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Wie ihr den Aktionsbonus doch bekommt | Flexstrom verklagt mehr als 100 ehemalige Kunden
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p_reez

Gelegenheits-User
Dabei seit: 05.01.2012
Beiträge: 10
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mein Kampf mit FlexStrom
Hallo zusammen
Flexstrom möchte auch von mir zum 1.1.2012 einen höhere Grundgebühr und einen höheren Arbeitspreis.
Glücklicherweise konnte ich die Lastschrift des neuen Abschlags noch zurückziehen.
Ich habe alle Guthaben verrechnet und den Differenzbetrag überwiesen.
Natürlich habe ich Widerspruch gegen die Strompreiserhöhung erhoben.
Letzten Freitag habe ich gekündigt - auch wenn eslt. Flexstrom kein Sonderkündigungsrecht gibt.
Natürlich werde ich auch keine Preisgarantie bezahlen.
Ich habe alle Unterlagen fein säuberlich aufbereitet um ggf. auf eine Klage vorbereitet zu sein.
Gestern hatte ich ein gespräch mit dem Anwalt einer Verbraucherzentrale - der hat geschmunzelt und meinte auch nur: "ich rechne nicht damit das Flexstrom Klage erheben wird, das Risiko ist viel zu groß."
Wichtig ist nur das ich nach wie vor weiterhin regelmäßig meinen Stromabschlag zahle - natürlich zu den alten Konditionen !!!!!!!!
So kann mir auch kein Inkasso was.
Wenn alle Kunden Flexstrom so beschäftigen, dann müssen die Konkurs gehen !
LG
Peter
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p_reez

Gelegenheits-User
Dabei seit: 05.01.2012
Beiträge: 10
Themenstarter 
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RE: mein Kampf mit FlexStrom
Hallo zusammen,
gestern kam eine E-Mail. Meinen letzten 3 Einschreiben wurde eigentlich immer auf dem Postweg geantwortet -. scheinbar fehlt das Geld für die Briefmarke :-)
In der Mail steht das mein Vertrag voraussichtlich zum 31.12.2012 endet, d.h. sie akzeptieren kein Sonderkündigungsrecht bzw. gehen garnicht darauf ein.
So habe ich bei dem ggf. nächsten Abschlag die Möglichkeit MEINE offene Forderung, nämlich den hinterlegten Pfand zu Vertragsbeginn (90Euro) zu verrechnen.
Ich denke ich werde noch einmal antworten und mitteilen das ich den Vertrag nur zu den alten Konditionen (17 ct) fortführe, das aber nur weil sie nicht in der Lage sind mich vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen.
Ich habe ja schließlich alles richtig gemacht, 2x schriftl. Widerspruch gegen Preiserhöhung, 2 Telefonate mit der Hotline, 1 Kündigung, 1x Kontaktformular ausgefüllt.
17 ct Arbeitspreis finde ich richtig günstig - künftig kommende Inkasso werde ich kurz widersprechen.
LG
Peter Reez
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Helmmi
Starter
Dabei seit: 27.01.2012
Beiträge: 1
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RE: mein Kampf mit FlexStrom
Am 02.01.2012 wurden einfach mal so 207.17¤ abgebucht.
Am 04.01.2012 reklamiert.
Am 10.01.2012 wurde die Fehlabbuchung bedauert und würde "in den nächsten Tagen rückgezahlt"
x- Anrufe und einige Mails folgten, keine Rückzahlung bis heute.
Die Prämie in Höhe von 170¤ wurde nur zum Teil, nach mehrmaligen Hinweisen, in Höhe von 150¤ erstattet. Von 170¤ weiss dort niemand, auch nicht nach einsendung meines Vertages....
Rein Geldmacherei.. nie wieder FlexStrom.
EON ist günstiger im Moment!
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Helmmi am 27.01.2012 09:21.
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ligrau
 
Aufsteiger
Dabei seit: 03.02.2010
Beiträge: 44
Herkunft: Zwickau
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RE: mein Kampf mit FlexStrom
Hallo Helmmi,
Betrag sofort von der Bank zurückbuchen lassen. Ein Anruf dort genügt, oder persönlich vorsprechen. Nach Gründen fragt die Bank nicht. Auch für Dich kostenlos, Gebühren muß FS zahlen.
Wenn ich richtig sehe: FS antwortet am 10.1., bis heute kein Eingang auf Deinem Konto?
Heute muß eine Überweisung innerhalb eines Wektages ausgeführt werden.
Grüße
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garribaldi
Starter
Dabei seit: 16.02.2012
Beiträge: 8
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Unglaublich
Was hast Du für einen Tarif? Handelt es sich um einen Tarif mit 12 Monaten Vertragsbindung?
Dann kann Flexstrom in diesen 12 Monaten keine einseitige Vertragsänderung vornehmen.
Du hast dann wohl auch kein Sonderkündigungsrecht, sondern der Vertrag läuft zu den vereinbarten Bedingungen weiter. Du musst dann unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der 12 Monate kündigen (siehe Frist laut AGB). Du bekommst sicherlich auch noch eine "Erinnerung" in Form einer Preiserhöhung für das 2. Jahr - die kommt allerdings recht kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist.
Was auf jeden Fall nicht geht: Preise erhöhen und Kündigung ausschliessen. Wenn eine Preiserhöhung gelten soll, hat man immer ein Sonderkündigungsrecht.
Unglaublich dieser Laden! Man kann nur allen empfehlen, sich von Flexstrom und Löwenzahn Energie fernzuhalten.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von garribaldi am 16.02.2012 20:45.
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p_reez

Gelegenheits-User
Dabei seit: 05.01.2012
Beiträge: 10
Themenstarter 
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RE: Unglaublich
Die Preiserhöhung wurde bereits im September angeddeutet;
E-Mail mit Hinweis das ich ein neues Dokument im Kundenbereich bei FlexStrom habe,
bemerkt habe ich das bei der Zählerstandsablesung im Dezember.
Ich bezahle immer noch meinen alten Beitrag - im nächsten Quartal wird´s wohl richtig Ärger geben - ich habe noch 140€ Guthaben und die ziehe ich ab vom ALTEN Betrag :-)
LG
Peter
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