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Klimaschutz - Das Programm der Bundesregierung

Am 18. Oktober 2000 hat die Bundesregierung ein neues Klimaschutzprogramm verabschiedet, um den Klimaschutz wirksam und weltweit abgestimmt voranzutreiben. Die Ziele sind durchaus anspruchsvoll: Bis zum Jahr 2005 soll der Ausstoß des Klimagases Kohlendioxid um 25 Prozent gegenüber 1990 vermindert werden. Zusätzlich dazu sollen auch die Emissionen des sechs Treibhausgase des Kyoto-Protokolls im Zeitraum 2008 bis 2012 im Rahmen der EU-Lastenverteilung um 21 Prozent gesenkt werden. Das Basisjahr für CO2, CH4, N2O ist 1990 und für H-FKW, FKW und SF6 1995. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung erstmals auch technologie- und energieträgerbezogene Ziele gesetzt: So soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2010 gegenüber heute verdoppelt werden, danach weiter deutlich steigen. Zudem soll die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung durch eine Quotenregelung ebenfalls ausgebaut werden. Dadurch sollen zusätzlich 10 Millionen Tonnen Kohlendioxid bis 2005 und 23 Millionen Tonnen Kohlendioxid bis 2010 eingespart werden.

Die wichtigsten Maßnahmen im einzelnen:

* Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung mit Hilfe einer Quotenregelung. Ziel: bis 2005 wird eine zusätzliche CO2-Minderung von rund 10 Millionen Tonnen und bis 2010 eine zusätzliche CO2-Minderung von 23 Millionen erschlossen. Die Quotenregelung soll spätestens bis Mitte 2001 wirksam sein.

* Energieeinsparverordnung. Ziel: Senkung des Energiebedarfs von Neubauten gegenüber den bisherigen Standards um durchschnittlich 30 Prozent.

* Programm für die Sanierung von Altbauten. Ziel: Minderung des CO2-Ausstosses um 5 bis 7 Millionen Tonnen bis 2005. Zinsgünstige Kredite zur Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Verbesserung der Haustechnik und Austausch von ineffizienten Heizkesseln, Durchführung von Energiediagnosen und Einbau von sogenannten bivalenten Anlagen (Kombination von Solarkollektoren mit traditioneller Heiztechnik). Hierfür sind im soeben vereinbarten Zukunftsinvestitionsprogramm bis 2003 jährlich 400 Millionen DM verfügbar. Über die Fortführung des Programms wird im Rahmen der Beratungen des Haushaltes 2004 entschieden.

* Für die Entwicklung und Demonstration umwelt- und klimaschonender Energieformen stellt das Kabinett jährlich 100 Millionen DM über einen Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Brennstoffzelle.

* Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft: Die Bundesregierung entwickelt die Selbstverpflichtungen der deutschen Wirtschaft weiter. Die neue "Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge" sieht vor, bis zum Jahr 2005 die spezifischen CO2-Emissionen der deutschen Wirtschaft um 28 Prozent sowie bis zum Jahr 2012 die Kyoto-Gase - ausgedrückt in CO2-Äquivalenten - um 35 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Hieraus resultiert nach übereinstimmender Auffassung von Bundesregierung und deutscher Wirtschaft eine zusätzliche CO2-Minderung von 10 Millionen Tonnen bis 2005 und weiteren 10 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten bis 2012.

* Weitere Förderung der Bahn: Bereitstellung von jährlich 2 Milliarden DM über einen Zeitraum von drei Jahren für die Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen der Deutschen Bahn AG.

* Streckenabhängige Autobahnbenutzungsgebühr für schwere LKW ab 2003.

* Verstärkte Förderung verbrauchsarmer Personenkraftwagen im Rahmen der Kfz-Steuer (Förderung des "Drei-Liter Autos", aber auch des "Fünf-Liter-Autos").

* Verstärkter Einsatz von Verbrauchsanzeigen und Leichtlaufölen bei Neufahrzeugen.

* Einführung emissionsdifferenzierter Landeentgelte für Flugzeuge.

* Ausgehend von der im europäischen und internationalen Raum stattfindenden Diskussionen über die Nutzung der sogenannten "Kyoto-Mechanismen" (Joint Implementation, Clean Development Mechanism, Emissions Trading) hat das Bundesumweltministerium eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung interessierter Unternehmen und Verbände gebildet, um die Möglichkeiten, Rahmenbedingungen und Auswirkungen eines nationalen Emissionshandelssystems zu erörtern.

* Schließlich hat die Bundesregierung im Rahmen des neuen Klimaschutzprogramms weitere Maßnahmen zur Minderung der anderen Kyoto-Gase verabschiedet. Ein Beispiel hierfür ist etwa die Umsetzung der Maßnahmen im Bereich Siedlungsabfall, mit der bis 2005 gegenüber 1990 eine Minderung der CH4-Emissionen in der Größenordnung von 15 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten erreicht wird. Bis 2010 wird diese CH4-Minderung auf 20 Millionen Tonnen und bis 2020 auf 24 Millionen Tonnen CO2- Äquivalente ansteigen.

Zum Klimaschutzprogramm ist in der Pressestelle des Bundesumweltministeriums ein ausführliches Hintergrundpapier abrufbar. Es steht auch im Internet unter www.bmu.de zur Verfügung.

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