| Beitrag | | Windstromkennzahlen 2002 |
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Enercon und der Landschaftsschutz
Es ist schon interessant, wenn der Windenergie-Marktführer ENERCON in WINDBLATT 02/2002 S.11 verkündet, daß Windparks keinesfalls in Landschafts- und Naturschutzgebieten erstellt werden könnten, während in der Praxis stellenweise eher das Gegenteil betrieben wird.
TK
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Also da kann ich Dir nur recht geben. Bei uns hier in Sachsen sieht es teilweise sehr verheerend aus, wie mit diesen Dingern die Gegend verschandelt wird. Aber da Gemeinden halt Geld aus allem ziehen wollen, wird sich da wohl nichts dran ändern. ich stehe diesen Windanlagen eh sehr skeptisch gegenüber, da diese eigentlich nicht wirklich ökologisch sind. Sie speisen zwar Strom ins Netz ein, aber wenn kein, oder zu viel Wind ist, stehen die Anlagen still. Da der Energiebedarf allerdings in Windreichen oder Windarmen Zeiten nicht abnimmt muss Sie durch ein normales Kraftwerk eingespeist werden. Das gleiche gilt für Photovolthaik-Anlagen. Also ist diese ganze Ökoförderung eigentlich ziemliche Augenwäscherei. |
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RE: Hä?
Na das liegt doch wohl auf der Hand. |
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Ha?
Ausserdem ist ja wohl klar, dass die Politik die Rahmenbedingungen für die Windkraftanlagen festlegen. und da angeblich mit dem Bau von WK-Anlagen Arbeitsplätze gesichert werden, ist die Landschaftsverschandlelung kein Hinderniss. Und Arbeitsplätz liegen ja bekanntlich im Interesse aller Politiker. Lustig ist eben nur, dass sich die CDU/CSU dort jetzt reinhängt, wogegen Sie sich jahrelang gesträubt hat. Aber nach der Flut ist öko wohl wieder mal so in, dass auch diese Partei etwas dazu äußern möchte. |
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Landschaftsverschandelung
TK
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RE: Landschaftsverschandelung
also ich bin kein RA, und hab auch kein Jura studiert. Insofern kann und will ich hier nur meine Meinung mitteilen. Allerdings habe ich von Gerichten so viel Ahnung, dass der alte Spruch "Wo kein Kläger ist, gibts auch keinen ..." nicht ganz unrichtig ist. Ich denke da liegen wir auf einer Linie. Ausserdem gibt es doch eine klare Trennung zwischen Politik und Gerichten, oder? |
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Auch für Nicht-RA (bin auch keiner, siehe Homepage) könnte die bereits genannte Entscheidung vom OVG S-A, hier Az A 2 S 88/98 - 4 A 503/95 von Interessse sein.
TK
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