Das Berliner Unternehmen FlexStrom war seit 2003 auf dem deutschen Strommarkt tätig und hat im April 2013 einen Antrag auf Insolvenz gestellt. Gleiches gilt für die Unternehmenstöchter OptimalGrün und Löwenzahn Energie. Noch im selben Monat hat auch FlexGas den Insolvenzantrag gestellt.
Im April 2013 hat FlexStrom mitgeteilt, dass es für alle drei genannten Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt hat - nach knapp zehn Jahren auf dem deutschen Markt. Die Tarife des Versorgers werden in unserem Strompreisvergleich nicht mehr berücksichtigt. Weitere Infos zur Insolvenz von Flexstrom finden Sie hier.
Kurz nach der Insolvenzmitteilung stellte Flexstrom dann auch die Lieferung mit Strom ein. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Stromversorgung in Deutschland gesetzlich garantiert ist und auch dann weiterläuft, wenn ein Anbieter zahlungsunfähig sein sollte. Gleiches gilt für die Versorgung mit Gas. Wenn ein Anbieter nicht mehr liefern kann, fallen seine Kunden automatisch in die Ersatzversorgung beim örtlichen Anbieter. Man steht also auch bei einer Insolvenz seines Anbieters nicht plötzlich im Dunkeln.
Die Ersatzversorgung ist relativ teuer, weshalb man sich zeitnah wieder um einen anderen Anbieter kümmern sollte. Ein Anbieterwechsel aus der Ersatzversorgung heraus ist jederzeit möglich. Wenn man drei Monate lang nichts unternimmt, fällt man in den regulären Grundversorgungstarif des örtlichen Anbieters. Diese Tarife zählen zu den teuersten am Markt.
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