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Wer will einen Teil der Werbungsprämie abgreifen? | 123 raus
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nahon
Starter
Dabei seit: 23.04.2010
Beiträge: 1
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123 raus!
Liebe Forumleser,
nachdem uns unser Grundversorger zu teuer wurde wechselten wir zu 123Energie(Gas). Die Übernahme der Versorgung ging reibungslos, der Service gegenüber potentiellen Kunden war freundlich und bemüht.
Nach drei Monaten gab es Probleme mit den Zahlungsmodalitäten. Eine Zahlung über Bankeinzug ging wieder an uns zurück, anstatt uns über diesen Umstand zu informieren, kündigte der Anbieter 123Energie fristlos. Mehrere Klärungsversuche an der Hotline scheiterten, an einer konstruktiven Zusammenarbeit war 123Energie nicht bereit.
Ich rate dringend von 123Energie ab! Obwohl scheinbar ein solider Versorger (Pfalzwerke) hinter dem Angebot steht, sind die Zustände bei 123Energie chaotisch, die Hotline-Mitarbeiter schlecht geschult und das Geschäftsgebaren unüblich.
Ich hoffe wechselnden Kunden damit Ärger zu ersparen.
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Ghost NVP
Starter
Dabei seit: 28.05.2010
Beiträge: 1
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RE: 123 raus!
Hallo wollte auch mal mein Senf dazu geben was 123 Energie betrift habe auch großen Ärger mit diesen Stromanbieter sie haben die Preise erhöt ich wollte wechseln habe mir einen neuen Anbieter gesucht haben meine Kündigung nicht akzeptiert weil ich nicht selber gekündigt habe sondern mein anderer Anbieter jetzt sind die dermaßen teuer das Sie den billig Preis 3mal wieder raushaben die haben den Vertrag einfach um 1 Jahr verlängert und ich komme einfach nicht aus diesen scheiß Vertrag ich wollte nur damit sagen finger weg von 123 Energie sowas kunden ufreundliches habe ich noch nicht erlebt hauptsache die können Geld scheffeln
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Alfred0815
Starter
Dabei seit: 16.08.2010
Beiträge: 7
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RE: 123 raus! - Das ist klar !!!
Danke Dir für diese für mich wichtige Info. Ich bin neu in der Stadt und sehe mich gerade nach einer Alternative um, da schon eine Preiserhöhungsmitteilung der GASAG ankam.
Gruß Alfred
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Nicole
 
Aufsteiger
Dabei seit: 10.05.2010
Beiträge: 26
Herkunft: Berlin
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pm
Lieber Alfred, schau doch mal in deiner PM
 Nicole
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sparfuchs_1

Gelegenheits-User
Dabei seit: 09.09.2010
Beiträge: 24
Herkunft: Deutschland
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Thx
Danke für die Warnung - bin auch auf der Suche.
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Der Fischer
 
Aufsteiger
Dabei seit: 10.05.2010
Beiträge: 31
Herkunft: Berlin
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eine mögliche Lösung ?
Schau doch mal auf die Seite von "strasserauf".
Die AGB sind allgemein Verständlich und auch sonst machen die einen sympathischen Eindruck.
lg
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jimmy2010
Starter
Dabei seit: 30.11.2010
Beiträge: 5
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RE: 123 raus!
Hallo zusammen,
bin neu hier..wollte eigentlich ein anderes Problem schilden..las aber von 123Energie und habe jetzt schon ein mulmiges Gefühl.
Bin nämlich gerade heute zu 123energie (online) gewechselt..mal sehen was daraus wird.
Gruß
jimmy2010
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ubh
Starter
Dabei seit: 19.01.2011
Beiträge: 3
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Finger weg von 1.2.3energie
Hallo. Wir sind auch auf 1.2.3energie hereingefallen.
