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Der Deutsche Mieterbund sagt, dass säumigen Kunden weder Strom noch Gas, Wasser oder Fernwärme einfach abgestellt werden dürfen. Zunächst einmal müssten die Kunden gemahnt und ihnen der Zahlungsrückstand mitgeteilt werden. Wenn das geschehen ist, dann darf nach zwei Wochen die Zufuhr abgestellt werden.
Mietern, die nicht zahlen können, rät der Deutsche Mieterbund spätestens nach der ersten Mahnung bei der Sozialbehörde vorstellig zu werden. Sollte diese eine Zahlungszusage machen, darf die Versorgung nicht eingestellt werden.
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