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Netzeinspeisung

Kleine Anlagen zur Stromerzeugung - zumeist privat betrieben - liefern oftmals überschüssige Energie, die von den Betreibern nicht genutzt werden kann. Das betrifft vor allem Wasserkraftwerke sowie Solar- und Windkraftanlagen. Die Energieversorgungsunternehmen müssen diese überschüssige Energie in ihr Netz aufnehmen. Die Vergütung darf einen bestimmten Prozentsatz des durchschnittlichen Strompreises nicht unterschreiten. Für Solarstrom beträgt sie beispielsweise 99 Pfennig pro Kilowattstunde. Das wurde im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgeschrieben.

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