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Vor der Liberalisierung war eine Unterscheidung zwischen Netzbetreiber und Stromversorger nicht möglich, da der Netzbetreiber auch die Stromversorgung übernahm. Nach der Liberalisierung gibt es immer noch die Netzbetreiber, die aber nicht gleichzeitig auch der Stromlieferant sein müssen. Jeder Haushalt kann Strom von einem Anbieter seiner Wahl beziehen, vorausgesetzt dieser hat mit dem Netzbetreiber die Durchleitung geregelt.
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