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Regelenergie

Da Strom nicht speicherbar ist, müssen die auftretenden Differenzen zwischen der Einspeisung von Elektrizität und der tatsächlichen Stromentnahme durch die Kunden sehr kurzfristig ausgeglichen werden (sog. Ausgleichs- bzw. Regelenergie). Dies regelt als Netzbetreiber jedes der vier deutschen Verbundunternehmen (RWE, E.ON, EnBW, Vattenfall Europe) in seiner Regelzone durch kurzfristige Erhöhung und Senkung von Kraftwerksleistung.

Die drei Regelenergiearten Primärregelenergie, Sekundärregelenergie und Minutenreserve unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Aktivierungs- und Änderungsgeschwindigkeit. Primär- und Sekundärregelenergie werden vom Übertragungsnetzbetreiber automatisch aus regelfähigen Kraftwerken abgerufen. Hierbei muss Primärregelenergie innerhalb von 30 Sekunden und Sekundärregelenergie innerhalb von 5 Minuten im jeweils erforderlichen Umfang vollständig bereitgestellt werden, wenn gerade mehr Strom im Netz verbraucht als eingespeist wird. Umgekehrt fährt ein Regelenergieanbieter bei Stromüberschuss seine eigenen Erzeugungskapazitäten zurück, um das Netzgleichgewicht herzustellen.

Die Minutenreserve wird vom Übertragungsnetzbetreiber nicht automatisch, sondern telephonisch oder per E-Mail abgerufen.

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