Am 17.11.10 habe ich über Verivox einen neuen Stromanbieter gesucht, da mein bisheriger Anbieter die Preise erhöht hat. Meine Entscheidung viel auf 1.2.3energie, da dieser Anbieter für mich der günstigste war und mit "Pfalzwerke Aktiengesellschaft" recht seriös klang. Der Preis für eine kWh, den ich als PDF-File von Verivox mitgeteilt bekommen habe, lag bei 18,60ct inkl. MwSt, Stromsteuer, EEG und KWK-G. So weit so gut. Am 17.1.11, also zwei Monate später bekomme ich von 1.2.3energie eine Vertragsbestätigung. Nur soll ich plötzlich anstatt den 18,6ct. 20,24ct. zahlen, also 1,64ct mehr und müsste nun mehr bezahlen, als wenn ich bei meinem bisherigen Anbieter geblieben wäre. Ich habe sofort eine Mail an 1.2.3energie geschrieben, die am nächsten Tag mit einer Standardmail geantwortet haben, "dass zur Zeit ein ungewöhnlich hoher Eingang an Kundenanfragen sowohl schriftlich als auch unter der Service-Hotline zu verzeichnen ist". Wie ich inzwischen in verschiedenen Foren gelesen habe, so ist dies eine Hinhaltetaktik des Anbieters. Mich würde nun interessieren, was ich unternehmen kann, da der Vertrag meiner Meinung nicht gültig ist. Ebenfalls interessiert mich, ab wann der Vertrag überhaupt zustande kommt, denn Verivox schreibt auf seiner PDF-File schon von "Vertragsabschluss" und wäre somit mit dem Preis, der in diesem Vertrag steht, bindend. Oder sehe ich das falsch? Kann ich von dem Vertrag zurücktreten? Doch von wem bekomme ich dann Strom? Von meinem Grundversorger?
Vielen Dank im Voraus
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RE: Finger weg von 1.2.3energie
Moin,
aus der Widerrufsfrist von zwei Wochen bist Du raus. Die läuft ab Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung und die ist auf dem Antrag drauf. Jetzt kann man vielleicht noch darüber streiten, ob diese Frist mit Antragstellung oder mit der Vertragsbestätigung zu laufen beginnt. Ich würde zumindest mal versuchen zu argumentieren, dass beim Antrag ja noch nicht feststeht, dass der Vertrag auch zustande kommt.
Wenn ich mir das pdf bei Verivox ansehe, dann sind da die Preise auf dem Antrag festgehalten. Hast Du das pdf ausgedruckt und verschickt? Dann wären auf dem Antrag die vereinbarten Preise drauf und eine Änderung ist nicht möglich. In dem Fall würde ich versuchen, den alten Preis zu bekommen. Aber wie oben schon erwähnt - Du unterschreibst da keinen VERtrag sondern einen ANtrag. Damit gibt es noch keine Verpflichtung für 123-energie zur Versorgung.
So wie Du gehandelt hast, dürfte also kein Vertrag zustande gekommen sein. Wenn dem so ist und Du den alten Vertrag selbst gekündigt hast bzw. dieser ausgelaufen ist, fällst Du in die Grundversorgung. Ohne Strom stehst Du auf alle Fälle mal nicht da.
Deine Handlungsweise scheint mir völlig in Ordnung zu sein. Du mußt nur noch sicher wissen, was mit dem alten Vertrag passiert ist, denn üblicherweise wird der vom neuen Versorger gekündigt. Möglicherweise hat er sich dann verlängert.
Sorry, aber ich muß das an dieser Stelle einfach mal anmerken:
Diese Geschichte zeigt mal wieder, dass der Preis allein nicht alles ist. Ein kompetenter Ansprechpartner des Versorgers für ein klärendes Telefonat hat schon was für sich. Wenn die reinen Online-Produkte über Mail und Portal abgewickelt werden, so funktioniert das bei Standards vielleicht noch. Aber sobald der Kunde mal eine Frage hat, die nicht über die FAQ´s zu klären sind, beginnen die Probleme. Das ist beim Strom nicht anders als bei Online-Versicherungen etc. . Bitte nicht falsch verstehen, ich will Dich hier nicht bloßstellen. Ich werbe nur für weitere Entscheidungskriterien neben dem Preis. Es gibt auch hier sowas wie Qualitätsunterschiede.
