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Wasserkraft

Wasserkraft ist derzeit die bedeutendste erneuerbare Energiequelle. Sie deckt bereits bundesweit knapp fünf Prozent des Strombedarfs. Über Laufwasser-, Speicher-, Pumpspeicher- und Gezeitenkraftwerke wird die Bewegungsenergie des Wassers genutzt und in den Turbinen der Wasserkraftwerke in elektrische Energie umgewandelt. Weltweit sind augenblicklich Wasserkraftwerke mit einer Leistung von 780 000 Megawatt in Betrieb.

Früher wurde Wasserkraft über Wasserräder meistens zur Verrichtung mechanischer Arbeit genutzt (Mühlen). Seinerzeit unterschied man zwischen oberschlächtigen Rädern (dabei werden die Schaufeln des Rades von oben mit Wasser gespeist) und unterschlächtigen Rädern (hierbei hängen die unteren Schaufelspitzen in fließendem Wasser). Die heutige Nutzung der Wasserkraft erfolgt über Turbinen. Einer der großen Vorteile der Wasserkraft liegt in seiner einfachen Speicherbarkeit. Durch Aufstauung oder durch Hochpumpen auf ein höheres Niveau (Pumpspeicherkraftwerke) ist die Wasserkraft nicht nur fast verlustfrei speicherbar, sondern auch sehr kurzfristig verfügbar und somit gut zur Deckung von Spitzenlastbedarf einsetzbar.

Neben dem Kernstück einer Wasserkraftanlage, der Turbine, gehören noch die folgenden Komponenten zu einer kompletten Wasserkraftanlage: Wasserfassung und Wehranlage, Rechen, Rechenreinigungsmaschine, Verrohrung (Klappen, Ventile), Schwungrad, Krananlage, Generator, Transformator, Schaltschrank, MSR-Technik, Maschinenhaus, Wasserrückleitung und eine Fischtreppe.

Die rechtlichen Grundlagen zur Errichtung einer Wasserkraftanlage sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgeschrieben. Bewilligungen für das Betreiben eines Wasserkraftwerks werden grundsätzlich für den Zeitraum von 30 Jahren erteilt.

Weitere Informationen unter regenerative Energien und Ökostrom.

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