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Das Freiburger Ökoinstitut, WWF und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen haben den EnergieVision - Verein zur Förderung von Nachhaltigkeit und Markttransparenz in der Energiewirtschaft e.V. gegründet. In diesem Verein vergeben sie gemeinsam das Ökostrom-Gütesiegel "ok-power".
Um dieses Zeichen zu erhalten, muss der Anbieter den Neubau von Kraftwerken auf regenerativer Basis nach quantifizierten Mindestbedingungen fördern. Das Siegel wird für zwei verschiedene Gruppen von Ökostrom-Angeboten vergeben. Beim sogenannten "Händlermodell" wird der Kunde vertraglich mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefert. In diesem Falle muss zwei Drittel des Stroms aus Anlagen kommen, die nicht älter als drei Jahre sind. Die Hälfte dieser Neuanlagen sollen außerhalb des Förderbereichs des Erneuerbare Energien Gesetzes entstehen. Beim sogenannten "Fonds- oder Zuschussmodell" wird der Kunde i.d.R. mit demselben Strom wie bisher beliefert, die Förderung erneuerbarer Energien besteht darin, dass ein Aufpreis auf den üblichen Tarif gezahlt und für die Unterstützung neuer regenerativer Kraftwerke verwendet wird. Hier regelt das Gütesiegel die Verwendung der Fördermittel und stellt Mindestanforderungen an die Förderwirkung solcher Angebote. Zudem wird der Anbieter verpflichtet, seine Kunden über die Art des gelieferten Stroms zu informieren. Weitere Anforderungen werden an die Umweltverträglichkeit der regenerativen Kraftwerke gestellt. So sind insbesondere Wasserkraftwerke nur bei Einhaltung ökologischer Kriterien zulässig.
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