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Damit ein Stromanbieter Strom in ein fremdes Netz leiten kann, muss er mit dem Netzbetreiber eine Durchleitungsvereinbarung getroffen haben. In dieser werden verschiedene Punkte geregelt, beispielsweise die Netznutzungsgebühr. Sollte keine Einigung über eine Durchleitung getroffen werden können, gibt es noch die Möglichkeit der Beistellung. Der neue Stromanbieter lässt den Strom vom Netzbetreiber vor Ort "beistellen", leitet seinen Strom also nicht durch. Er kauft den teuren Strom, um seinen Kunden in diesem Ort überhaupt Strom liefern zu können. Oftmals schreibt er damit rote Zahlen, denn er verkauft den Strom billiger, als er ihn einkauft. Aus diesem Grund können "Beistellungsverträge" nur befristet sein, bis eine endgültige Durchleitungsvereinbarung getroffen wird.
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