| Beitrag |
26Cent/ kWh im zweiten Jahr ! .... Was tun ? | VZ Berlin klagt gegen FlexStrom betr. Bonus
|
|
|
Bonus mit neuen AGB?
Flexstrom den Bonus rausklagen? Würde ich gerne... Aber da sich alle (erfolgreichen) Erfahrungsberichte die ich gefunden habe auf Verträge die vor den neuen AGBs endeten beziehen, habe ich heute schweren Herzens meine Rechung bezahlt.
Ich habe die Befürchtung, dass die von Flexstrom betriebene Bonuspolitik juristisch nicht mehr anfechtbar ist sofern man den AGBs vom 18.11.2010 nicht fristgerecht widersprochen hat.
Sollte es irgendjemandem gelungen sein seinen Bonus nach den neuen AGB zu erhalten, dann bitte beschreiben wie! Falls es diese Möglichkeit noch gibt wäre es super alle daran teilhaben zu lassen, falls nicht: naja, es wäre gut es zu wissen um nicht auf eventuellen Gerichtskosten sitzen zu bleiben.
Ich hoffe das ist nicht zu viel Werbung: Nach meiner Flexstromenttäuschung habe ich mich bei www.consumerpool.de angemeldet. Die Packen viele Kunden zusammen und haben so eine wichtigere Stimme als einzelne Kunden und die AGB prüfen die auch.
|
GUMPi1407
Routinier
Dabei seit: 04.12.2010
Beiträge: 108
Herkunft: Berlin
|
RE: Bonus mit neuen AGB?
Hallo k.lagerfeld,
welche Änderung ggü. den vorherigen AGB soll bitte die AGB-Fassung vom 18.11.2010 gebracht haben, die den Bonus betrifft?
Die wesentliche Änderung dieser AGB ist in Ziffer 7.7 zu finden: Eine begrenzte Preisanpassungsklausel (USt, StromSt sowie weitere, ausdrücklich benannte durch den Netzbetreiber oder Gesetz veranlasste Belastungen).
Ziffer 7.3, maßgeblich für den Bonus, wurde erst mit der Fassung vom 24.06.2011 nachhaltig geändert!
Von der AGB-Fassung vom 10.07.2009 an bis einschließlich der AGB-Fassung vom 20.04.2011 lautete der relevante Satz in Ziffer 7.3 unverändert:
"Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam."
Die Schlußfolgerung oder Befürchtung, dass das Akzeptieren der AGB mit Stand 18.11.2010 Einfluß auf die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Kampfes um den Bonuserhalt hat, kann ich daher leider nicht teilen.
Anm.: Die Erfolgsaussichten im Klageverfahren bei Kündigung zum Ende des ersten Belieferungsjahres hin den Bonus zugesprochen zu bekommen, sind ohnehin schwer einzuschätzen, da das Ergebnis bislang ausschließlich vom Richter beim jeweiligen AG abhängt - die einen urteilen so, die anderen anders.
Grüße aus Berlin
Kurzzitate zu FlexStrom:
LG Heidelberg im Urt. v. 29.12.2010, 12 O 76/10 KfH: "versuchte Bauernfängerei", "mehr als Augenwischerei"
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von GUMPi1407 am 16.12.2011 02:54.
|
k.lagerfeld
Starter
Dabei seit: 16.12.2011
Beiträge: 4
Themenstarter 
|
RE: Bonus mit neuen AGB?
hm, sorry, ich meinte auch die AGB-Änderung 2011 zu 7.3. Da habe ich mich wohl getäuscht. Mir war nur so gewesen, als hätte ich (leider) noch keine Erfolgsnachrichten, auch kein Einzelfall) nach der Änderung vom 18.11.2010 gelesen.
Schöne Grüße
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von k.lagerfeld am 16.12.2011 23:37.
|
Winnipu54
Starter
Dabei seit: 23.01.2012
Beiträge: 1
Herkunft: BRB
|
RE: Bonus mit neuen AGB?
Hallo,Gumpi1407,
auch ich bin Geschädigte von Flexstrom und werde vermutlich den Bonus nicht erhalten.
Bist Du(Sind Sie) im Besitz der AGB`s vom 10.07.2009 bis 20.04.2011? Wär super, wenn Du(Sie) mir diese zukommen lassen könntest. Wär´nur interessant auf welchem Weg. Oder gibt es eien möglcihkeit an diese AGB´s im Internet ranzukommen?
Lieber Gruß Winnipu54
:-) :-)
|
GUMPi1407
Routinier
Dabei seit: 04.12.2010
Beiträge: 108
Herkunft: Berlin
|
RE: Bonus mit neuen AGB?
Hallo Winnipu54,
kein Problem, sammel die AGB von FlexStrom ja nicht ohne Grund. Mangels eigenem Webspace habe ich sie bei einem Filehoster hochgeladen:
FlexStrom AGB 10.07.2009 - 20.04.2011.rar
(Das Rar-Archiv enthält die AGB mit Stand: 10.07.2009, 28.09.2009, 02.11.2009, 02.02.2010, 20.05.2010, 18.11.2010 und 20.04.2011.)
Drücke Dir die Daumen, dass Du zu Deinem Bonus kommst!
Grüße aus Berlin
@ Topic: Bitte vor evtl. Beschreiten des Rechtswegs die Informationen der VZ Berlin zur kürzlich eingereichten Klage gegen FlexStrom beachten!
Kurzzitate zu FlexStrom:
LG Heidelberg im Urt. v. 29.12.2010, 12 O 76/10 KfH: "versuchte Bauernfängerei", "mehr als Augenwischerei"
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von GUMPi1407 am 25.01.2012 13:21.
|