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Konzessionsabgaben sind Entgelte für die Einräumung des Rechts zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom und Gas im Gemeindegebiet mittels Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen. Energieversorger müssen dafür einen bestimmten Pfennigbetrag pro Kilowattstunde an die Städte und Gemeinden zahlen.
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