kunde bleiben.
Deshalb haben wir die Angelegenheit noch einmal für Sie geprüft. Da wir Sie langfristig als Kunden behalten möchten, bleiben Ihre Konditionen bis auf Weiteres unverändert. Wir denken, diese Entscheidung ist in Ihrem Sinne."
Meine Entscheidung steht noch aus.
Gruß
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Musterschreiben
Hallo,
Googelt mal: Flexstrom Sonderkündigung Formular
Mindestens 3 verwendbare Treffer.
Gruß
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Manolo
Starter
Dabei seit: 04.08.2011
Beiträge: 4
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neues Preisblatt und AGB's
Hallo,
genau wie Eisenbahner schreibt, habe ich heute - einen Tag nach dem Widerspruch gegen AGB u. neues Preisblatt folgende Antwort erhalten:
Absender: info@flexstrom.de
Sehr gee……..
als unabhängiger Energieversorger bemühen wir uns stets......... FlexStrom steht dafür, dass Energie in Deutschland auf
Dauer bezahlbar bleibt. Doch auch wir müssen leider gestiegene Kosten .......weitergeben.
Mit Ihrer E-Mail vom 04.08.2011 haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie einer
Vertragsänderung nicht zustimmen.
Deshalb haben wir die Angelegenheit noch einmal für Sie geprüft. Da wir Sie
langfristig als Kunden behalten möchten, bleiben Ihre Konditionen bis auf Weiteres
unverändert. Wir denken, diese Entscheidung ist in Ihrem Sinne.
Haben Sie noch Fragen? Gern....
Herzliche Grüße
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Manolo am 06.08.2011 02:26.
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Manolo
Starter
Dabei seit: 04.08.2011
Beiträge: 4
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Fortführung zu den alten Konditionen
Hallo,
nach dieser Antwort werde ich mal garnichts machen, sondern halte mich an meinen Vertrag. Zumal die Lieferung erst ab 1.7. dieses Jahres begonnen hat.
Warum sollte ich jetzt schon kündigen.
Ärger gibt es wohl erst, wenn das Jahr rum ist. Nun gut, bin darauf vorbereitet und werde wohl wieder einen anderen Lieferanten wählen, falls es nicht "harmonisch" weiterläuft.
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Bedwir
Starter
Dabei seit: 06.08.2011
Beiträge: 6
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RE: Kündigung - Angebot von FS: Fortführung zu den alten Konditionen
Hallo eisenbahner (Hallo Forum),
ich habe die besagte Mail auch erhalten und das neue Preisblatt ist für mich eindeutig eine Preiserhöhung. Ich habe sofort außerordentlich gekündigt und die gleiche Antort (Standardantwort) wie du erhalten:
".... Deshalb haben wir die Angelegenheit noch einmal für Sie geprüft. Da wir Sie langfristig als Kunden behalten möchten, bleiben Ihre Konditionen bis auf Weiteres unverändert. ..."
Was bedeutet die Antwort deiner Meinung nach? Das neue Preisblatt ist nicht gültig? Die neuen AGBs sind nicht gültig? Kein Zählerstand notwendig?
Du schreibst: "Meine Entscheidung steht noch aus."Welche Entscheidung meinst du zu haben? Wenn die Preiserhöhung zurückgenommen wir kann auch nicht außerordentlich gekündigt werden, oder?
eine Frage an alle. Flexstom schreibt:
.... Ein Sonderkündigungsrecht ist allerdings nicht vorgesehen...
Kann Flextrom eine Sonderkündigung wegen Preiserhöhung (versteckt durch neues Preisblatt) die nicht durch Stromsteuererhöhung oder Umsatzsteuererhöhung bedingt ist verweigern?
Gruß
Bedwir
Dieser Beitrag wurde schon 5 mal editiert, zum letzten mal von Bedwir am 06.08.2011 11:05.
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Mecksiritt
Starter
Dabei seit: 06.08.2011
Beiträge: 1
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GUMPi1407
Routinier
Dabei seit: 04.12.2010
Beiträge: 104
Herkunft: Berlin
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Sonderkündigungsrecht
Moin!
Ein Sonderkündigungsrecht ist hier sehr fraglich. Doch wozu auch kündigen, wenn man dem neuen Preisblatt widersprechen kann und der Vertrag somit zu den wirksam vereinbarten Konditionen fortgeführt wird?
Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach §5 StromGVV besteht lediglich für Kunden in der Grund- oder Ersatzversorgung (§1 StromGVV i.V.m. §36 bzw. 38 EnWG). Bei den Verträgen mit FlexStrom handelt es sich um Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung (§41 EnWG), für die wenn ein vertraglich vereinbartes Sonderkündigungsrecht gilt. In den FS-AGB findet man dieses zwar in den Fassungen seit 18.11.2010 in Ziffer 7.7 vor, jedoch m.E. streng bezogen auf die dort explizit benannten Preisänderungen. Die hier nunmehr angetragene Preisänderung mittels des neuen Preisblatts erfüllt m.E. nicht die Voraussetzungen dieser Regelung, sie geht vielmehr weit darüber hinaus.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§314 BGB) bleibt selbstverständlich unbenommen! Die hier angetragenen Preiserhöhungen stellen grds. einen hinreichend wichtigen Grund dar. Jedoch ist unter Abwägung aller Aspekte wohl davon auszugehen, dass eine außerordentl. Kündigung ohne zuvor gescheiterte mildere Mittel nicht rechtens sein dürfte. Das Erheben des Widerspruchs ist m.E. als mildestes Mittel zunächst anzuwenden.
