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Das Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)-Vorschaltgesetz wurde am 24. März 2000 vom Bundestag verabschiedet. Mit dem Gesetz soll die umweltfreundliche Stromerzeugungstechnik, bei der die bei der Stromerzeugung entstehende Hitze für Heizungen nutzbar gemacht wird, vor der Verdrängung aus dem Wettbewerb geschützt werden. Während rot-grün und PDS dafür stimmten, sprachen sich die Christdemokraten und die Liberalen gegen die Vorlage aus, da diese "große Mängel" beinhaltete.
Die Bundesregierung will die effiziente und umweltschonende KWK weiter ausbauen, insbesondere um die Ziele in der Klimaschutzpolitik zu erreichen. Das Gesetz garantiert den Regionalerzeugern einen Abnahmepreis von neun Pfennig pro Kilowattstunde. Der Preis soll pro Jahr um einen halben Pfennig sinken. Die Netzbetreiber dürfen ihre Mehrkosten gegenüber dem günstigsten Marktpreis auf die Verbraucher umlegen.
Siehe auch Kraft-Wärme-Kopplung.
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