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19.12.2011 11:12 Zum Anfang der Seite springen
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RE: neues zur Umlage

Moin,

mein Kenntnisstand:

der Nachlaß der Netznutzungsentgelte für die betroffenen Kunden ist bereits für das Jahr 2011 NACHTRÄGLICH gewährt.

Und der Nachlaß für 2012 ist soweit klar.

Beide Nachlässe werden über eine Umlage analog der KWKG-Umlage finanziert. Und diese Umlagen sind getrennt auszuweisen. Eine Umlage für die Nachlässe 2011 und eine für die Nachlässe 2012.

Und die oben verlinkte Festlegung verstehe ich so, dass es sich hier um die Umlage für die Nachlässe aus dem kommenden Jahr handelt.

So long

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20.12.2011 10:13 Zum Anfang der Seite springen
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RE: neues zur Umlage

Moin,

ich muss mich an dieser Stelle korrigieren. Mein Kenntnisstand war auf Höhe des Festlegungsentwurfes der BNetzA vom 17.11.2011. Hier war zum einen noch vorgesehen, die Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen in diese Umlage mit einzubeziehen und die Befreiung aus dem Jahr 2011 ebenfalls darüber abzuwickeln.

Nach Beschluß der BNetzA vom 14.12. werden die Kosten dieser beiden Ermäßigungstatbestände jetzt über die Netznutzungsgebühren und nicht über die Umlage abgewickelt. Das bedeutet aber eigentlich nur, dass man an einer anderen Stelle die Preise erhöht. Zahlen muss das weiter der Endverbraucher.

Für das Jahr 2012 ist die Umlage in der genannten Höhe von 0,151 Ct/kWh festgelegt worden. Allein diese wird dann dem Kunden ersichtlich in Rechnung gestellt.

Diese Umlage und die bei vielen Verteilnetzbetreibern gestiegenen Netznutzungsgebühren werden dazu führen, dass die Preise für die sogenannten Tarifkunden bei vielen Lieferanten nacht oben angepasst werden.

Und die oben angeführte Umlegung der Entgeltermäßigungen ist dann vermutlich für ein weiteres Steigen der Netznutzungsgebühren in 2013 verantwortlich. Und das werden dann die Unternehmen sicher nicht aus ihrem Gewinn zahlen.

So long

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16.05.2012 22:06 Zum Anfang der Seite springen
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Die nächste Umlage bitte......

In der FAZ liest man heute:

In der Bundesregierung wird die Einführung einer neuen Umlage zur Sicherung der Stromerzeugung in Nord- und Ostsee über die Stromrechnung erwogen. Sie soll einspringen, wenn ein Windparkbetreiber wegen eines Leitungsschadens oder fehlender Anbindung an das Landnetz Strom zwar erzeugen, aber nicht in das Netz einspeisen und deshalb kein Geld verdienen kann. (...) Bisher muss für etwaige Ausfälle der Netzbetreiber haften. Der Umlagebetrag würde in der Stromrechnung separat ausgewiesen, Kunden könnten erkennen, welcher Kostenanteil auf diese Umlage entfällt.

Spannende Frage, die auf alle solche Umlagen zu beziehen wäre: Wie kommt der Stromkunde zu seinem Recht, wenn Unfug berechnet wurde. Denn welche Kosten der Netzbetreiber abwälzen kann, soll vom Grad des Verschuldens abhängen. Bei vorsätzlichem Handeln müsste der Netzbetreiber die Kosten ganz übernehmen, bei grober Fahrlässigkeit betrüge der Eigenanteil 25 Prozent, Und darüber ließe sich ggf. auch streiten.

TK
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