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Der Salzstock Morsleben in Sachsen-Anhalt wurde noch von DDR-Behörden zum Atomendlager ausgewählt und genehmigt. Mit der deutschen Einheit ging er in die Zuständigkeit des Bundes über. 1998 untersagte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg die weitere Einlagerung. Das Bundesamt für Strahlenschutz geht davon aus, dass noch vor 2008 der nötige Planfeststellungsbeschluss zur Stilllegung vorliegt.
Von 1971 bis 1998 wurden in Morsleben fast 40 000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle deponiert. Wegen der Einsturzgefahr sind bereits einige Holhräume im Südfeld mit Salzgrus verfüllt werden. Es ist auch geplant, den Zentralteil bereits vorher zu sichern. Fachleute gehen davon aus, dass die Abfälle durch Verfüllung eingeschlossen werden können. Endgültig klären wird dies dann das Planfeststellungsverfahren.
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