So long
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ubh
Starter
Dabei seit: 19.01.2011
Beiträge: 3
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RE: Finger weg von 1.2.3energie
Danke Mix.
Ich gebe dir in allen Punkten recht. Beim nächsten Mal werde ich zum neuen Stromanbieter direkt Kontakt aufnehmen und mir den Preis bestätigen lassen.
Vielen Dank
ubh
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ubh
Starter
Dabei seit: 19.01.2011
Beiträge: 3
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RE: Finger weg von 1.2.3energie
1.2.3energie hat sich mit folgender Mail bei mir gemeldet:
...Ab dem 01.01.2011 werden die Umlagen für EEG und KWK-G geändert, so dass sich der Arbeitspreis um Netto 1,38 Cent bzw. Brutto 1,64 Cent erhöht. Da dies eine Abgabe an den Staat darstellt, handelt es sich nicht um eine Preiserhöhung. In diesem Fall besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Auf die Änderung der EEG- und KWK-G Umlagen zum 01.01.2011 wurde bei der Anmeldung über unsere Homepage, hingewiesen.
Bitte beachten Sie Punkt 8.5. in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Sofern eine Preisgarantie vereinbart wurde, bezieht sich diese nicht auf Änderungen der Umsatz- und/oder Stromsteuer, auf Änderungen der EEG-Umlage sowie die Einführung, Erhöhung oder Senkung eventueller neuer Steuern. Die PFALZWERKE werden Erhöhungen oder Senkungen der Umsatz- und/oder Stromsteuer, der EEG-Umlage sowie die Einführung, Erhöhung oder Senkung eventueller neuer Steuern während der gesamten Vertragslaufzeit ohne Ankündigung mit deren Wirksamwerden unmittelbar an den Kunden weitergeben. ..
Gruß
ubh
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RE: Finger weg von 1.2.3energie
Moin,
jetzt wird es knifflig. Zunächst ist erst einmal die Frage, ob denn ein Vertrag überhaupt zustande gekommen ist.
Du hattest ein Angebot und auf dieser Basis einen ANTRAG gestellt. Dieser Antrag wurde von 123 angenommen, allerdings zu anderen Konditionen. Diese wurden Dir erst in der Vertragsbestätigung mitgeteilt. Da Du aber mit dem geänderten Preis nicht einverstanden bist, hast Du widersprochen. Aus meiner Sicht ist hier kein Vertrag zustande gekommen.
Was die Änderung des Preises wegen EEG-Umlagenerhöhung betrifft wird das jetzt häufig so in den AGB´s geregelt. Ob so eine Regelung wirklich Gerichtsfest ist weiß ich nicht. Nach meiner laienhaften Einschätzung würde ich aber sagen, dass es sich hier um eine intransparente Regelung handelt, weil die Höhe der Änderung für den Endverbraucher im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht erkennbar ist. Ohne angemessenes Sonderkündigungsrecht, so meine ich, werden die eine Verhandlung vermutlich verlieren.
Aber das Sonderkündigungsrecht würde ja auch nur dann greifen, wenn Du einen Vertrag hättest. Das würde ich an Deiner Stelle bestreiten. Begründung: Du hast dem Vertrag wegen geänderter Preis zwischen Antrag und Vertrag sofort in Textform widersprochen.
Stemm Dich dagegen und bleibe hart. Und gibt am besten auch dem Netzbetreiber Bescheid, dass mit 123 kein Vertrag besteht und eine Anmeldung als Lieferant nicht zugelassen werden darf.
Sollte das alles so nicht klappen, laß´ Dich von einem Anwalt beraten.
So long
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