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Schacht Konrad

Der Schacht Konrad in Salzgitter (Niedersachsen) wird vermutlich das erste nach bundesdeutschem Recht genehmigte Atommüll-Endlager. Wird der im April 2002 vorgelegte Planfeststellungsbeschluss genehmigt, könnten etwa 300 000 Kubikmeter schwach radioaktive Abfälle gelagert werden. Das ehemalige Erzbergwerk hat eine Größe von etwa fünf Quadratkilometern, der Bund hat es 1987 für 84 Millionen Mark von der Salzgitter AG gekauft.

Zusammenfassung der Geschichte: Von 1965 bis 1976 wurde im Schacht Konrad Eisenerz in größeren Mengen gefördert. 1976 wird der Abbau aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt, der Schacht wird auf seine Eignung zur Endlagerung radioaktiver Abfälle untersucht. Diese Untersuchungen gehen bis 1982. Ergebnis: Der Schacht ist für die Endlagerung radioaktiver Abfälle mit geringer Wärmeentwicklung geeignet. Noch im gleichen Jahr stellt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt beim Land Niedersachsen einen Antrag auf Einleitung eines atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zum Bau des Endlagers. Der erarbeitete Sicherheitsbericht "Konrad" wird von Mai bis Juli 1991 der Öffentlichkeit präsentiert, etwa 290 000 Personen erheben fast 1000 Einwände gegen das geplante Endlager.

Von September 1992 bis März 1993 werden die Einwände im niedersächsichen Umweltministerium in öffentlichen Anhörungen verhandelt. 1998 legt das Umweltministerium einen Planfeststellungsbeschluss vor, der die Eignung erneut bescheinigt. Mit dem Energiekonsens der Bundesregierung im Jahr 2000 wird Schacht Konrad genehmigt, allerdings soll es noch nicht in Betrieb genommen werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zieht seinen Antrag auf Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses zurück. Jetzt können Klagen eine aufschiebende Wirkung haben. Ende März 2002 liegt die Endfassung eines Genehmigungsentwurfs dem Bundesumweltministerium und dem BfS zur Stellungnahme vor.

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