Zur Preiserhöhung selbst:
Die Bestimmung der Leistung durch eine Vertragspartei nach §315 BGB schließt sich für alle FS-Kunden aus, sofern man nicht Gewerbekunde ist und die AGB vom 24.06.2011 Vertragsbestandteil sind. §315 BGB kann einzig Anwendung finden, wenn dieses vertraglich entsprechend ausdrücklich vereinbart wurde (wie in Ziffer 7.8 der FS-AGB mit Stand 24.06.11 für Gewerbekunden der Fall).
Die von FS angetragene Änderung des Vertrages benötigt m.E. die aktive Zustimmung des Kunden, um wirksam zu werden. Ein ausbleibender Widerspruch kann insbes. in Folge der unklar formulierten bzw. nicht gegebenen Belehrung m.E. nicht als aktive Zustimmung gewertet werden. Das Übermitteln des Zählerstandes kann ohne Zweifel nicht als aktive Zustimmung gewertet werden. Dennoch ist selbstverständlich vorsorglich Widerspruch einzulegen.
Bin ja auch kein Jurist, habe lediglich den Studiengang Wirtschaftsrecht (FH) absolviert, habe jedoch gestern mit einem befreundeten RA (Fachanwalt Erbrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht) die Falllage besprochen. Dennoch stellt dieser Beitrag, wie alle anderen meine Beiträge auch, lediglich meine Meinung und ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Für eine (auf den Einzelfall bezogene) Rechtsberatung gilt es sich an einen RA oder eine sonstige zur Rechtsberatung berechtigte Stelle (z.B. VZ) zu wenden.
@ Mecksiritt: Abwarten und Tee trinken. 
/e: Es haben sich inzwischen ja einige Betroffene hier zu Wort gemeldet. Anhand der Schilderungen liegt wohl auf der Hand, dass FS schlichtweg allen Kunden, die seit wenigen Monaten Kunde ohne Preisgarantie sind, statt des zuvor üblichen persönlichen Anschreiben (davor: "Flyer") nun also im günstigeren Massenversand per E-Mail das "neue Preisblatt" zuschickt. An der in meinen Augen unlauteren Vorgehensweise von FS (Werbung zu besonders günstigen Konditionen und Verschweigen von fest zum Geschäftskonzept gehörenden bald folgenden unterjährigen Preiserhöhungen, bei deren Ankündigung dann auch noch [Von der Redaktion vorsorglich gelöscht, im Hinblick auf eventuelle Rechtsgründe] wird) hat sich also im Grunde nicht viel geändert, von den offensichtlichen adminstrativen und kostenseitigen Vorteilen für FS abgesehen.
Kurzzitate zu FlexStrom:
LG Heidelberg im Urt. v. 29.12.2010, 12 O 76/10 KfH: "versuchte Bauernfängerei", "mehr als Augenwischerei"
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von GUMPi1407 am 06.08.2011 12:43.
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Bedwir
Starter
Dabei seit: 06.08.2011
Beiträge: 6
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RE: Sonderkündigungsrecht
Hallo GUMPi1407,
ich bin leider Bestandskunde bei FS. Es sind wohl alle Kunden ohne Preisgarantie betroffen. Lustig finde ich die anscheinend schon vorbereitete Standardantwort.
Bestandskunde bin ich weil die Kündigung nicht geklappt hat (Neuversorger war zu blöd die Kündigungsfrist einzuhalten). Ich warte deshalb schon auf die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen.
Wenn ich dich richtig verstanden habe wird das deiner Meinung nach nichts wohl nichts weil ich erst Widerspruch einlegen muss und FS den dann akzeptiert.
Frage: Muss ich nach der Aussage von FS ".... Deshalb haben wir die Angelegenheit noch einmal für Sie geprüft. Da wir Sie langfristig als Kunden behalten möchten, bleiben Ihre Konditionen bis auf Weiteres unverändert. ..." noch Widerspruch gegen das Preisblatt einlegen?
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Siwej
Starter
Dabei seit: 07.08.2011
Beiträge: 3
Herkunft: Kaarst
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Kündigung?
Bin voll durcheinander, wenn ich da alles lese.
Kann man jetzt kündigen wegen dem neuen Preisblatt oder nicht? Habe mir die Kündigungsvorlage ausgedruckt, aber was mache ich, wenn ich daraufhin nur die hier schon öfter abgedruckte Standartantwort bekommen? Einen neuen Abieter kann ich doch erst suchen, wenn die Kündigung akzeptiert wird, oder?
Wir sind seit 13 Monaten Kunde und die Kwh ist lt. neuem Preisblatt bei 26,19 (momentan noch bei 25,19), das ist teurer als der ortansässige Anbieter.
Natürlich habe ich bis jetzt noch keine Jahresabrechnug erhalten und vor 1 Monat über 900€ Vorauszahlung überwiesen. Habe ich eine überhaupt eine Chance, die Vorauszahlung und den noch ausstehenden Bonus zu bekommen?
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